Volltext: Aus deutschen Archiven

— 785 — 3 Tölzer III. von Schellenberg-Kisslegg, Sohn Marquards I. 4 Marquard II. von Schellenberg-Kisslegg, sein Bruder. 5 Zell im Amt = Kisslegg nnö. von Wangen B W. 593, Hüfingen,'1395 Mai 4. Konrad2 und Burkard,2 Gebrüder von Schellenberg, Ben- zen1 von Schellenberg seligen Söhne («Cunrat vnd Burkart gebrüder von Schellenberg, Bentzen von Schellenberg / seligen sün») und die Bürger von Hüfingen,' sie seien gesessen in der Stadt oder davor versprechen dem Herzog Leopold4 von Österreich seinen Erben und ihren Vögten und Amtleuten mit der Feste Hüfingen1 in allen ihren Nöten zu helfen gegen jedermann, auf Mahnung Tag und Nacht. Werden Leute samt Gütern des Herzogs oder seiner Städte zu ihnen gejagt oder weichen sonst zu ihnen, dann soll denen die Feste Hüfingen1 offen sein und sie darin bestmöglich geschützt werden. Werden Leute des Herzogs oder seiner Städte beraubt, gefangen oder gepfändet oder sonst umgetrieben in der Nähe, wo die Stadtherren oder die Bürger von Hüfingen' sie unmittelbar erreichen können, dann sollen die Herren und die Bürger miteinander oder diese bei deren Abwesenheit allein, wenn das Geschrei kommt, unverzüglich ausziehen und den Schaden abwehren, so gut es geht. Sollte eine Stadl des Herzogs oder deren mehr oder eines seiner Länder Krieg beginnen, planmässig oder nicht, dann sollen die von Hüfingen1 ihnen beistehen, mit der Feste auf Mahnung des Herzogs, der Vögte und Amtleute des Landes. Liegt die Hilfe suchende Stadt innerhalb von sechs Meilen bei Hüfingen,' dann solle die Hüfinger ausziehen; dünkt diesen aber, dass keine Hilfe nötig ist, dann soll der Vogt der betreffenden Stadt entscheiden. Konrad2 und Burkard2 von Schellen- berg versprechen eidlich, die Feste weder zu verkaufen noch zu versetzen, ausser gegen gleiches Gelöbnis gegenüber dem Herzog. Ko nrad2 verpflichtet
	        

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