Volltext: Aus deutschen Archiven

— 272 — Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 Kloster Weissenau n. 3076. — Pergament 14,4 cm lang X 17,3 — 17,9, keine Plica. — In der linken oberen Ecke «1585» (rot, 18. Jahrh.). — An Pergamentstreifen, die von der Ur- kunde geschnitten sind, zwei Siegel in Leder eingenäht, beide stark beschädigt. Rückseite: «Koufbrieff des gottshus Sant Lucy gegen dem gottshus Ow wegen leibaignen leutten Anno Domini 
1319» (16. Jahrh.); «W. Sect.M. Fase. Nr. 7. lit. b» (17. Jahrh.); «Lad 27 
/no.2» (17. Jahrh.); «3076» (blau, modern). 1 Kluftern, Stadt Friedrichshafen. 2 Wahrscheinlich Weiler an der Ach, Ailingen, Stadt Friedrichshafen. 3 Die Donau als Grenze des grösseren Rätiens. 4 Rätisches Erbrecht in Liechtenstein damit erwiesen. 5 Hinweis auf Förderung des schwäbischen Getreidebaues durch das rätische Kloster, das offenbar Hilfe in der Zeit des Getreidemangels erwartet. 219. Langenargen,1 1322 September 15. Graf Wilhelm von Montfort-Tettnang2 erklärt, dass er mit Rat, Willen und auf Veranlassung seiner lieben und getreuen Verwandten, seines Vetters Bischof Rudolf von Chur,3 dessen Bruders Grafen Ulrich von Montfort-F eldkirch4 der Grafen Rudolfs von Sargans5 («Grafen Rudolfs von sant 
Gans»,), Hugos von Bregenz,e Hugos1 und Albrechts8 von Werdenberg sowie Heinrichs9 und Rudolfs,19 des vorgenannten Rudolfs seines Vet- ters von S a r g a n s Söhne («Grafen Heinrichs vnd Grafen Rudolfs des vorgenanten m i n e s / Vettern von sant Gans 
Sün»J und nach Rat und Willen anderer seiner Freunde für den Fall seines Todes die Ritter Ulrich und Friedrich von dem Riet11 Gebrüder, seine Dienstleute zu Vögten und Verwaltern seiner Kinder bestimmt, bis diese erwachsen sind. Sollte er nicht mehr Kinder haben als seine Tochter Mätze,12 dann soll diese seinen Besitz allein erben; würde er mehrere Töchter hinterlassen und keine Söhne,
	        

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