Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Alexander Rewkowski auf bloße Verdachtsgründe erhängt, 
während jeder ordentliche Gerichtshof ihre Freisprechung 
erkannt haben würde. 
Nordamerika. Durch starke Zuzüge ist die südländi 
sche Armee unter Lee wieder auf 450,000 Mann ange 
wachsen. Man fürchtet er werde bald wieder zum An 
griff übergeben und sich zwischen die Unionsarmee und 
Washington drängen. Meade verhält sich ruhig und hat 
einen Theil seiner Truppen nach Charteston geschickt, wel 
ches vom 44—17. August lebhaft beschossen wurde. Er 
folge sind von dort bis jetzt nicht zu melden. 
Meriko. Die Lage der Franzosen soll nicht die er 
freulichste sein. Besonders ist der Verkehr mit der Küste 
durch Räuberei und UeberfäÜe der Eingebornen sehr er 
schwert. Die Errichtung eines Kaiserthrones findet, wenn 
man den französischen Leitungen glauben darf, zahlreiche 
Zustimmung ; doch wünschte man für denselben einen 
französischen Prinzen — natürlich! — Uebrigens wie 
schon oben bemerkt, ist Meriko noch nicht verloren. Kaum 
i/z des großen Reiches ist im französischen Besitze. ES 
ist fast unmöglich die übrigen Theile Meriko's durch eine 
französische Armee zu erobern. Indeß soll diese durch 
Nachschub auf 30,000 Mann gebracht werden. Die 
Möglichkeit eines Krieges mit Nordamerika, soll Napo 
leon etwas verstimmt haben. Ein Krieg mit Amerika' 
ist aber ein Sicherheitsventil für Europa. . L. 
Bolkswirthschaftlicher Theil. 
Von der Brandversicherung. 
(Schluß.) 
AuS dem Angeführten erhellet, daß der Verficheruygs- 
Akt nichts Anderes ist als ein Vertragsabschluß zwischen 
dem Verstcherungfuchenden und der Versicherungsanstalt, 
wobei der Vertrag doppelt ausgefertiget und jeder Par 
tei ein Eremplar behändigt wird, daher denn auch der 
Versicherte den Inhalt dieses Vertrages, und ganz vor 
züglich die Bedingungen der mitvertragenden Anstält ken 
nen lernen und beachten sollte, damit er nicht durch 
Außerachtlassung der Vertragsbestimmungen, der Anstalt 
die Gelegenheit darbietet, sich auch ihrerseits den einge 
gangenen Verpflichtungen zu entziehen. Es ist daher 
nicht genug wenn man, wie es die Versicherten einzelner 
Gemeinden zu thun pflegen, die Versicherungspolice 
ohne deren Inhalt zu kennen, in dem irrigen Glauben, 
daß mit dem Verluste derselben auch die Entschädigungs 
ansprüche erloschen seien, hinter Schloß und Riegel in 
die Kirchenlade verwahrt, sondern das Wichtigste ist die 
getreue und pünktliche Erfüllung der Versicherungsbe 
stimmungen. Daher ist es gut, wenn man die Police 
bei Handen hält, und öfters in derselben nachsieht, ob 
man sich nicht'gegen eine oder die andere Bedingung 
verstoße. Sollte hie Police auch in Rauch^ aufgehen 
oder wie immer verloren gehen, so mag sich der Versi 
cherte damit trösten, daß er den von der Anstalt gestell 
ten Bedingungen getreu nachgekommen, und daß seine 
Versicherung beiderbetreffenden ÄMtsWt/HaüptkMt- 
schaft und bei der Direktion vertragen ist. 
Zu den wichtigsten VersicherungsbedingünM, Welche 
von den Versicherten pährenw der Dauet ihrer Versiche 
rung ganz vorzüglich zu beachten sind, gehören folgende: 
Wenn der Versicherte einen Prämienschein nicht späte 
stens am Verfalltage Mittags 12 Uhr ohne Aufforderung 
von Seite der Agentschaft einlöst, so hört die Giltigkeit 
der Versicherung auf, und es steht der Gesellschaft frei, 
solche als aufgehoben zu betrachten, oder die Zahlung 
vom Versicherten gerichtlich einzuheben. Nach einer spä 
ter erfolgten Zahlung tritt die Versicherung mit dem 
nächst darauffolgenden Tage Mittags 12 Uhr wieder in 
Kraft und dauert bis zum Ablaufe des Jahres für wel 
ches der Prämienschein ausgestellt wurde. Ferner wenn 
während lder Versicherung eine Eigenthumsveränderung 
durch Erbschaft, Kauf, oder Schenkung u. f. w. stattfin 
det, wenn auf die versicherten Gegenstände späterhin 
anderweitige Versicherung genommen wird, wenn sich die 
Feuergefahr durch den Betrieb eines Gewerbes oder wie im 
mer vergrößert, oder wenn überhaupt durch irgend einen Um 
stand die ursprüngliche Angabe des Versicherten in ir 
gend einem Punkte unrichtig wird, so muß davon der 
Gesellschaft sogleich Anzeige gemacht werden, welcher es 
dann frei steht, die Versicherung aufzuheben oder den 
Versicherungsvertrag abzuändern. 
Schon diese wenigen Vorschriften zeigen zur Genüge, 
durch wie viele geringfügig scheinende Vorfälle den Ver 
sicherungsanstalten Gelegenheit geboten rst, die Entschädi 
gung zu beanstanden oder wohl gar zu verweigern. 
S. Ch. W. 
Nach Berichten aus Peru (in Südamerika) wurde 
dort kürzlich eine Vermessung und Abschätzung der Gua- 
nolager* an der Küste zu Ende gebracht. Die Lager 
der Macabi-Jnseln wurden aus 1,500,000, der Guana- 
pegruppe aus 2,500,000, der Lobosinseln auf 4,000,000 
Tonnen veranschlagt, was einen Gesammtwerth von ca. 
460 Millionen fl. hat. Z. 
*) Guano ist verwetterter Mist vott Seevögeln; er 
wird wegen seiner merkwürdigen Triebkraft bei verschie 
denen Pflanzen schon seit den 40er Jahren in großen 
Massen in Europa eingeführt und zur Düngung ver 
wendet. 
(Mittel gegen das Verfaulen des Holzes.) 
Försters Bauzeitung empfiehlt, nach in Paris gemach 
ten 5jährigen Erfahrungen, folgende» Anstrich, um Pfähle 
Ständer zc. gegen das Verfaulen zu schützen, welches 
zugleich den Vortheil der Wasserdichtigkeit mit sich führt- 
Man nimmt 50 Theile Harz, 40 Theile feitt gestoßene 
Kreide, 500 Theile feinen weißen und scharfett Sand, 
4 Theile Leinöl, 1 Theil natürliches rothes Kupferoryd 
und 1 Theil Schwefelsäure, Zuerst erhitzt man das 
Harz, die Kreide, den Sand und das Leinöl in einem 
eisernen Kessel, dann setzt man das Oryd und (mit Vor 
sicht) die Schwefelsäure hinzu, mischt Alles sehr sorgfäl 
tig und streicht dann mit der noch heißen Masse das 
Holz mittelst eines starken Pinsels an. Wenn man fin 
det,' daß die Mischung nicht flüssig genüg ist, so ver 
dünnt man sie mit etwas Leinöl. Ist dieser Anstrich ab 
gekühlt und getrocknet, so bildet er einen dem Steine 
gleich harten Firniß.
	        

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