mütterlich oder unzweckmäßig behandelt, was mich ver
anlaßt, hier einige Bemerkungen über die Düngung der
selben folgen zu lassen.
Die Meinung, es bedürfe der Obstbaum keiner be
sondern Düngung, ist eine irrige; denn er erschöpft sich
und den Boden, soweit er aus demselben durch seine
Wurzeln Nahrungsstoffe ziehen kann, durch reiche Trag
barkeit in einer gewissen Zeitfolge, und verliert somit die
Kraft für fernere Produktion, wenn ihm nicht Ersatz des
Verlornen gegeben wird. Er unterliegt hierin den Ge
setzen, welche für alle Pflanzen gelten: Wenn die ent
sprechend^ Nahrung fehlt, so hören zuletzt Fruchtbarkeit,
Wachsthum und Leben auf. Ein ungenügend genährter
Bamy kennzeichnet sich aber, auch durch krüppelhaften
Wuchs und kleines saftloses, überhaupt schlechtes Obst,
während er unter Voraussetzung der übrigen Be
dingungen seiner Lchensfähigkeit ^ bei besserer Behand
lung freudiges' Wachsthum zeigen und vieles gutes Obst
liefern nmrtze. Meist wird aber vom Baume nur Frucht
verlangt, wahrend man ihm in der Regel wenig oder
keinen Dünger geben will. Das geht aber in die Länge
nicht zusammen ; von Zeit zu Zeit bedarf der Baum zum
Behufe andauernder ^ Fruchtbarkeit einer Düngung und
zwar selbstverständlich in magerem Boden öfter als in
kräftigerm.
Wann nun soll die Düngung erfolgen?
Offenbar hat die Pflanze den größten Vortheil vom
Dünger, wenn sie ihn sogleich in sich aufnehmen (gleich
sam genießen) kann, älso zur Zeit ihres Wachsthumes;
und nur in diesem Falle bringt auch der Dünger am
schnellsten die erwartet^ Wirkung hervor, vorausgesetzt,
daß derselbe in solchem Zustande gegeben und den Er
nährungsorganen der Pflanze im Boden, den Saugwur
zeln, so nahe gebracht wird, daß mittels dieser der Ueber
gang der dargebotenen Düngung in die Pflanze sofort
erfolgen kann. — (Es ist mir übrigens wohl bekannt, daß
nicht der Dünger, sondern nur die bei dessen (Nahrung
und Verwesung entstehenden Gase (?) als nährende Be
standtheile mittels der Saugwurzekn in die Pflanze über
gehen.) Nach dieser Auseinandersetzung ist also das Früh
jahr oder der Vorsommer die geeignetste Zeit zur Dün
gung der Obsthäume; denn in diesen Zeitperioden kann
der Dünger vom Baume, der nun im Wachsthume be
griffen ist, sogleich ausgenommen und für Wuchs und
Frucht verwendet werden. Am besten ist wohl die Dün
gung angewendet zur Zeit des zweiten. Safttriebes, also
von Mitte bis Ende Juni und Anfangs Juli; denn wäh
rend dieser ZA bildet.der Baum die Fruchtknospen für
das nächste Jahr; es kommt also die zu besagter Zeit
vorgenommene Düngung zwei Obsternten zu gut, der
heurigen l zur Bildung vollkommnerer Früchte, der nächst
jährigen zum reichen Ansatz und vollkommener Ausbildung
der PrägknvsM fürs' künftige Jahr. Auch bedarf der
Baum während dM Zeit zur Frucht- und Knospenbil
dung oim meisten Nahrungsstoffe. Auf solche Weise wird
der Dünger möglichst ökonomisch verwendet; zwei Fliegen -
werden mit - Einer Klappe gefangen.
^^ '
Druck von Z. Gtaff'
So gedüngte Bäume liefern nach den bis jetzt vor
liegenden Erfahrungen weit mehr und schöneres, größeres,
saftigeres, schmackhafteres Obst, als solche, die man blos
der Sorge des Himmels überläßt, selbst aber nichts daran
thun mag. Sehr reich und oft tragende Bäume bedür
fen natürlich auch öfterer und reichlicherer Düngung, weil
sie sich in Folge großer Fruchtbarkeit früher erschöpfen.
Vaduz, 28. April 1863.
Hing er, Oberlehrer.
Die Bienenväter können mit der heurigen April
witterung ganz besonders zufrieden sein. Die reichliche
Obstbaumblüthe wird wohl selten von den Bienen so
ausgenützt werden wie in diesem Frühlinge. Die Bienen
stöcke gedeihen aber auch zusehends und lassen ein gutes
Jahr hoffen. Am 23. April fiel der erste Schwärm in
Vaduz. Doch ist noch nicht alle Gefahr überstanden.
In der ersten Hälfte Mai gibt es meist wenig'Macht;
viele Stöcke zehren den von der Baumblüthe gesammelten
Honig bald auf, indem sie viele tausend Brutzellen mit
Futter versorgen müssen. Der Bienenvater muß alsdann
fleißig nachsehen und seinen Lieblingen allenfalls mit
Kandiszuckerlösung nachhelfen. Sie nehmen dieses Futter
gern und dabei ist es billig und unschädlich. Auch an
Wasser soll er es den Stöcken nicht mangeln lassen, wenn
sie durch einige Regentage oder kaltes Wetter am Aus
flug gehindert sind. k. 6.
A n z e i g e n.
Von dem fürftl. Landgerichte wird hiemit bekannt ge
macht, daß Jakob Büchel von Gamperin wegen Geistes
krankheit unter Curatel gesetzt, und ihm in der Person
des Johann Wohlwend Nr. 48 in Gamperin ein Curator
bestellt worden sei.
Landgericht Vaduz, den 31. März 1863.
Der Landrichter:
Keßler.
Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die über Joh.
Vogt von Schaan verhängte Curatel aufgehoben und
demselben die freie Verwaltung seines Vermögens wieder
überlassen sei.
Landgencht Vaduz, den 16. April 1863.
Der Landrichter :
Keßler.
' —
Silberkurs.'
Freitag, den 2ä. April ..... . . . 111.75
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Herausgegeben von G. M "
Verantwortlicher Redaktor: vr. ^schädler.
Wittwe in Feldkirch.