Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Und d/)ch wie gering ist der Respekt, den auswärtige 
Völkir vor. uns haben? Nicht einmal das kleine Däne 
mark läßt sich bange machen mit einer Kriegsdrohung 
des deutschen Bundes. A. C. 
Hannover. Die Landtagswahlen sind vorwiegend 
liberal ausgefallen. Eine reaktionäre Partei gibt eS 
nicht unter diesen Abgeordneten. 
Schweiz. Ehur, 14. Juli. Montag Nachmittags 
ist das ganze Dorf Seewis im Prättigau abgebrannt; 
selbst das in einiger Entfernung isolirt in der Wiese ste 
hende Schloß, die Geburtsstätte des Dichters Salis, blieb 
nicht verschont. Nur die auf Flintenschußweite unter dem 
Dorfe gelegene Kirche wurde von den Flammen nicht 
berührt, die wahrscheinlich ein heftiger Föhn dorfaufwärtS 
getrieben hat. An eine Bekämpfung des verheerenden 
Elementes war bei der Bauart der Häuser und dem 
Mängel an Wasser wohl nicht zu denken. Das Unglück, 
daS die armen Seewiser betroffen, ist um so größer, als 
sie eben erst ihren einzigen Reichthum, die Heuernte, 
glücklich eingebracht hatten. ^ F. Z. 
— Auch von Genf wird ein Brandunglück berich 
tet, welches aber nür Arbeiterhütten, Magazine u. dgl. 
betraf, dagegen die eigentliche Stadt verschonte. 
Italien. Genua. Man berichtet die wunderbare 
Rettung eines angeblichen englischen Kapitäns Bartholly 
aus London nach fünfstündigem Todeskampf im Meer. 
Er wurde in einen Gasthof gebracht, und anständig, wie 
es einem Lord geziemt, gepflegt. Endlich stellte es sich 
heraus, daß der Gerettete weder Engländer, noch Kapi 
tän, sondern ein entsprungener Galliote war. Als die 
Polizei den Vogel wieder einsangen wollte, war er ver 
schwunden. 
Amerika. Aus Euba wird gemeldet, daß im letzten 
Jahre nicht weniger als 25,000 Sklaven aus Afrika 
herübergebracht worden seien, was nicht zu verwundern 
sei, da nur drei kleine Schiffe die Bewachung einer 1500 
bis 2000 Meilen langen Küstenlinie auszuführen hätten. 
Die Sklaven werden gleich nach ihrer Ankunft auf die 
verschiedenen Pflanzungen vertheilt und das Schiff ver 
brannt. Die armen Neger werden oft zu Hunderten auf 
einem Schiffe zusammengepackt, sie liegen übereinander 
geschichtet, wie die Holzscheite. Viele sterben auf der 
Reise. Trotzdem bringt eine einzige Ladung schwarzer 
Menschen dem Schiffsherrn einen ungeheuren Gewinn. 
Eine einzige Fahrt, und er ist ein wohlhabender Mann. 
Wird ja ein starker junger Bursche zu mehren tausend 
Gülden verkauft! — Diese Barbarei, diese Schande der 
Menschheit wird nicht eher aufhören, bis die Sklaverei 
abgeschafft wird. Wenn die Nordstaaten siegen, dann 
ist diese große Frage gelöst. 
Bolkswirthfchaftlicher Theil. 
Schutz des ObsteS vor Diebstahl. 
Jedes Jahr wiederholen sich bei uns die klagen über 
Obstdiebstahl, und mit Recht; denn nicht nur die lüsterne 
Jugend, sondern auch viele begehrliche Erwachsene be 
trachten die Obstbäume und deren Erträgniß als gemein 
schaftliches Gut, von dem sich jeder nach Belieben seinen 
Theil auswählen könne, und für den Baumbesttzer bleibt 
vielfältg nur das Nachsehen. Daß auf solche Weise der 
Obstbaumzucht kein Segen gegeben, sondern ein großes 
Hinderniß in den Weg gelegt wird, liegt auf der Hand. 
Wenn das, was man erzeugt, und was man nicht un 
ter Schloß und Riegel vor diebischen Händen sichern 
kann, nach Umständen und Belieben die Beute Unberech 
tigter wird und werden kann, so verschwindet beim 
Eigenthümer die Lust zu neuen Anstrengungen. Für den 
Baumbesitzer wird zudem dieser Besitz auf solche Art eine 
fortwährende Quelle des Verdrusses und der Aergerniß, 
weil ihm nicht nur das Obst ganz oder theilweise ent 
wendet, sondern weil ihm auch das unter und bei den 
Bäumen Gepflanzte zertreten und verdorben wird, und 
die Bäume hiebei gewöhnlich arge Beschädigungen erlei 
den. Der Obstdieb nimmt natürlich auf Schonung der 
Bäume keine Rücksicht, sondern sucht möglichst schnell zu 
seinem Ziele zu kommen und reißt so oft in der Hast - 
oder aus Leichtsinn oder aus Bosheit Knospen, Zweige 
und selbst Aeste von den Bäumen ab, wodurch letztere 
verunstaltet und zu ihrem Schaden meist noch verwundet 
werden, was ihnen besonders zu dieser Zeit, wo sie noch 
im vollen Safte stehen, äußerst nachtheilig ist, weil die 
Wunden offen bleiben und in Folge hievon ein großer 
Sastverlust für den Baum entsteht, wodurch schon man 
cher ganz zu Grunde gerichtet wurde. Dies gilt insbe 
sondere von Kirschbäumen, welche gegen Verwundungen 
noch empfindlicher als Kernobstbäume sind. 
Diesen Uebelständen muß nach Kräften gesteuert wer 
den. Belehrungen?, Ermahnungen, Warnungen und 
Strafen seitens des Elternhauses und der Schule vermö 
gen bei der Jugend wohl etwas, aber nicht AlleS; es 
muß hier auch das Strafgesetz, zumal gegen Erwachsene 
zu Hülse kommen. Einige eremplarische Geld- ober Ge 
fängnißstrafen gegen Obstdiebe und Baumverderber wür 
den heilsamen Schrecken verbreiten und dem Uebel Ein 
halt thun. Und sollten hiezu nöch anderweite gesetzliche 
Bestimmungen nöthig sein, so haben Regierung und Land 
tag eS in der Hand, die erforderlichen Vorkehrungen zu 
treffen. 
Ein Umstand tritt freilich dem hier gemachten Vorschlag 
noch hindernd in den Weg: es will nämlich Niemand 
am rechten Orte Anzeige über geschehene Obstdiebstähle 
und Baumbeschädigungen machen, sei es aus Furcht vor 
den Betreffenden und deren Angehörigen, sei es aus an 
dern Rücksichten. Diese Scheu muß verschwinden , die 
Herrschaft des Gesetzes und des Rechtes muß auch hier 
zur Wahrheit werden! Wer Strafe verdient, der soll sie 
erhalten; wer seine Diebsgelüste nicht aus moralischen 
Gründen beherrschen kann, der soll dafür büßen! 
Es sollte aber unerschütterlicher Grundsatz aller Besser 
denkenden sein, keinen Obstdieb, der ertappt wird, ent 
rinnen zu lassen, sondern ihn ohne Gnade der wohlver 
dienten Strafe zu überliefern. Wer dies nicht thun will, 
höre dann auch mit seinen Winkelklagen über Obstdieb 
stahl aus; denn er ist nicht viel besser als der Dieb!
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.