Liechtensteiner Kandeszeitung.
Vaduz, Samstag
Rro. SR
den 2. Dez. 1863.
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Schleswig-Holstein.
Diese beiden Herzogthümer gehörten bisher durch Erb
folge zur Krone Dänemarks, d. h. der König von Dä
nemark war zugleich Herzog von Schleswig und Hol
stein. Die Herzogthümer mußten aber nach ihren eigenen
Gesetzen verwaltet werden und hatten mit dem eigentli
chen Dänemark gar nichts gemein als den Regenten.
Im Jahre 1846 erließ der damalige König eine Ver
ordnung, wodurch Schleswig in Dänemark einverleibt
werden sollte. Nun aber war es ein altes Gesetz, daß
Schleswig nie von Holstein getrennt werden dürfe und
die Holsteiner Stände protestirten daher mit Recht gegen
diese Verordnung. Die Dänen kümmerten sich nicht um
den Protest und so entspann sich der damalige Krieg.
Die Deutschen marschirten nach Schleswig, das Volk
der Herzogthümer griff zu den Waffen; allein Preußen
und Oestreich traten bald zurück, ließen die Lande im
Stich und schloßen den Londoner Vertrag vom Jahre
1852, in welchem dem dänischen Königshause die Erb
folge in Schleswig-Holstein zugestanden und die Unteil
barkeit der dänischen Monarchie (also mit Schleswig-
Holstein) ausgesprochen wurde, mit der Bedingung, daß
die Herzogthümer ihren Gesetzen und Rechten gemäß re
giert werden. Ob die Einwohner damit einverstanden
seien, wurde nicht gefragt. Seit 1852 war es nun das
Bestreben der Dänen, deutsches Wesen, deutsche Sprache
und Sitte in Schleswig-Holstein zu unterdrücken. Tau
sende der besten Männer wurden verbannt, eingekerkert,
des Vermögens beraubt und das alles erst recht deshalb,
um das deutsche Volk zu verhöhnen; denn kein deutscher
Patriot war mit dieser Schmälerung des Gesammtvater-
landes einverstanden. Endlich am 30. März d. Js. er
ließ der König Friedrich VII. das Gesetz, daß die schles-
wig-holsteim'sche Verfassung aufzuheben und die dänische
in den Herzogthümern einzuführen sei. Nun erst ging
dem deutschen Bund, d. h. den Fürsten und Diplomaten,
die Geduld aus und es wurde mit Bundeserecution ge
droht. Da starb am vergangenen 15. Nov. der König
Friedrich VII. Hiemit entstand eine neue Verwirrung.
Das dänische Königshaus verlor dadurch das Erbrecht
und dieses ging an die frühere Familie zurück; Prinz
Friedrich von Augustenburg, dessen Vater auf die Her
zogswürde verzichtete, ist nun der allein berechtigte Her>
zog für Schleswig - Holstein. — Allein Oestreich
und Preußen, die sonst immer Gegner sind, einigen
sich darin, den 1852er Vertrag wenn möglich fest
zuhalten, jobwohl ihn Dänemark selbst gebrochen hat.
Anders denkt aber daS deutsche Volk. Das steht zusam
men, wie ein Mann, und verlangt in taufenden von
Adressen und Versammlungen, daß das gute Recht der
Herzogthümer gewahrt werde, daß uns diese schönen Lan
de nicht entrissen werden dürfen. Zwar hat Dänemark
am 6. Dezember die Verordnung vom 30. März d. I.
für Holstein aufgehoben, allein für Schleswig ist es beim
Alten. Die Beamten, Geistlichen zc. verweigern nun dem
neuen König den Eid und die Einwohner wollen keine
Steuern mehr zahlen. Dänemark aber besetzt das Land
mit Truppen und wird durch rohe Gewalt sich das er
zwingen, was man ihm verweigert. Es ist nun die Fra
ge, ob das deutsche Volk ein Recht hat zu verlangen,
daß man seinen einstimmigen Willen erfülle, oder ob
die Fürsten und Diplomaten allein über Wohl und Weh'
von ^Millionen, allein über das Eigenthum deut
scher Erde zu entscheiden haben? Daß dem Volk ein
Recht an der nationalen Leitung zustehe, haben die Für
sten auf dem Frankfurter Tag anerkannt; wenn es ihnen
mit jener Sache ernst war, so müssen sie den einstim
migen Willen des Volks jetzt respektiren; thun sie das
nicht, so wird es auch mit einem Parlament nur Spie
gelfechterei werden. Schleswig-Holstein muß uns bleiben,
und wenn Franzos', Ruß' und Welsch' über uns herfal
len, eS muß zu Deutschland gehören, selbst auf die Ge
fahr eines Weltbrandes. Wer dem einstimmigen Willen
der Nation Trotz bietet, über den wird die Nation einst
ein schweres Gericht ergehen lassen. Läßt man die Sache
verschleppen, dann Schande über Deutschlands Stämme!
Dann verdienen wir mit Recht die Fußtritte fremder
Nationen, womit man uns bisher, besonders von Seite
der englischen Krämerseelen, so reichlich bekomplimentirt hat.
Deutschland.
!iechtenstein. Vaduz, 8. Dezember. (Schleswig-
olstein.) Heute wurde dahier eine Versammlung von
Vorarlbergern und Liechtensteinern abgehalten, um über
die Mittel und Wege zu berathen, wie den schmerzbe
drängten Brüdern in Schleswig-Holstein und ihrem gu
ten Rechte möglichst thatkräftige Unterstützung geleistet
werden könnte.
Und so tagten denn Vorarlberger und Liechtensteiner
vereint für Schleswig-Holstein; gewiß, ein neuer, noch
nie erlebter Fall zum Beweis für die Möglichkeit deut
scher Einigkeit, Dank den freundnachbarlichen Gesin
nungen der Feldkircher!
Die Verhandlungen waren sehr lebhast. Im Allge
meinen sprach sich in der Versammlung eine hohe Be-