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Neues Lagerhaus
Auf den Herbst konnte die neue
Lagerhalle fertiggestellt und ihrer
Bestimmung übergeben werden.
Neben einer grossen Lagerfläche,
die vorwiegend für sperriges und
schweres Lagergut bestimmt ist,
sind Einstellräume für werkseige-
1e Fahrzeuge vorhanden. Ausser-
dem ist eine moderne Autorepa-
‚atur-Werkstätte eingerichtet
worden, was einem wirklichen
Bedürfnis entsprach, um den
zrossen Fahrzeugpark in be-
'riebssicherem Zustand zu halten.
Parkplätze für die Fahrzeuge des
Personals konnten ebenfalls in
ausreichender Anzahl geschaffen
werden.
Zeschäftsbericht 1968
Dritter Servicewagen
Die immer grössere Inanspruch-
ıahme des mobilen Service-Per-
sonals hat dazu geführt, dass die
zwei Servicewagen nicht mehr
genügten, um die Aufträge frist-
gerecht ausführen zu können. Es
wurde daher ein drittes Fahrzeug
angeschafft, wobei alle Fahrzeuge
einheitlich mit der neuen Be-
zeichnung «LKW-SERVICE>» be-
schriftet wurden. Um einen ratio-
nellen Einsatz gewährleisten zu
können, sind alle Servicewagen
mit Funk ausgerüstet. Im Be-
richtsjahr wurden nahezu 6000
Aufträge erledigt.
eschättsbericht 1968
TO*
Zusammenarbeit mit den NOK
Die im Samina- und Lawenawerk
erzeugte elektrische Energie
reicht bei weitem nicht mehr aus.
um den Verbrauch im Lande zu
decken. Über 35 Millionen kWh
mussten wir im Jahre 1969 zukau-
fen. Weitere zur Nutzung geeig-
nete Wasserkräfte gibt es aber im
Lande nicht mehr. Verwaltungs-
rat und Direktion standen vor
der brennenden Frage: Wie wird
das Fürstentum in Zukunft am
besten und sichersten mit elektri-
scher Energie versorgt? Eine
enge Partnerschaft mit einem lei-
stungsfähigen Grossunternehmen
bot sich nach langem Suchen als
die beste Lösung an. Die Ver-
handlungen mit den Nordost-
schweizerischen Kraftwerken AG
kamen nach längerem Hin und
Her zu einem positiven Ab-
schluss. Der Vertrag mit den
NOK sieht vor: Die LKW kaufen
sich mit einem einmaligen Betrag
von Fr. 500 000.- bei den NOK
ein und bekommen von da ab das
dauernde Recht, die benötigte
Energie zu gleichen Bedingungen
zu beziehen wie die in den NOK
zusammengeschlossenen Kan-
tonswerke. Der Landtag bewillig-
te einstimmig den anbegehrten
Kredit für die vereinbarte Ein-
kaufssumme. Dieser Vertrag mil
den NOK ist zeitlich nicht be-
schränkt; sein Wert und seine
Nützlichkeit wird erst in der
Zukunft ganz erkannt werden
Geschätsbericht 1969