Volltext: Aus deutschen Archiven

394. Heidelberg, 1403 Juni 2. König Ruprecht1 erklärt allen Leuten und Umsässen des Klosters Kempten,2 ihm habe Abt Friedrich geklagt, dieses Kloster und seine Grafschaft erleide von etlichen Umsässen grosses Unrecht und Unge- mach. Deshalb gebietet der König allen Insassen und Nachbarn der Grafschaft, den Abt und sein Kloster bei Strafe von jedesmal zehn Mark, halb der königlichen Kassa und halb dem Abt sowie bei seiner Ungnade in seinem Wildbann, an Federspiel, Wäldern, Fischen, Was- sern, Leuten und Gütern in keiner Weise zu schädigen und sie bei ihren, von seinen Vorgängern ausgestellten Urkunden über die Marken der Grafschaft stets unbehelligt zu lassen,3 auch nichts Neues, weder Burgen oder Mühlen, noch Tafemen oder Badstuben gegen seinen Willen in der Grafschaft zu bauen. Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abteilung 67 n. 801, Kopialbuch des Königs Ruprecht, fol. 177 b, Insert in der Urkunde von 1403 Oktober 17. — Papierblätter 41,1 cm lang X 29,2, Innenseite etwa 3,6 cm, Aussenseite etwa 6,4 cm frei, mit Linien beiderseits, oben und unten abgegrenzt, unten mit gedruckten Ziffern «196» und «197» bezeichnet. — Über die Handschrift s. n. 390. 1 König Ruprecht 1400 -1410. 2 Kempten im Allgäu. 3 Die Urkunde des Königs richtet sich vor allem gegen Heinrich von Schellenberg s. n. 395. 395. 1403 Juli 11. Die Reichsstädte des Bundes um den Bodensee und im Allgäu tun kund, dass vor ihnen der Fürstabt Friedrich von Kempten1 mit seinem Vogt Johann Truchsess zu Waldburg2 gegen «heinrichen von Schellenberg»3 und seinen Vertreter Klage erhoben habe. Beide Parteien seien vor einiger Zeit zu Lindau schon einmal vor den Städten
	        

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