Volltext: Aus deutschen Archiven

- 806 - 614. 1402 Februar 7. Hans1 und Heinrich2 von Schellenberg Gebrüder («hans vnd ich hainrich von schellenberg baid gebrüder») verkünden, dass sie Hansen dem Bühler und Verena seiner Hausfrau um 60 Pfund Heller ein Gut zu der Strass gelegen, genannt zu der Wähinen und ein Gut, das Widemlin verkauft haben, Lehen der Heiligen und des Gotteshauses zu Legau3. Sie sollen jährlich von den Gütern den Heiligen und dem Gotteshaus einen Malter Haber nach Hubgeldsrecht und vier Schilling Konstanzer Heugeld entrichten, die man jährlich an den Bannschatz geben soll. Vorbehalten sind dabei die Rechte der Heiligen zu Legau3 wie von anderen Gütern, die dahinter und davor liegen. Es siegeln Hans' und Heinrich2 von Schellenberg. Original im Stadtarchiv Leutkirch Fasc. 419 b. - Pergament 17,3 cm lang x 31,4, keine Plica. - Initiale über sechs Zeilen. - Das erste Siegel ist eingenäht, das zweite fehlt, Pergamentstreifen erhalten. Rückseite: «Zu der 
Wähinen» (16. Jahrh.); «Kauffbrief Hannssen vnnd hainrich beeder von Schellenberg gegen hannsen Bühler vnnd Verena seiner Ehewirtin vmb das gut zu der strass, genanntt zu der Wechinen vnnd das giietlin, so man das Widemli nenntt Actum Martis post Agathae Anno etc. 
1408» (mit Rotstift verbessert in 1402) (16. Jahrh.). 1 Hans III. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg. 2 Heinrich V. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg, sein Bruder. 3 Legau bei Memmingen B. 615. 1403 Juli 25. Marti von Blumneck1, ein Edelknecht erklärt, dass er mit Zustimmung seiner Brüder Herr Heinrich, Hansen, Dietrichs, Rudolfs und Otmans seinen Kindern, dem Sohn Hans von Thina Blöchlin und allen Kindern von Emiin, Hansen Turners Stieftochter allen zusammen 25 Gulden Zins vermacht hat, die er von Markgraf Hans und Markgraf Hessen, Herren zu Höchberg2 Gebrüdern hat, die laut Brief mit 250 Gulden abgelöst werden können, dann 30 Gulden Zins
	        

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