hatte. Das heisst aber auch, dass innerhalb dieser Region
das Unternehmen vor Konkurrenz geschützt war. In diesem
Zusammenhang darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass
indirekte Konkurrenz dadurch entstanden ist, dass Grossab-
nehmer immer die Option der Eigenerzeugung mit modern-
ster Technologie — im wesentlichen auf Gasbasis — haben.
Auf politischer Ebene besteht in Österreich weitgehende
Übereinstimmung, dass die Liberalisierung und Öffnung
des heimischen Stirommarktes zügig vorangetrieben wer-
den muss. Zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Öster-
reich im allgemeinen und um den österreichischen Unter-
1ehmen gleichberechtigten Zugang zum europäischen
Strommarkt zu ermöglichen.
<urz vor Ende des Jahres 1997 legte der zuständige Wirt
schaftsminister einen Entwurf für ein der Binnenmarktricht
linie entsprechendes «Elektrizitätswirtschafts- und Organisa-
ionsgesetz [EIWOG) zur Begutachtung vor.
>arallel dazu ist, ausgelöst durch zwei Privatisierungsver-
‘ahren von Landesgesellschaften (OKA = Landeselektrizi-
Ötsversorger in Oberösterreich, und ESTAG — Landeselek-
rizitätsversorger und Energiegruppe in der Steiermark),
sine politische und öffentliche Diskussion über die mögli-
che Organisationsstruktur der österreichischen Elektrizitäts-
wirtschaft im Gange.
Die Abgabe eines 25 %-Anteiles und einer Aktie der steiri-
schen ESTAG an die französische EdF hat dabei das Zu-
standekommen einer «Österreichischen Lösung» mit den
_andesgesellschaften und dem Verbund deutlich erschwert.
Die EdF, deren Stromaufbringung zu ca. 80 % aus Kern-
Kraftwerken stammt, passt aufgrund dieser Tatsache nicht in
die in Österreich vertretene Auffassung einer kernkrafffreien
Zone in Europa. Die in Österreich vertretene politische Linie
sezieht sich dabei nicht nur auf Österreich, sondern auch
auf Nachbarländer, wobei von den österreichischen Politi-
<ern immer wieder auch der Ausstieg aus der Kernenergie
verlangt wird. Diese Haltung hat ihre Ursache in der Volks-
abstimmung über das Kraftwerk Zwentendorf, die letzten
zndes zum Beschluss des Atomsperrgesetzes 1978 führte.
Jnabhängig davon, in welcher Organisationsform die
Ssterreichische Elektrizitätswirtschaft in Zukunft agieren
wird, der Verbund wird dabei mit Gewissheit eine ähnlich
bedeutende Rolle wie in der derzeitigen Struktur spielen.
Dies allein wegen seiner Eigentümerfunktion am überregio-
1alen Höchstspannungsnetz sowie anhand der Tatsache,
dass die Hälfte der österreichischen Elektrizitätsaufbrin-
gung aus Kraftwerken des Verbund stammt. Die 71 Was-
serkraftwerke und fünf kalorischen Kraftwerke des Verbund
silden das Rückgrat des hydro-thermischen Systems in
Österreich.