Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

- Allfällige Investitionen: Die Existenz allfälliger Investitionen, die un­ trennbar mit der Erdoberfläche verbunden sind, stellt ein weiteres Merkmal dar, das den Wert bzw. die "Verkehrsfähigkeit" eines Grundstückes mitzubestimmen im Stande ist. Unter diesen viel­ schichtigen Sammelbegriff können sehr unterschiedliche Dinge fallen, etwa private Massnahmen zur Bodenverbesserung, wie Drainagen oder Stützmauern etc., aber genauso Investitionen der öffentlichen Hand. Zu letzteren gehören insbesondere die kommunalen Auf­ schliessungsleistungen. Solche werden beispielsweise erbracht, wenn die Gemeinde einen Anschluss an diverse Ver- und Entsorgungsnetze herstellt, wenn also Grundstücke mit Zufahrtsstrassen und -wegen, Kanal-, Wasserleitungs-, Strom und Gasanschlüssen "aufgeschlossen" werden. Das Vorhandensein derartiger Einrichtungen dürfte Wert­ steigerungen nach sich ziehen; und umgekehrt dürfte deren Fehlen die Marktgängigkeit der betreffenden Fläche schmälern. - Grundstückslasten: Für die Verkehrsfähigkeit von Grundstücken fall­ weise von erheblichem Belang können sogenannte "Grundstücks­ lasten" sein. Darunter ist das Vorhandensein von Regelungen und Verträgen zu verstehen, durch welche einzelnen Grundstücken re­ spektive ihren jeweiligen Eigentümern Belastungen auferlegt respek­ tive bestimmte Rechte eingeräumt werden. Zumeist handelt es sich dabei entweder einerseits um die Verpflichtung, auf einem Grund­ stück genau definierte Beanspruchungen durch Fremde zu dulden, respektive andererseits um die Ermächtigung, ein fremdes Grund­ stück in bestimmtem Ausmass und bestimmter Weise nutzen zu dür­ fen, oder es geht dabei um die Einräumung von Pfandrechten. Alles in allem stellen die Grundstückslasten eine keineswegs homo­ gene, sondern viel eher eine recht komplexe Einflussgrösse auf das Im­ mobilienmarktgeschehen dar. Ihre Vielfältigkeit lässt sich daher wie­ derum nur durch Nennung einzelner konkreter Beispiele andeuten. So können Grunddienstbarkeiten in Form von Weiderechten bestehen, aber auch unterschiedliche Formen von Wegerechten oder Feldservi­ tuten etc. gehören neben den Hypotheken zu den Grundstückslasten. Trotz deren Diversität dürften sich die ökonomischen Folgewirkungen zusammen, die das Grundeigentum für die Daseinserhaltung des einzelnen wie für die Sachnotwendigkeiten des Gemeinwohls und seiner Institutionen besitzt." Nawroth: Zum Problem des Bodenrechts, 1970, S. 129. 76
	        

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