Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

c) Der liechtensteinische Grundverkehr nach Rechtsgeschäftstypen Haben die bisherigen Bemerkungen und Strukturierungen nur eher in­ direkte Rückschlüsse über die relative Bedeutung der Markttransaktio­ nen für den Gesamtgrundverkehr zugelassen, so verspricht die Aufglie­ derung des Grundverkehrs nach Rechtsgeschäftstypen eine Möglichkeit, aus der Gesamtmenge der zum Grundverkehr gehörigen Rechtsge­ schäfte jene direkt herauszuschälen, die mit Fug und Recht als am freien Markt getätigte Käufe zu gelten haben. Die der Identifikation und Quantifizierung der "echten Bodenmarkt­ geschäfte" zugrundegelegte Typisierung aller unter Lebenden abge­ wickelten Rechtsgeschäfte orientiert sich im Prinzip an dem zu Beginn der Arbeit - im Zuge der Befgriffsklärung und Themeneingrenzung - ent­ wickelten Schema. Für die überblicksmässige statistische Aufbereitung erfolgen aber wiederum einige Zusammenführungen und Vereinfachun­ gen. Die - unter anderem einem Tabellensatz im Anhang zugrundelie­ gende - Typisierung nimmt zunächst eine Differenzierung danach vor, ob die Vertragspartner miteinander verwandt sind oder nicht. Überall, wo Verwandtschaft (gemäss der Definition des liechtensteinischen Grund­ verkehrsgesetzes) vorliegt, wird davon ausgegangen, dass Angebot und Nachfrage nicht wirklich frei spielen, was eine Abtrennung dieser Trans­ aktionen als nicht marktmässig begründet. Gleiches gilt für sämtliche un­ entgeltlichen Übertragungen. Bei den entgeltlichen Geschäften unter Nichtverwandten kommt es nun darauf an, welches Recht zur Übertra­ gung anstand; speziell von Interesse ist dabei eben das Alleineigentum an Liegenschaften, das im Kaufwege den Besitzer wechselt. Um aber auch den übrigen Grundverkehr nach juridisch-ökonomi- schen Gesichtspunkten etwas aufzugliedern und um trotzdem noch eine gewisse Übersicht zu wahren, wurden letztlich folgende, als Kompro- miss zu verstehende, vereinfachte Unterkategorien gebildet: - Im Zentrum der weiteren Analysen steht - wie schon mehrfach gesagt - der entgeltliche Erwerb von Alleineigentum an Liegenschaften von nicht verwandten Grundstücksanbietern (Kauf von Fremden). Diese Spezifikation entspricht den eigentlichen Bodenmarkttransaktionen. - Als separates Segment ist der "Kauf von Stockwerkeigentum" (STWE-Kauf) zu sehen, weil hier der Bodenwert als solcher wohl nicht so sehr im Vordergrund steht, sondern als massgebliche Fakto­ 205
	        

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