Volltext: Aus deutschen Archiven

— 695 — Eglolffen Von Schallenberg»,), dass ihre Bürgerin, die Wiserin ihnen vorgebracht habe, sie besitze einen Hof zu Neyfnach,1 von dem sie jährlich einen rheinischen Gulden zu Vogtrecht gebe. Eglolf1 habe ihr jetzt den Hof verboten, wolle ihr das Vogtrecht erhöhen und mehr nehmen als von alters her. Sie bitten ihn, die Bürgerin unbehelligt zu lassen. Wenn ihm das unbillig vorkomme, erbieten sie sich zu gütlicher Austragung. Eintrag im Stadtarchiv Augsburg im Missivbuch Schätze n. 105/1 b fol. 78. - Papierblatt 29,6 cm lang x 20,7, Ii. äusserer Rand 3 cm frei «78» und «n. 371» bezeichnet (19. Jahrh.). Über die Handschrift s. n. 506. 1 Eglolf IV. von Schellenberg-Seifriedsberg, Eglolfs III. Sohn. 2 Neufrach unbestimmt. 508. Augsburg, 1415 Februar 6. Die Räte und die Bürger von Augsburg insgesamt erklären, dass sie wegen der Klage, die Möllin, Truchsess von Diessenhofen' gegen die Stadt Augsburg erhoben hat, wegen eines Schiachtrosses, das ihm verloren ging, damals als Herr Burkard von Schellenberg1 die Niederlage erlitt («dez mauls,do her Burkart von Schälle- / berg ernyderlag»J mit dem von Diessenhofen1 durch ihren Gesandten Sebastian Illsung ein Schiedsgericht unter dem Obmann Hans Truchsess von Waldburg3 vereinbart haben, das in Konstanz am Sonntag Oculi tagen wird. Sie geben hiezu Sebastian dem Illsung und Hans dem Wieland Vollmacht zur Vertretung der Stadt. Eintrag im Stadtarchiv Augsburg im Missivbuch Schätze n. 105/1 b fol. 85. - Papierblatt 29,5 cm lang x 20,6, Ii, Rand 3,5 cm frei, re. wechselnd etwa 4,5 cm. - Am Rand «85» (19. Jahrh.) und «392» (19. Jahrh.) bezeichnet. - Über die Handschrift s. n. 506. 1 Diessenhofen Kt. Thurgau. 2 Burkard von Schellenberg-Hüfingen f 1408. 3 Waldburg osö. Ravensburg B W.
	        

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