Volltext: Aus deutschen Archiven

474 — noch namhaft gemacht ist, dazu beitreten und mitmachen wollte, den soll man aufnehmen nach Anweisung, Rat und Willen der Dreizehn und anders nicht. Wäre auch, dass jemand etwas täte ausserhalb dem Landfriedenskreis, da soll man sich bemühen, dass man erlangen und erreichen möge, wie die Dreizehn oder ihre Mehrheit beschliessen und besorgen. Sollte es auch sein, dass jemand, der im Landfrieden ist und dazu verpflichtet, jemand, der auch zum Landfrieden verpflichtet und verbunden ist, ausserhalb des Landfriedenskreises schädigte, das soll man ahnden, als ob es innerhalb des vorgenannten Landfriedenskreises geschehen wäre. Da man nicht alle Fälle schriftlich niederlegen und dieser Urkunde einverleiben kann, die es künftig und für den Land- frieden nötig gibt, so ist beredet und festgesetzt, was die Dreizehn oder ihre Mehrheit in jedem auftretenden Fall, der den Landfrieden irgend- wie berührt oder berühren sollte, beschliessen, was zu tun oder zu lassen sei, das soll man tun, ohne jede Widerrede nach dem Eid. Und damit alle oben geschriebenen Punkte wahr, fest und unver- wirrt bleiben, so hängen wir, der vorgenannte Herzog Leopold, unser lieber Oheime und Landvögte Grafen Wilhelms von Montfort und Graf Eberhards von Nellenburg Siegel, dazu jeder der Städte eigenes Siegel. Dies geschah und ward diese Urkunde gegeben zu Konstanz an St. Mar- tinsabend, dem nächsten, als man von Gottes Geburt zählte dreizehn- hundert Jahre danach in dem neunzehnten Jahre. Drei Originale im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 5 Kon- stanz-Reichenau Konvolut 280 Bündnisse. — Original I: Pergament 30,2 cm lang X 38,1, Plica 3,7 cm. — Einfache Initiale. — Auf der Plica «5 erste» bezeichnet. — Es hängen sechs von sieben Siegeln: 1. (Herzog Leopold) ohne Bezeichnung der Plica. 2. (Wilhelm von Montfort) auf der Plica «Montff.» bezeichnet, fehlt samt Pergamentstreifen. 3. (N' ellenburg) «Nellenberg» bezeichnet. 4. (Zürich) bezeichnet. 5.-7. (Konstanz, Schaffhausen, St.Gallen) hängen ohne Bezeichnung. — Rückseite: «lad. litt: R : part. 
2da» und «No. 13 C 
1319» (17. Jahrh.); Stempel «Generallandesarchiv Karls- ruhe 
5» und «1309 November 
9 (gestrichen) 10» (Tintenblei, 19. Jahrh.); «5/280» (Blei, modern). Original II: Pergament 22,9 cm lang X 53,0, Plica 2,8 cm. — Einfache Initiale über fünf Zeilen. — Im Text Abweichungen gegenüber 1 bei der Schrei- bung von "Namen, so an der für uns wichtigsten Stelle «kelmvntze» statt «kel- muntze», 
«Slegelsperg» statt «Schlegelsperch», 
«koufbvren» statt «koufpurren», «Winterstvden» statt «Winterstuden», 
«Rvggesteige» statt «Ruggestaige», «Arl-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.