Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

- Die Völkerrechtsschranken für die Bodenpolitik ergeben sich aus der Einbettung jedes Landes in ein Netz von internationalen Beziehun­ gen. Damit einschlägige Mittel und Regelungen auch im Aussenver- hältnis des Landes zu anderen Staaten Bestand haben können, braucht es eine Rücksichtnahme auf eingegangene völkerrechtliche Vereinbarungen. Bislang haben solche Völkerrechtsschranken die liechtensteinische Bodenpolitik nicht spezifisch in die Pflicht genom­ men; mit dem EWR-Beitritt des Fürstentums gewinnen völkerrecht­ liche Limiten jedoch auch im Bereich der Bodenpolitik an Gewicht. Summa summarum zeigt sich, dass eine Reihe von Schranken den bo­ denpolitischen Gestaltungsspielraum einengt und dass eine Fülle von - hier nur kursorisch vorgestellten - Sachzwängen den geordneten Um­ gang mit dem Boden zu einer enormen Herausforderung werden lässt. 5. Bodenpolitisches Fazit Wenn auch der Spielraum, drohenden Verfallserscheinungen im Wege einer offensiven Bodenpolitik entgegenzutreten, als eher bescheiden zu qualifizieren ist, erscheint es dennoch im wahrsten Sinne des Wortes über­ lebenswichtig, das Kunststück zu wagen, zwischen den zahlreichen Grenz­ marken des bodenpolitischen Aktionsfeldes hindurchzusteuern und aktiv Bodenpolitik zu betreiben; wobei in diesem Falle Politik als Kunst der Koexistenz durch friedlichen Interessensausgleich verstanden sei. Inaktivität dagegen würde dem Hingravidieren zu einem entropi- schen Zustand der Bodenordnung Vorschub leisten. Vor allem wenn die latent schwelenden Probleme weiter tabuisiert und nicht klar angespro­ chen werden, ist zu befürchten, dass niemand nachhaltige, auf Abhilfe sinnende Initiativen ergreift. Die angedeuteten Schwierigkeiten, zu einem gedeihlichen Umgang mit dem Boden zu gelangen, sind freilich keineswegs schicksalshaft, zu­ mal immer mindestens zwei Möglichkeiten bestehen, einem Problem beizukommen: entweder man eleminiert dessen Ursachen, oder man be­ seitigt dessen Folgen - An der Wurzel sind die Übel vermutlich nur durch langfristige Stra­ tegien zu packen. Letztere müssten vorwiegend auf ein grundlegen­ des, die ganze Bevölkerung erfassendes Umdenken abzielen, damit die gemeinschaftliche Dimension der Bodennutzung einen anderen 252
	        

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