Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

- Räumliche Lage: Am augenfälligsten wird die Unabänderbarkeit na­ turgegebener Faktoren wohl bei der räumlichen Lage eines Grund­ stückes. Diese lässt sich zwar auf verschiedene Weise beschreiben, wobei eine geodätisch-mathematisch exakte Festlegung durch koor- dinatenmässige Erfassung möglich ist, sie bleibt aber an sich immer unverrückbar. Die räumliche Lage begründet auch am offensichtlich­ sten die Einmaligkeit jedes Grundstückes, existiert doch ein und der­ selbe Teil der Erdoberfläche nie nochmals und gilt doch gerade die "Orts- bzw. Standortgebundenheit", die "Unbeweglichkeit des Bo­ dens" als eine seiner hervorstechendsten Besonderheiten. Im Zusammenhang mit der räumlichen Lage bleibt noch anzumer­ ken, dass diese nicht allein durch mathematische Festlegungen, son­ dern ebenso durch topographische Merkmale, wie Seehöhe, Exposi­ tion (= Lage des Grundstückes zur Himmelsrichtung) oder Nei­ gungswinkel (= Hanglage) bestimmt wird. Ferner mögen sonstige Besonderheiten der Lage den Grundverkehr unter Umständen ent­ scheidend beeinflussen; man denke beispielsweise an Grundstücke, die sich in Gefahrenzonen befinden, wo eventuell Wildbäche, Lawi­ nen bzw. Rüfen oder Hangrutschungen die Grundstücksnutzung be­ einträchtigen, und wo deswegen etwa keine Bauwerke errichtet wer­ den können. - Bodenqualität: Eine weitere, dem Bereich menschlicher Gestalt­ barkeit unzugängliche Naturkonstante ist die Bodenqualität. Diese stellt ihrerseits einen höchst komplexen Begriff dar; denn sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel einer Reihe natürlicher Faktoren, wie Ausgangsmaterial (Muttergestein), Bodentyp und -art, Humusanteil, Krumenbeschaffenheit, Bodenreaktion (pH-Wert), Porenvolumen, Wasserführung etc. Wegen der Vielzahl wertbestimmender Kompo­ nenten fällt es auch gar nicht leicht, einen einheitlichen - womöglich simpel zu handhabenden - Massstab zur Einstufung der Boden­ qualität zu entwickeln. Ausserdem dürfte die Bodenqualität bei Grundverkehrsgeschäften - zumeist in Abhängigkeit von der später beabsichtigten Flächennutzung - mit höchst unterschiedlichem Ge­ wicht zu Buche schlagen. Sie spielt in der Regel keine oder doch nur eine sehr untergeordnete Rolle, sofern Grundstücke später Bau­ zwecken dienen sollen. Ganz im Gegensatz dazu dürfte die unter­ schiedliche geologische oder pedologische Beschaffenheit vor allem bei Geschäften den Ausschlag geben, wo nach erfolgter Transaktion 72
	        

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