Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Liechtensteiner Landeszeitung. 
Aweiter 
Vaduz, Samstag 9!r0» ÄH» 12. November 1864. 
Dieses Blatt erscheint monatlich regelmäßig 2mal, nur zur Zeit der Landtagsverhandlungen öfter, und kostet für das 
Fürstenthun! Liechtenstein ganzjährig 1 fl., auswärts 1 fl. 50. — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile 4 Nkr. — 
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und Verordnungen, sowie die Landtagsverhandlungen erscheinen in Beilagen, wofür ganzjährig 50 Nkr. ferner zu bezahlen sind. 
Landtagsverhandlungen. 
VI. Sitzung, Vaduz 28. Sept. 1864. 
(Fortsetzung) 
. Ziffer 2 des Kommissionsantrages: die Triangulirungs- 
kosten hat die Landeskasse zu tragen; die Detailver- 
meßungskosten sind von den Gemeinden zu übernehmen, 
sollen jedoch von der Landeskasse vorschußweise bestritten 
werden. 
Gwelch: Ich weiß nicht ob die Kosten so hoch kom 
men müssen als sie angesetzt sind. In Bayern hat man 
seiner Zeit 7 Millionen für die Landesvermeßung auf 
gewendet, was auf die Quadratmeile ca. 4000 fl. Oe. 
W. beträgt. Wenn ich das mit unserm Lande vergleiche, 
so kann die Vermeßung desselben gewiß nicht 16000 fl. 
kosten. Ferner hat ein Techniker sich ausgesprochen, daß 
man die Landesvermeßung um eine viel kleinere Summe 
als 16,000 fl. ausführen könne. Meine Ansicht ist nun 
die, daß wir uns weiter erkundigen über die Kosten und 
das Personal, welches die Vermeßung vornehmen soll. 
Ich sehe nicht ein, daß wir uns gerade nur an die Vor 
schläge unserer Techniker halten müssen, wir können uns 
ja erkundigen ob es nicht Leute gibt, die es wohlfeiler 
machen. Man könnte ja die Arbeit ausschreiben und 
etwa lizitiren. Vielleicht daß man 4000 bis 6000 fl. 
ersparen kann. 
Regierungskommissär: Was Hr. Gmelch vor 
schlägt, ist bereits geschehen. Die Regierung hat sich 
nach St. Gallen, Thurgau und Würtemberg gewendet 
um einen Anhaltspunkt zu gewinnen. Und da stellt sich 
heraus, daß in diesen Staaten die Vermessungskosten per 
1000 Klafter sich auf 50—60 bis 80 kr. belaufen, 
während unsere Techniker nnr 42 kr. verlangen. Sie 
konnten so billige Preise nur stellen, weil sie als sürstl. 
Beamte bereits einen Gehalt beziehen und diese Arbeit 
nebenbei machen. Fremde Geometer könnten dabei nicht 
bestehen. 
Gmelch: Ich habe geglaubt auf diesen Gegenstand 
im Interesse des Landes aufmerksam machen zu müssen, 
ich sprach nicht aus Rücksicht auf bestimmte Personen. 
Ich wünsche nur, daß wir die Arbeit nicht theuerer be 
zahlen, als es absolut nothwendig. 
Präs: Nach meiner Ansicht ist das Sache der Re 
gierung. Wir beschließen blos, daß eine Landesvermes 
sung geschehen soll und ermächtigen die Regierung zur 
Bestreitung der Kosten. Sie wird dann schon Sorge 
tragen, daß die Kosten möglichst niedrig bleiben. 
Der Antrag Ziffer 2 wird mit 10—2 Stimmen an 
genommen. 
Ziffer 3: Die Triangulirungskosten seien aus den Er 
sparnissen an Wuhrgeldern zu decken zc. 
Wolfinger bemerkt, man solle Triangulirung und 
Rheinwuhren gar nicht in Berührung bringen. Am Rhein 
könne man nicht sparen. 
Keßler: Die Triangulirungskosten seien theilweis 
durch Ersparnisse an den 1864er Wuhrgeldern zu decken. 
Die f. Regierung habe nämlich mitgetheilt, es blieben 
für^ 1864 600 fl. von diesen Geldern in der Staatskassa 
zurück, weil die vorgeschriebenen Rheinbauten nicht ganz 
ausgeführt wurden. Diese 600 fl. seien für andere 
Zwecke disponibel; es lasse sich nicht einsehen, warum 
man für eine nichtgeleistete Arbeit bezahlen solle. Was 
den 2. Punkt betrifft, daß an den Wuhrgeldern pro 
1865 ein Abzug von 400 fl. zu machen sei, ließe sich 
fragen, ob das zweckmäßig sei. Im Voraus lasse sich 
da nichts bestimmen. Werden die Arbeiten am Rhein 
vollständig ausgeführt, so soll man auch den vollen Un- 
terstüstungsbeitrag leisten. Uebrigens brauche man nicht 
auf einen Abzug zu denken, es seien noch in andern 
Zweigen Ersparnisse in Aussicht und man könne die un 
gedeckten 400 fl. ganz gut auf die Cassareste ver 
weisen. 
Gmelch spricht auch gegen einen Abzug an den 
Wuhrgeldern, denn der Rheinschutz sei eine Lebensfrage 
des Fürstentums. Wenn man keine verfügbaren Mittel 
habe, solle man sich lieber mit Schulden belasten. 
Gegen diese Ansicht sprechen sich mehrere Stimmen 
aus und es wird zuletzt beschlossen, die Triangulirungs 
kosten durch Cassaüberschüsse des Jahres 1864 und 1865 
ZU decken. (Schluß folgt.) 
Vaduz, 8. November. Heute ist der Hw. Herr 
Landesvikar Wolfinger von hier abgezogen. Derselbe 
war seit 28 Jahren Pfarrer dahier und resignirte im Laufe des 
Sommers auf seine Psarrstelle, um die Hofkaplanie in 
Schaan zu übernehmen. Hr. Wolfinger war der erste 
Pfarrer zu Vaduz, welches früher zur Pfarrei Schaan 
gehörte. Wer den sittlichen und religiösen Standpunkt 
der Gemeinde Vaduz vor 28 Jahren kannte, und ihn
	        

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