Volltext: Aus deutschen Archiven

— 516 — sollte, dass Heinrich von Schellenberg wegen dringendem Herrendienst bei Ludwig den Gerichtstag versäumen musste. Eine Ver- schiebung auf den Weissen Sonntag oder Mittfasten lehnte der Bruder Friedrich ab; das Gericht wies darauf Heinrichs Entschuldigung als nicht hinreichend ab und da er keinen Vertreter gesandt hatte, er- ging das Urteil zugunsten des Abtes: dass Heinrich das Kloster im Besitz des Wildbanns in Zukunft nicht hindern, noch darin jagen solle. Nun Hess Bruder Friedrich den Schutzbrief König Ruprechts von 1403 Juni 2, verlesen, der jeden Störer der Wildbannrechte des Klosters Kempten mit einer Strafe von zehn Mark reinen Silbers belegt. Der Gerichtshof erkannte Heinrich von Schellenberg als dieser Strafe verfallen und gestattete dem Kloster, sie einzuziehen. Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 n.801, Kopialbuch König Ruprechts fol. 176 a —178 a. — Drei Papierblätter, 41,1 cm lang X 29,2, innen etwa 3,6 cm, aussen etwa 6,4 cm frei. — Linien- abgrenzung beiderseits, oben und unten, oben mit tat. Ziffern, unten mit ge- druckten arabischen Ziffern «195», 
«196» und «19?» bezeichnet. — Überschrift auf fol. 176: «Vssspruche zwuschen dem Apt vnd Conuent des Closters zu kempten vnd heinrich von 
Schellenberg» (gleichzeitig). — Einfache Initiale über vier Zeilen. — Auf fol. 178 unten rechts: «Ad mandatum domini R. Jo- hannes winheim» 
— Über die Handschrift siehe n. 390; im Register vorne: «Auspruch zwischen Abt vnd Convent des Closters Kempten und Henz v. schellenberg 
176» (17. Jahrh.). Nahezu vollständige Abschrift im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien im Reichsregister Band C fol. 162 b. Regest: Liechtensteinisches Urkundenbuch 113 n. 328 (nach dem Reichsregister). 1 König Ruprecht 1400 - 1410. 2 Laubenberg, Burg in Grünenbach, LK Lindau. 3 Kempten B. 4 Heinrich V. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg. 5 Pfalzgraf Ludwig f 1436.
	        

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