Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

Lawenagesetz 
Präsident referiert über das Ge 
setz. Als Ergänzung zu Art. 2 
wird das Dotationskapital mit 
Fr. 350 000.- festgesetzt. 
Einstimmig angenommen ... 
Präsident lässt über das Gesetz 
abstimmen. Wird mit 13 Stimmer 
angenommen. Dringlichkeit wird 
mit 9 Stimmen angenommen. 
Protokoll über die Landtagssitzung 
vom 22. Dezember 1922 
Josef Gassner, Triesenberg, Präsi 
dent des ersten Verwaltungsrates 
[1922-1927 
ohuftoburi1ont 
= A WB 
:;ätriobaialmr 1023 
3 SE 
40). 
Euere Durchlaucht! 
ver Landtag hat in seiner S1Lzung VOM 20, Dezember 1322 be- 
achlossen, daß Lawonawerk zu verselbsiachdigen und das ballie- 
zbnde Genetz einstımmig engenommer 
Zie ehrerbietigat geforiigıe Regierung bittel daher, 
zuere Durchlaucht wollen geruhan, diesen 
%aselza gnacdizst ZUZUSLÄiNMEN, UNd daßselbe ZU SENXiionieremn 
4+nawar Durchieaeucht 
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)aduz, am 3. Jaenner 1923. . 
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Siechtenfteinifhes Landes = Gejebblatt 
Jahrgang 1923 5 dr X . murgeheon am 26. Jänner 
SeleB 
vom 11. Yänner 1928 a 
beireffend dad Landes -Unternehnien 
„Landesiwerk Latvenn“. 
Zen undjtehenden, vom Landlape in der Sikung von 20 
 Tezeinder 1922 gejaßten Veiclüfien erteile N ‚meine Zu 
Feimumuita: 
J. NöfHnitt. 
Allgemeine Beftimmungen. A 
Mrk, £. — Name, Sig und Zwed des LandeSunternehmens. 
3. Unter dem Kamen „Landeswerf Lawena“ BZefteht ein 
jeCbftändige8 Unternehmen al8 juriftifde Berfon des Privatrech- 
le8 mit Necht8- und Gandlungsfähigkeit und mit dem Sike in 
Vaduz, Mil Zufeimmung des Landkages Kann der Sik an einen 
aubern Ort des Landes verkegt werden. . # 
2. Bwe ber Anftolt ift, Gr ahnen einer Faufmänntfd 
geführlen Verwaltung ESTekltrigität zunächft au die Bewohner 
des Landes abzugeben und mit dev Licht und Kraftverforguung 
der Bewohner 'gleihzeilig die Hebung der einheimiichen Wolf: 
wirtfdhaft anzuftreben. wu} 
3. Im Sinne des vorhergehenden Mbfjabes find die Bezugs- 
bedingungen Jo günftig, zu ftellen, als’c8 die Rücjidht auf die 
Sefbftkoftendedung und Erzielung eines angemefjenen Jahres 
ergebuifleß geftattet,
	        

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