Volltext: Feuerwehr Vaduz

wurde. Um circa 1 Uhr wurde es beim Rathaus 
aufgestellt und stand zwei Tage zur Volksbe: 
lustigung da.” 
Doch der jubilierende Verein war 1970 nicht nur 
glücklicher Besitzer eines neuen Fahrzeuges, 
‚m selben Jahr wurde auch die erste gemeinde- 
eigene Motorspritze angeschafft. - Die Fürstliche 
Regierung hatte bereits 1961 allen Gemeinden 
die Anschaffung einer Motorspritze empfohlen. 
(Die Gemeinden Balzers und Ruggell hatten 
bereits 1932 beziehungsweise 1949 ein solches 
_Öschgerät gekauft.) Da jedoch in Vaduz die 
landeseigene Motorspritze stationiert war 
beschloss die “Residenz” erst 1970 die Anschaf- 
ung einer gemeindeeigenen Motorspritze. Sie 
wurde von der Firma Vogt in Oberdiessbach 
‘BE) geliefert und kostete rund 15’600 Franken. 
Neue Kommandanten, neue Statuten und 
weitere Anschaffungen 
Anstelle des zurücktretenden Albert Laternser 
wurde im Jahre 1970 Bruno Ospelt neuer Kom- 
mandant der Freiwilligen Feuerwehr Vaduz. Er 
blieb Hauptmann bis 1984 und wurde dann 
$ 4 - Jeder männliche Einwohner, der sein 17 
Lebensjahr vollendet hat, sich eines unbeschol 
tenen Rufes erfreut und für den Vereinszweck 
körperliche Fähigkeiten besitzt, kann Mitglied des 
Vereins werden. Die Aufnahme erfolgt über Anmel- 
dung beim Kommandant durch die Vereinsversamm- 
ung in schriftlicher Abstimmung, wozu die absolute 
Mehrheit der versammelten Mitglieder erforderlich 
st 
> 5 - Ehrenmitglied wird jeder Feuerwehrmann, 
wenn er 25 Jahre aktiv im Verein gedient hat. Die 
Pflichten dem Verein gegenüber erlöschen erst, 
wenn das bestreffende Mitglied vom Aktivdienst 
zurücktritt. 
$ 7 Punkt 5 - Für jedes unbegründete Versäumen 
ainer Übung und Versammlung kann die Vereins- 
‚ersammlung eine angemessene Strafe festsetzen. 
Wenn ein Mitglied während eines Jahres bei drei 
>roben oder Versammlungen unentschuldigt fern 
jleibt, ist es vom Verein ausgeschlossen. Wenn ein 
Mitglied bei einem Ernstfall absichtlich fern bleibt, 
st es vom Verein ausgeschlossen. Bei Verspätungen 
oei Übungen und Versammlungen kann von der 
Jereinsversammlung eine Strafe festgelegt werden 
5 7, Punkt 6 - Bei Beerdigungen von Aktiv- und 
Ehrenmitgliedern des Vereins haben alle Mitglieder 
teilzunehmen. Bei Beerdigungen von Aktiv- und 
Ehrenmitgliedern des Feuerwehrverbandes hat jede 
Sektion durch wenigstens zwei Mitglieder sich ver- 
treten zu lassen. Nicht vertretene Sektionen werden 
mit einer Busse von Fr. 10.—- zu Gunsten der Ver- 
bandskasse belegt. (...} 
links: 
3. Feuerwehr- 
Kommandant Bruno 
Dspelt 1970-1924 
$ 8 - Der Austritt aus dem Verein findet nach drei- 
monatiger Kündigung statt. Bei Krankheit oder 
Wegzug aus der Gemeinde oder sonstigen wichtigen 
Gründen entscheidet die Vereinsleitung über den 
Austritt. 
Pikettfahrzeug der 
°euerwehr Vaduz. 
dies war das erste in 
Jechtenstein 
durch Paul Ospelt abgelöst. - Im 75. Jahr seines 
Bestehens gab sich der Verein neue Statuten, 
die in der Versammlung vom 2. Juni 1971 geneh- 
migt wurden. Einige wichtige und bemerkens- 
werte Punkte dieser Statuten seien hier neben- 
stehend angeführt: 
-—
	        

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