Volltext: Aus deutschen Archiven

— 624 — Original im Stadtarchiv Kempten. - Pergament 18,7 cm lang x 29,0, Plica 0,8 - 1,4 cm. - Einfache Initiale über zehn Zeilen. - An Pergamentstreifen hängen zwei Siegel: 1. (Ulrich von Rychen) rund. 2,5 cm. schwarzgrau (hinten gelb) am Rand beschädigt, im rautenverzierten Siegelfeld Spitzovalschild stark nach re. geneigt, gehörntes Tier ? darüber undeutliche Helmzier bis zum Schriftband, Umschrift zerdrückt: VLRICI. DE . RYCH . . 
- 2. (Anna Wolfsältlin) rund, 2,7 cm, schwarzgrau (hinten gelb) Spitzovalschild mit Wolf nach re., auf dem Rücken Sattel, Umschrift: + S . ANNE . DCI. VLRICI D 
- Rückseite: «1382 hoffbrief vmb ain leibaigen 
frawen» (16. Jahrh.); «Vmb Elisabeth Blanngken 
tochter» (16. Jahrh.); «48» (16. Jahrh.). 1 Reichen bei Tannau osö. Teltnang BW. 2 Elsbeth von Schellenberg, Tochter des Hans von Schellenberg-Kisslegg. 3 Hans von Hohentann (Gde. Muthmannshofen LK Kempten), Schwiegervater Heinrichs III. von Schellenberg-Laulrach. 4 Röthenbach LK Lindau. 467. Prag, 1379 Oktober 16. König Wenzel1 gibt dem Grafen Heinrich von Werdenberg-Sar- gans- Vaduz1 die Freiheit, das weder er noch seine Leute oder alle anderen Leute, die seine Grafschaft bewohnen oder die er noch gewinnen wird, vor das königliche Hofgericht, das Landgericht zu Rottweil1 oder vor irgend ein anderes Landgericht oder Gericht gefordert werden können. Er gibt dem Grafen die Freiheit, in seinen Städten und Schlössern Geächtete aufzuneh- men. Wir Wenczlaw1 von gotes gnadn Romischer kung zu allen Zeiten merer des reichs vnd kung zu Behem bekennen vnd tun kunt offenlichen mit diesem brive allen den die yn sehen oder horent lesen das wir haben angesehen stette vnd nutze dienste die vns vnd dem Reiche der Edle Heinrich2 Graffe zu Werdemberg vnd vonsante Ganss vnser vnd vnd Reichs lieber getrewer offte williclichen vnd nutzlichen getan hat vnd noch tun sol vnd mag in kumfftigen Zeiten Vnd haben darvmb yn vnd seyne erben mit wolbedachtem mute rate vnser vnd des Reichs fursten vnd getrewen gefreyet vnd begnadet freyen vnd begnaden yn auch mit craffte ditz brives also das yn seyne erben noch seyne lute noch auch alle ander lute die in seyner Graveschafft vnd herschafft wonhafftig vnd gesessen seyn sie seyn seyne Diener oder nicht
	        

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