Volltext: Aus deutschen Archiven

— 651 - ehelicher Hausfrau überlassen und zu rechtem lauterem Eigentum geben wolle all ihr Gut und was sie habe und erkaufen könnte oder noch an sie fallen möchte und Gott schenkte, von wem oder wie das wäre, liegendes oder fahrendes Gut, Eigen oder Lehen, Pfandschaft oder anderes Gut, was das wäre und wie das genannt und geheissen würde, Benanntes und auch Unbenanntes, Gesuchtes und Ungesuchtes und vor allem alles das Gut, das sie von ihrer seligen Schwester, der Bürsterin von Lindau7 ererbt hatte und auch das, was an sie und dieselbe ihre selige Schwester erblich gefallen von ihrem Verwandten Dietegen Marschall4 selig, doch so, dass dieselben, mein Herr und auch meine Frau und ihre ehelichen Kinder, die Gott immer beieinander lassen möge, alles das miteinander jetzt und in Zukunft immer innehaben und nutzen, einsetzen und entsetzen sollen, wie sie wollen, wie anderes ihr eigenes Gut ohne jede ihrer oder ihrer Erben Widerrede, Verhinderung und Beirrung. Wenn aber dieselben, mein Herr und meine Frau gestorben wären, was Gott lange verhindere, ohne eheliche Kinder, die sie beieinander hätten, dass dann daselbe ihr Gut alles miteinander umgekehrt wieder an ihre nächsten Erben fallen solle, auch ohne irgendjemandes Verhinderung und Widerrede. Und so bat die vorgenannte Cilia Marschallin4 sie zu unterweisen, mit einem Urteil, da sie den Genannten, meinem Herrn und meiner Frau und ihren ehelichen Kindern die Übergabe und Überlassung willig und gern ausführen möchte, wie sie das nun tun und ausfuhren könnte, dass es Kraft und Macht haben möchte. Darüber fragte ich obgenannter Richter um das Urteil herum, da wurde mit gemeinsamem Urteil einheitlich gesprochen, dass sie der vorer- wähnte ihr Vogt und der Anwalt dreimal aus dem Gericht hinausführen sollten und sie fragten, ob sie es gern, wilig und ohne Zwang tun wolle und wenn sie das getan hätte, dass dann dieselbe Cylia Marschallin4 mit demselben ihrem Vogt Hans Vaistlin5 das vorerwähnte ihr Gut und namentlich was sie besässe, aufgäbe in meine Hand und sie für jetzt und immer darauf verzichte vor dem öffentlichen, verbannten Gericht und es dann die vorgenannten, mein Herr und meine Frau empfingen aus meiner Hand und dass es dann so wohl Rechtskraft hätte und fest und dauerhaft bleiben könne, jetzt und später. Und da dies so nach Recht und Urteil ausgesprochen ward, da führte der vorgenannte ihr Vogt Hans Vaist 1 i5 und ihr Anwalt die vorgenannte Cylia Marschallin4 ausserhalb des Gerichtes und fragten sie, ob sie es gern, willig und ohne Zwang tun wolle, worüber sie dreimal wieder vor das Gericht kamen und es sprachen ihr Vogt und der Anwalt, sie täte es gern, willig und ohne Zwang und da gab auch dieselbe Cylia Marschallin4 mit dem vorgenannten ihrem rechten Vogt Hans Vaistlin5 das vorgedachte ihr Gut
	        

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