Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Mi möglichst gleiche Abtheilungen abgesondert wird, in 
welchen das fürstl. Rentamt und der Pfarrer alle sieben 
Jabre als Zehentnehmer abwechseln. Von den Gütern 
in der Quadern und von den sogenannten Prioratgütern 
bezieht der Pfarrer den Zehenten allein. Den Weinze- 
hent zu Mauren hat das östreich. Aerar, welches dem 
Pfarrer Competenz gibt. Endlich bezieht der Pfarrer ei 
nen Ktelnzehetttauslösungsbetrag von jährt, 1 fl. 40 kr. 
vstr. W. 
Den Groß- und Kleinzehent zu Bendern, Gamprin, 
Ruggell, Schellenberg und Schönbühl hat das östreich. 
Aerar. 
Das sind in Kurzem die im Lande bestehenden Ze 
hentverhältnisse, deren Verwirrtheit allein hinreicht, Jeder 
mann für die Zehentablösung günstig zu stimmen. 
Von der Nothwendigkeit der Zehentablösung durch 
drungen, prüfte die Kommission den Gesetzentwurf gründ 
lich und hielt als Standpunkt fest, daß die Interessen 
sowohl der Zehentberechtigten als der Zehentpflichtigen 
gleichmäßig zu wahren seien. 
Aus den weitern Verhandlungen über den Gesetzent 
wurf zur Zehentablösung lassen wir noch Einiges folgen. 
Nach dem Entwürfe muß aller auf dem Grundbesitz 
haftende Zehent im ganzen Fürstenthum gegen eine ange 
messene Entschädigung abgelöst werden. Die Ablösungs 
summe wird vorerst durch gütliches Uebereinkommen fest 
zustellen gesucht; wird auf diesem Wege keine Einigung 
erzielt, so kann ein Schiedsgericht innerhalb der beider 
seitigen Begehren der Berechtigten und Pflichtigen die 
Ablösungssumme feststellen. Dieses Schiedsgericht wird 
von den Parteien ernannt. Einigen sich die Parteien 
innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vom Tage 
der Kundmachung des Gesetzes nicht, so wird die Ab 
lösungssumme durch Schätzung vermittelt. Ueber die Zu 
sammensetzung der Schätzungskommisston und über das 
SchätzungS- und Prozeßverfahren enthält der Entwurf 
ausführliche Bestimmungen. Von dem nach den Durch 
schnittspreisen der Jahre 1826—1847 incl. ermittelten 
Geldwerthe des Zehents wird ein Viertel für Einsam 
melkosten und Elementarunfälle abgezogen, die restigen 3 
Viertel bilden den jährlichen Reinertrag des Zehents. Der 
2l)fache Betrag dieser Zehentrente bildet das Ablösungs 
kapital. Der Zehentschuldner hat das Ablösungskapital 
mit 5 o/g zu verzinsen und zur Abzahlung steht ihm ein 
20jähriger Termin offen. „Sämmtliche Ablösungsgelder 
sind bei der fürstl. Landeskasse insolange zu verwalten, 
bis sich die Zehentberechtigten mit den einzelnen Gemein 
den über die Kirchen- und Pfründbaulast geeinigt haben 
werden. Von diesen Geldern haben, die Zehentherren vor 
läufig nur die Zinsen zu empfangen; dieselben dürfen 
ihrer Bestimmung nicht entzogen werden und in ihrem 
Kapitalsbetrag nicht geschmälert werden. Das Land über 
nimmt'die Haftung für die vollständige EinHebung und 
Verzinsung der Ablösungskapitalien gegenüber den Zehent 
berechtigten. In der Debatte wurde namentlich hervor 
gehoben, daß der Abzug von ^ für Einbringen und Ele 
mentarunfälle zu gering 'sei, "wenn -man Rücksicht M^ne 
auf die bisher üblichen Samtnelkosten und auf das so 
sehr gefährdete Kulturland der meisten Gemeinden. Auch 
wurde ferner hervorgehoben, daß der ZH'ährige Tm 
für Abzahlung der Zehemkapitalien zu kurz bemessen 
Bei Mißjahren würde es den Pflichtigen unmöglich st 
die treffenden Zinsen und Zehenttaten aufzubringen. 3 
Rücksicht auf diese Bestimmungen wurde dann auch 
Entwurf bei einer 2. Lesung verworfen. Derselbe w 
im wiedereinberufenen ordentlichen Landtage einer im 
Berathung unterzogen werden. 
Die Schlußsitzung war durch höchsten Erlaß auf) 
28. April anberaumt. Um 9 Uhr Vormittags verft 
melten sich die Mitglieder. Es wurde die Wahl des L< 
desausschusses vorgenommen. Die Wahl traf die N 
glieder Keßler und Marrer, Präsid. Schädler 
zugleich Präsident des Landesausschusses; als Ersatzm, 
ner: Kirchthaler und Wanger. Hierauf verlas 
landesf. Kommissar Hr. v. Hausen das folgei 
Schreiben des Fürsten: 
Geehrte Landtagsabgeordnete ! 
Am Schlüsse der ersten Landtagssession ist es Ä 
ein Bedürfniß, Ihnen für Ihre Leistungen Meine Ar 
kennung auszusprechen. 
Mit lebhaftem Interesse verfolgte Ich nämlich 
Landtagsberathungen und gewann hieraus die befrit 
gende Ueberzeugung, daß mit redlichem Willen an d 
Baue des neuen Staatsgebäudes gearbeitet werde, des 
Grundfesten das von Mir gegebene Verfassungsgesetz 
26. September 1862 bildet. 
Die Genauigkeit, mit welcher Sie wahrend der 
genwärtigen Session die Regierungsvorlagen in Be 
thung zogen, und die Art der Lösung der diesfalls 
Sie gestellten Aufgaben, dienen Mir als Bürgschaft, < 
auch künftighin zu erörternde Landesfragen in dieser V 
sammlung ihre gehörige Würdigung finden werden, r 
daß Meine Regierung bei der Durchführung des beg 
nenen Werkes auf eine thatkräftige Mitwirkung der L« 
desvertretung rechnen kann. 
Nicht minder hat Ihr Bestreben, den Staatshalts/) 
in allen Beziehungen geordnet zu wissen, in Ihren 
faßten Beschlüssen und ausgesprochenen Wünschen i 
richtigen Ausdruck gefunden. 
Indem Ich Ihnen, geehrte Landtagsabgeordnete, l 
für danke, gebe Ich Mich bei Ihrer Entlassung der 
versichtlichen Erwartung hin, es werde von Ahnen 
Ihrem nächsten Zusammentreten mit demselben patrii 
schen Eifer fortgefahren, für das Wohl des FürstentI 
mes nach Kräften zu wirken, wie auch Ich änderst 
Meinem fürstlichen Worte gemäß an den in der Vers 
fungsurkunde garantirten Grundrechten getreu festhal 
werde, 
Wien, am 19. April 1863. 
Johannes Fürst von und zu Liechtenstt 
Sodann erstattete der Präsident Dr. Schädler ! 
folgenden Bericht über die Verhandlungen des Landtag 
Meine Herren! Wir sind am Schluße der -ers 
Sitzungsperiode des Landtages. Ihr ehrenvolles Zuw 
en übertrug mir für die Dauer dieser Periode die Fu 
tionen des Präsidiums. Diese gewichtige Aufgabe, 
ich mich in Betracht meiner Kräfte nur mit Zaudern i 
terzkhen konnte, erleichterten Sie wir, kieine Herr<
	        

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