Rechtsschutz
handeln gleichwohl nicht schutzlos ausgeliefert. Die vorhandenen
Rechtsschutzmöglichkeiten können das Defizit ausgleichen?. Dazu
kommt, dass das Landesverwaltungspflegegesetz das Verfahren des tat-
beständlichen Handelns relatıv ausführlich bestimmt und insofern eine
zusätzliche Sicherheit bietet?.
% Funk, Polizeigesetz, S. 127 schätzt den Rechtsschutz gegen Realakte und Verfügungen
ın Liechtenstein sogar als besser gewährleistet ein.
” Vgl. zur Typologie von Rechtsschutzmöglichkeiten ausserhalb des Verwaltungsrechts-
weges Kley, Rechtsschutz, S. 302 ff.
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