Volltext: Vaduzer Wein

den stolzen Betrag von 6’036’680 Franken gekostet. 
Auf den ersten Blick eine ansehnliche Summe, die 
aber im Hinblick auf ein intaktes Dorfbild im Bereich 
der Vaduzer Schutz- und Umgebungsschutzzone, 
aber auch im Interesse des traditionsreichen Rebbaus 
in unserer Gemeinde als durchaus sinnvolle Investi- 
jon für die Zukunft angesehen werden kann. 
Rechtlich abgesicherte Rebzone 
Neben diesen durch Abgeltung gesicherten Rebflä- 
chen sind der Bockwingert mit einer Rebfläche von 
10’586,6 Klaftern und ein Wingert in der Spania mit 
368,7 Klaftern im Zonenplan ebenfalls rechtskräftig 
als Rebzone ausgewiesen. Das ergibt für die rechtlich 
abgesicherte Vaduzer Rebzone eine Gesamtfläche 
von 15’421,6 Klaftern. 
Die übrigen Rebflächen ausserhalb der Rebzone in 
der Maree, im Jratetsch, in der Bündt, im Gässle, im 
Oberdorf, in der Pradafant, im Stöcklerund in der Spania 
können klaftermässig nicht genau erfasst werden und 
verändern sich auch von Jahr zu Jahr. Gemäss der 
Abrechnungsliste der Gemeinde für die Auszahlung 
der Subvention für Spannmaterial zum Trauben- 
schutz für das Jahr 1995 wird diese Fläche mit 7’764 
Klaftern beziffert. Man kann deshalb davon ausge- 
hen, dass die bewirtschaftete Rebfläche in Vaduz zu 
diesem Zeitnunkt rund 23’200 Klafter umfasste. 
oder zu gewährleisten und seine Verpflichtung hierzu 
verletzt, steht der Gemeinde Vaduz das Recht zu, 
diese winzermässige Pflege und Bearbeitung selbst 
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Er- 
trag der Bewirtschaftung der Rebparzelle steht dann 
ausschliesslich der Gemeinde Vaduz zu, doch ist sie 
berechtigt, vom Besitzer oder dessen Rechtsnachfol- 
ger Ersatz für jene Aufwendungen zu verlangen, die 
nach Abzug der Erlöse aus der Bewirtschaftung unge- 
deckt sind. Des weiteren begründet der Eigentümer 
für sich und seine Rechtsnachfolger zugunsten der 
Gemeinde ein zeitlich unbeschränktes Vorkaufsrecht. 
Sollte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, ist 
sie im Hinblick auf die bereits geleistete Abgeltung le- 
diglich verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Aus- 
übung des Vorkaufsrechts ortsüblichen Klafterpreis 
für Grundstücke in der Landwirtschaftszone zu be- 
zahlen. Auch hier dient eine amtliche Schätzung als 
Grundlage. Dadurch ist eine sach- und fachgerechte 
Bewirtschaftung der Rebzone in Vaduz vertraglich 
auch in Zukunft sichergestellt. 
Pflichten des Rebbergbesitzers 
Mit der Abgeltung des Bauverbots in der Rebzone ver: 
oflichtet sich der Eigentümer der Gemeinde gegen- 
iber vertraglich für die Pflege des Rebgeländes und 
für die Wahrung ihres Bestands im Sinn der jetzigen 
äblichen winzermässigen Bearbeitung besorgt zu 
sein. Diese Verpflichtung zur jährlichen sach- und 
fachgerechten Pflege und Bearbeitung wird auch 
einem allfälligen Pächter sowie einem Einzelrechts- 
aachfolger überbunden. Für den Fall, dass der Besit- 
zer nicht in der Lage ist, die übliche winzermässige 
Pflege und Bearbeitung der Rebparzelle zu besorgen
	        

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