Volltext: Aus deutschen Archiven

108. Feldkirch, 1362 April 8. Graf Rudolf von Montfort,1 Herr zu Feldkirch erklärt vor offenem Gericht an der Reichsstrasse, dass er mit Rat und Willen aller seiner Kinder und anderer Verwandten seiner Ehefrau Elsbeth,2 Graf Hein- richs Tochter von Nellenburg3 und ihren Erben zu einem rechten Pfand folgende Besitzungen und Einkünfte eingesetzt habe: eine Reihe von genannten Leuten mit Leib und Gut zu Göfis* Satteins5 und Alten- stadt,9 ausserdem genannte Lehengüter mit ihren Zinsleistungen zu Sulz? Rankweil,8 Bredens? Altenstadt, Fraxern10 Litschis,11 Beschling,12 Schlins,13 Tisis,u Düns,15 Satteins, in Zwischenwasser16 zu Muntlix;11 dann von «Bertschins höf von Salvms,18 giltet.iärlich vier scheffel waissen. vier scheffel korns. sechs hünrr vnd hvndert aiger. Vss dez helwers19 höf fünf scheffel waissen geltz. Mängins20 höf ze m v r a n21 giltet iärlich vier scheffel waissen, vier scheffel korns, ainn scheffel gersten. ain scheffel hirs . vnd ainen scheffel./ Bo- nan.», ferner von Rankweil, Penzing22 Satteins und schliesslich sein Haus und seine Herberge in der Neustadt23 gelegen unter der Burg zu Feldkirch, alles zusammen um 1325 Pfund Pfennig Konstanzer Münze zu Morgengabe und Heimsteuer, laut der Urkunde, die Elsbeth darüber hat, bis zur Ablösung nach seinem Tode durch seine Erben. Erfolgt diese vor St. Johannistag zur Sonnwende, dann gehört der Jahresnutzen den Erben, sonst mit Zins und «stüra» des folgenden Herbstes seiner Ehefrau. Rudolfs Söhne Ulrich211 und Dompropst Rudolf zu Chur25 sollen ihr rechte Garanten sein. Beide erklären, dass diese Verpfändung mit ihrem Rat und Willen geschehen ist und besiegeln die Urkunde mit. Original im Hauptstaatsarchiv München, Vorderösterreich Urkunde n. 49. — Pergament 20,4 cm lang X 58,6, Plica 2 cm. — Drei Siegel hängen an Pergamentstreifen: 1. (Rudolf Vater) rund, 4,4 cm, gelb, unten nach rechts schiefgestellter Spitzovalschild mit Montforterfahne, darüber Helm und flat-
	        

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