Volltext: Aus deutschen Archiven

— 680 — gestellt, doch was er fiir Ansprüche gegenüber dem Andern hat', jedem vorbehalten. Beide beschwören eidlich diese Abmachung. Es siegeln die beiden Grafen und auf ihre Bitten die tüchtigen und wackeren Tölzer von Schellenberg4 («die vesten vnd fromen Töltzern von Schellenberg»,) und Konrad von Laubenberg.5 Abschrift des 16. Jahrhunderts im Staatsarchiv Neuburg an der Donau, Vorderösterreich Literalien n. 591 im vorarlbergischen Kopialbuch fol. 89 a. - Papierblatt 30,8 cm lang x 21,6, Ii. Rand 5,0 cm frei. - Überschrift: «Aber ain Burkfrid». Über die Handschrift s. n. 494. 1 Hugo von Montfort-Bregenz, der Minnesänger f 1423. 2 Wilhelm von Montfort-Bregenz, sein Neffe f 1422. 3 Burg auf dem Gebhardsberg. 4 Tölzer Hl. von Schellenberg-Kisslegg, Marquards I. Sohn. 5 Laubenberg Gde. Grünenbach LK Lindau B. 493. St.Gallen 1405 September 15. Bürgermeister, Rat und Bürger der heiligen Reichsstadt St. Gallen geben fiir sich und alle ihre Eidgenossen («für vns vnd all vnser aidgn6ssen»J ihr Einverständnis zum Bündnis des Ammanns, Rates und aller Bürger gemein- sam der Stadt Feldkirch1 mit St.Gallen und Appenzell laut der besiegelten Bundesbriefe und stimmen folgenden Vorbedingungen der Feldkircher zu. Erstens, dass sie der Herrschaft von Österreich ihre Steuern und Nutzungen folgen lassen dürfen, wenn sie wollen. Dann dass die Bundesgenossen alle jetzigen und künftigen Bürger von Feldkirch bei ihren Privilegien, guten Gewohnheiten und Rechten lassen sollen; Gerichte und Ämter sollen die Bürger selbst besetzen, den Bundesgenossen soll in Burg und Stadt keinerlei Befugnis gestattet sein, ausser bei strittiger Ammannswahl, dann sollen St.Gallen und Appenzell das Recht haben, das Amt vorläufig einem Biedermann zu übertragen, bis die Bürgerschaft sich entschieden hat. Über
	        

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