Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Liechtensteiner Kandeszeitung. 
Vaduz, Samstag 
Rro. SR 
den 2. Dez. 1863. 
Dieses Blatt erscheint monatlich regelmäßig 2mal, nur zur Zeit der Landtagsverhandlungen öfter, und kostet für da« 
Fürstentum Liechtenstein ganzjährig 1 fl., auswärts 1 fl. 50. — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile 4 Nkr. — 
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und Verordnungen erscheinen in einer Beilage, wofür ganzjährig 50 Nkr. ferner zu bezahlen sind. 
Schleswig-Holstein. 
Diese beiden Herzogthümer gehörten bisher durch Erb 
folge zur Krone Dänemarks, d. h. der König von Dä 
nemark war zugleich Herzog von Schleswig und Hol 
stein. Die Herzogthümer mußten aber nach ihren eigenen 
Gesetzen verwaltet werden und hatten mit dem eigentli 
chen Dänemark gar nichts gemein als den Regenten. 
Im Jahre 1846 erließ der damalige König eine Ver 
ordnung, wodurch Schleswig in Dänemark einverleibt 
werden sollte. Nun aber war es ein altes Gesetz, daß 
Schleswig nie von Holstein getrennt werden dürfe und 
die Holsteiner Stände protestirten daher mit Recht gegen 
diese Verordnung. Die Dänen kümmerten sich nicht um 
den Protest und so entspann sich der damalige Krieg. 
Die Deutschen marschirten nach Schleswig, das Volk 
der Herzogthümer griff zu den Waffen; allein Preußen 
und Oestreich traten bald zurück, ließen die Lande im 
Stich und schloßen den Londoner Vertrag vom Jahre 
1852, in welchem dem dänischen Königshause die Erb 
folge in Schleswig-Holstein zugestanden und die Unteil 
barkeit der dänischen Monarchie (also mit Schleswig- 
Holstein) ausgesprochen wurde, mit der Bedingung, daß 
die Herzogthümer ihren Gesetzen und Rechten gemäß re 
giert werden. Ob die Einwohner damit einverstanden 
seien, wurde nicht gefragt. Seit 1852 war es nun das 
Bestreben der Dänen, deutsches Wesen, deutsche Sprache 
und Sitte in Schleswig-Holstein zu unterdrücken. Tau 
sende der besten Männer wurden verbannt, eingekerkert, 
des Vermögens beraubt und das alles erst recht deshalb, 
um das deutsche Volk zu verhöhnen; denn kein deutscher 
Patriot war mit dieser Schmälerung des Gesammtvater- 
landes einverstanden. Endlich am 30. März d. Js. er 
ließ der König Friedrich VII. das Gesetz, daß die schles- 
wig-holsteim'sche Verfassung aufzuheben und die dänische 
in den Herzogthümern einzuführen sei. Nun erst ging 
dem deutschen Bund, d. h. den Fürsten und Diplomaten, 
die Geduld aus und es wurde mit Bundeserecution ge 
droht. Da starb am vergangenen 15. Nov. der König 
Friedrich VII. Hiemit entstand eine neue Verwirrung. 
Das dänische Königshaus verlor dadurch das Erbrecht 
und dieses ging an die frühere Familie zurück; Prinz 
Friedrich von Augustenburg, dessen Vater auf die Her 
zogswürde verzichtete, ist nun der allein berechtigte Her> 
zog für Schleswig - Holstein. — Allein Oestreich 
und Preußen, die sonst immer Gegner sind, einigen 
sich darin, den 1852er Vertrag wenn möglich fest 
zuhalten, jobwohl ihn Dänemark selbst gebrochen hat. 
Anders denkt aber daS deutsche Volk. Das steht zusam 
men, wie ein Mann, und verlangt in taufenden von 
Adressen und Versammlungen, daß das gute Recht der 
Herzogthümer gewahrt werde, daß uns diese schönen Lan 
de nicht entrissen werden dürfen. Zwar hat Dänemark 
am 6. Dezember die Verordnung vom 30. März d. I. 
für Holstein aufgehoben, allein für Schleswig ist es beim 
Alten. Die Beamten, Geistlichen zc. verweigern nun dem 
neuen König den Eid und die Einwohner wollen keine 
Steuern mehr zahlen. Dänemark aber besetzt das Land 
mit Truppen und wird durch rohe Gewalt sich das er 
zwingen, was man ihm verweigert. Es ist nun die Fra 
ge, ob das deutsche Volk ein Recht hat zu verlangen, 
daß man seinen einstimmigen Willen erfülle, oder ob 
die Fürsten und Diplomaten allein über Wohl und Weh' 
von ^Millionen, allein über das Eigenthum deut 
scher Erde zu entscheiden haben? Daß dem Volk ein 
Recht an der nationalen Leitung zustehe, haben die Für 
sten auf dem Frankfurter Tag anerkannt; wenn es ihnen 
mit jener Sache ernst war, so müssen sie den einstim 
migen Willen des Volks jetzt respektiren; thun sie das 
nicht, so wird es auch mit einem Parlament nur Spie 
gelfechterei werden. Schleswig-Holstein muß uns bleiben, 
und wenn Franzos', Ruß' und Welsch' über uns herfal 
len, eS muß zu Deutschland gehören, selbst auf die Ge 
fahr eines Weltbrandes. Wer dem einstimmigen Willen 
der Nation Trotz bietet, über den wird die Nation einst 
ein schweres Gericht ergehen lassen. Läßt man die Sache 
verschleppen, dann Schande über Deutschlands Stämme! 
Dann verdienen wir mit Recht die Fußtritte fremder 
Nationen, womit man uns bisher, besonders von Seite 
der englischen Krämerseelen, so reichlich bekomplimentirt hat. 
Deutschland. 
!iechtenstein. Vaduz, 8. Dezember. (Schleswig- 
olstein.) Heute wurde dahier eine Versammlung von 
Vorarlbergern und Liechtensteinern abgehalten, um über 
die Mittel und Wege zu berathen, wie den schmerzbe 
drängten Brüdern in Schleswig-Holstein und ihrem gu 
ten Rechte möglichst thatkräftige Unterstützung geleistet 
werden könnte. 
Und so tagten denn Vorarlberger und Liechtensteiner 
vereint für Schleswig-Holstein; gewiß, ein neuer, noch 
nie erlebter Fall zum Beweis für die Möglichkeit deut 
scher Einigkeit, Dank den freundnachbarlichen Gesin 
nungen der Feldkircher! 
Die Verhandlungen waren sehr lebhast. Im Allge 
meinen sprach sich in der Versammlung eine hohe Be-
	        

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