Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

ständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vorgelegt wer­ den müssen. Die Auswertung erfolgte bis einschliesslich 1989 jährlich, wird jedoch aus Einsparungsgründen in Hinkunft nur mehr alle drei Jahre durchgeführt. In diesem Material sind zwar nicht alle Grund­ stücksbewegungen enthalten, da eine Reihe von Rechtsvorgängen nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, doch ist die Gewinnung eines reprä­ sentativen Überblicks durchaus möglich. Trotz solcher systembedingter Unschärfebereiche sind nun zwischen Liechtenstein und Österreich gewisse Parallelitäten zu beobachten. Um ein Exempel zu nennen, liegen Liechtenstein und Österreich gar nicht so weit auseinander, was den Anteil der jährlich von Handänderungen be­ troffenen Parzellenzahl an der Gesamtgrundstückszahl anlangt. Bezüg­ lich des Ausmasses des jährlichen Grundbesitzwechsels zeigt sich in Österreich eine erstaunliche Konstanz. Mit äusserst geringen Schwan­ kungen wechselten in den Jahren 1977 bis 1989 jährlich zwischen rund 1,3 % und 1,5 % des gesamten Grundstücksbestandes, das sind zwi­ schen rund 145.000 und rund 171.000 Grundstücke, den Eigentümer.4 In Liechtenstein sind sogar jährlich ca. 1,7 % bis 1,9 % aller Grundstücke in den Grundverkehr involviert. Dieser geringfügig höhere Prozentsatz dürfte eben damit zu tun haben, dass die liechtensteinische Grundver­ kehrsdefinition weiter gefasst ist. Etwas anders präsentieren sich die Relationen, wenn man den jeweils vom Grundverkehr bedingten jährlichen Flächenumsatz in Beziehung zum Staatsgebiet setzt. Die österreichische Grunderwerbstatistik weist für 1993 einen Flächenumsatz von 1.671,2 km2 aus, was ziemlich exakt 2 % des Gesamtterritoriums entspricht. Demgegenüber erreichte der liechtensteinische Grundverkehr 1993 ein Ausmass von 99,79 ha, was lediglich 0,6 % der Landesfläche gleichkommt. Der Vergleich der Ver­ hältniszahlen liefert ein erstes Indiz dafür, dass der Boden in Liechten­ stein um einiges immobiler ist als in Österreich bzw. dass die in Liech­ tenstein in den Grundverkehr kommenden Parzellen besonders klein sein müssen. Bestärkt wird dieser Befund, wenn man jeweilen die durch echte Handelsgeschäfte umgeschlagene Fläche in Relation zum Landesterrito­ rium setzt. In Österreich machte die Fläche der 1993 durch Kauf ver­ 4 vgl. Lindemann: Preisbildung und Marktverhalten, 1992, S. 52. 218
	        

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