Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Vaduz, Samstag 
Nro. 8. 
den 11. Juli 1863. 
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Deutschland. Fikstenthum Liechtenstein. (Land- 
tagsver Handlungen.) Eröffnungssitzung am20.Juni. 
Um 10 Uhr Vormittag versammelten sich die Abgeordnet 
ten im Sitzungssaale. Der fürstl. Spezialkommissär für 
die Eröffnung des Landtags, Herr Landesverweser von 
Hausen, leitet die Versammlung ein mit folgenden Wor 
ten: 
Hochgeehrte Versammlung der Landtagsabgeordneten! 
„Mir wurde von Seiner hochfürstlichen Durchlaucht 
der ehrenvolle Austrag zu Theil, den gegenwärtigen Land 
tag in Höchst dessen Namen zu eröffnen. 
Kaum sind seit dem Schluße der letzten Session einige 
Wochen verflossen, und schon wieder sehe ich Sie, ver 
ehrte Herren, hier versammelt, und der Aufforderung Sr. 
Durchlaucht folgend, mit neuer Thätigkeit jene Geschäfte 
fortzusetzen, zu welchen Sie das Vertrauen des Landes 
fürsten und der Bevölkerung berufen hat. 
Die Regierung benützte die kurze Unterbrechung der 
Landtagsverhandlungen zur Vorbereitung von Materiale, 
und ist hiedurch in die Lage gesetzt, während der gegen 
wärtigen Landtagsperiode Gesetzentwürfe zur Berathung 
einzubringen, welche in die socialen Verhältniße der hier- 
landischen Bevölkerung tief eingreifen, und der in der 
Neuzeit sich allseitig kundgebenden regerenThätigkeit 
des geistigen und materiellen Lebens Rechnung 
tragen. 
So wird eine neue Gemeindeordnung als Gesetz 
entwurfüberreicht werden, welche, basirt auf den 8. 22 
der Verfassungsurkunde die Autonomie der einzelnen Orts 
gemeinden wahrt, und den Gemeindehaushalt rücksichtlich 
seiner regelmäßigen Verwaltung lediglich unter die Kon« 
trolle der Landesvertretung stellt. 
Mit der neuen Gemeindeordnung sollen auch die der 
malen bestehenden Verordnungen über die Erwerbung 
und überkden Verlust des Staatsbürgerr^chtes durch 
einen besonderen Gesetzentwurf in Einklang gebracht 
werden. 
Dem bisherigen fühlbaren Mangel gesetzlicher Bestim 
mungen über die Berechtigung zur Benützung der vor 
handenen Wasserkräfte beabsichtigt die Regierung durch 
die Einbringung eines Wasserrechtgesetzes abzuhelfen. 
Auch dem Aew erbe Wesen wurde die nöthige Obsor 
ge zugewendet, und es wird der einschlägige Gesetzentwurf 
Ihrer reiflichen Erwägung empfohlen. 
Leider sind die eingeleiteten Unterhandlungen mit der 
kaiserlich österreichischen Regierung rücksichtlich der Erneu 
erung des ZolleinigungsvertrageS noch nicht so weit ge 
diehen, daß deren Erfolge jetzt schon zur Prüfung und 
Kenntniß der verehrten Versammlung gebracht werden 
kann. Hierin wolle auch die Rechtfertigung der Regie 
rung gefunden werden, warum mit der Vorlage des 
Staatsbudgets für das Jahr 1864 gegenwärtig noch 
gezögert wird. 
Die Ihnen, hochverehrte Herren, gegebene Aufgabe 
während der gegenwärtigen Landtagssession wird daher 
keineswegs eine leichtere als die in der abgelaufenen außer 
ordentlichen fein, und es dürfte deren Lösung nur in der 
gewonnenen Ueberzeugung eine erwünschte Unterstützung 
finden, daß eS der fürstlichen Regierung ernstlich darum 
zu thun fei, das Staatsgrundgesetz allseitig gewahrt zu 
wissen, und auf diesen gesetzlichen Boden mit der Lan 
desvertretung Hand in Hand zu gehen. 
Und so heiße ich denn die verehrte Versammlung im 
Namen Seiner Durchlaucht willkommen, und erkläre den 
Landtag für eröffnet." 
Hierauf ergriff der erste Präsident, Dr. Schädler, das 
Wort: 
Meine Herren! Durch Ihre letzte Wahl und die dar 
auf folgende hochfürstl. Sanktion wurde mir wiederholt 
die ehrenvolle Aufgabe, den Funktionen, .des. Präsidiums 
dieser Versammlung vorzustehen. Nehmen Sie, hochver- 
ehrte Herren, für diesen Beweis Ihres fortgesetzten ehren 
vollen Vertrauens den Ausdruck meines tiefgefühlten 
Dankes und die Versicherung entgegen, daß ich nach 
meinem besten Wissen und GewM- die Obliegenheiten 
meiner hohen Aufgabe erfüllen Wrde. . 
Meine Herren! Die Haupkwirksamkeit des Landtages 
beruht in Berathungen und Beschlußnahme. Die Be 
schlüsse dieser Versammlung sollen der möglichst reine Aus 
druck der Ueberzeugungen der Mehrheit derselben sein. 
Dazu ist es nothwendig, daß die Ueberzeugungen in den 
Verhandlungen ungehemmt ausgesprochen werden können. 
Es ist demnach die Aufgabe, es ist die Zeit da, 
das freie Wort sprechen und ertragen zu lernen. 
Ich werde dasselbe bis an die äußerste Gränzen deS 
Zulässigen schützen. Ich betrachte dieses als eine Oblie 
genheit des Amtes, welches Sie mir anvertrauten, und 
glaube wohl mit Recht voraussetzen zu dürfen, daß die, 
verehrten Mitglieder in den Diskussion ihren Aeußerun 
gen sowohl an ihrem Rechtsgefühl als an dem Bewußt-' 
fein ihrer persönlichen M entsprechende innere 
Schranke folgey, und daß sie im Interesse der Perhand 
lungen beim Gegenstand derselben bei der Sache bleiben 
werden. 
Die Gränzen, welche die Verfassung zwischen den Rech 
ten deS SvuveraineS Mögen hat ukd denm, welche tvir
	        

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