Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

steigerung bei den Kraftwerken ist jedoch begrenzt, wei 
die Kosten sich in der Regel zu 50 Prozent aus Finanzie 
rungskosten, zu 25 bis 30 Prozent aus Abgaben an die öf 
‘entliche Hand und nur zu 20 bis 25 Prozent aus laufen 
den Betriebs- und Unterhaltskosten zusammensetzen. Die 
etztgenannten Kosten wurden schon in den letzten Jahren 
schrittweise reduziert. 
Die Marktöffnung wird auch zu einem verstärkten Abbau 
von Arbeitsplätzen führen, ohne dass unmittelbar neue ge 
schaffen werden. Im Ausland zeigt sich, dass die Arbeits- 
plätze um 20 bis 30 % reduziert wurden. 
Die Finanzierung der Abgeltung der NAI ist nur machbar, 
wenn der Markt etappiert gemäss Brancheneinigung geöff- 
net wird und alle Kunden im Verhältnis zu ihrem Stromver- 
brauch beitragen. 
Elektrizitätsmarktgesetz 
Am 20. Februar 1998 hat der Bundesrat seinen Entwurf für 
ein Elektrizitätsmarktgesetz [EMG) veröffentlicht und in die 
Vernehmlassung geschickt. Sie wurde am 15. Mai 1998 
abgeschlossen. Die Botschaft zuhanden der Eidgenössi 
schen Räte soll noch 1998 verabschiedet werden, so dass 
die Behandlung im Parlament im Jahr 1999 stattfinden wird 
ynd das Gesetz frühestens am 1. Januar 2000 in Kraft tre- 
ien kann. 
Die erste Reaktion der Elektrizitätsbranche bestand im Ver- 
gleich des Entwurfs mit ihrem, im Vorstehenden dargestell- 
ten Modell, welches durch die Brancheneinigung eindrück- 
ich unterstützt wurde, Die Stellungnahme war: 
«Der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) 
unterstützt den Erlass eines schlanken Rahmengesetzes zur 
schrittweisen Schaffung eines grenzüberschreitenden 
Zlektrizitätsmarktes. Leider trägt der heute veröffentlichte 
Gesetzesentwurf dem Ziel eines fairen und offenen Mark- 
tes in entscheidenden Punkten nicht Rechnung. 
Der Bundesrat anerkennt im Gesetzesentwurf die durch 
echnische, betriebliche und wirtschaftliche Gründe not 
wendige Übergangsphase bis zur vollständigen Offnung 
des Strommarktes, was der VSE begrüsst. Die gegenüber 
dem kürzlich veröffentlichten Kompromissvorschlag des 
VSE vom Bundesrat gewählte, forcierte Marktöffnung führt 
unnötigerweise zu überhöhten Folgekosten, die namentlich 
Kantone und Gemeinden als Eigentümer von Elektrizitäts 
unternehmen treffen werden. 
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht staatliche Eingriffe 
vor, die einen unverhältnismässigen Eingriff in das Eigen 
tum der Elektrizitätsunternehmen bedeuten und zurückzu
	        

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