Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

Unabhängig davon, welche Messgrössen man letztlich verwendet, ge­ winnen die aus der Statistik abgeleiteten Ergebnisse freilich erst dann eine gewisse Aussagekraft, wenn deren Ermittlung nicht gar zu pauschal erfolgt. Das heisst, es ist im Interesse gehaltvoller Befunde notwendig, die registrierten Einzelfälle nach inhaltlichen Kriterien plausibel zu gruppieren, wofür theoretisch unzählige Möglichkeiten bestünden. Wiewohl die grundsätzliche Strukturierung des gesamten Grundver­ kehrs nach verschiedenen Gesichtspunkten vorstellbar wäre, begnügt sich die gegenständliche Studie mit drei Varianten: - einer am Grundverkehrsgesetz orientierten nach Genehmigungstat­ beständen, - einer an regionalen Gesichtspunkten orientierten nach Gemeinden und - einer an juridisch-ökonomischen Aspekten orientierten nach Rechts­ geschäftstypen. a) Globale Aufteilung des Grundverkehrs nach Genehmigungs­ tatbeständen des Grundverkehrsgesetzes Teilt man die globalen für das Fürstentum Liechtenstein ermittelten Summenwerte nach Genehmigungstatbeständen des Grundverkehrsge­ setzes auf und setzt die Zahlen zeichnerisch um, so ergibt sich das in den Abbildungen 8, 9 und 10 dargestellte Bild. Um diese Graphiken in les­ barer Form erstellen zu können, war es allerdings notwendig, die relativ grosse Zahl der vom Grundverkehrsgesetz vorgesehenen Genehmi­ gungstatbestände zu vereinfachten Gruppen zusammenzufassen. Da ausserdem mitten während der Untersuchungsperiode die litteramässi- gen Bezeichungen und die genauen inhaltlichen Umschreibungen der berechtigten Erwerbsinteressen anlässlich der 1991 in Kraft getretenen Novelle des Grundverkehrsgesetzes gewechselt haben, mussten ferner die formell leicht nuancierten, materiell aber einander entsprechenden Tatbestände jeweils unter einem "synthetischen" Block zusammenge­ führt werden. Nach welchem Schema diese Kategorisierung und Simpli­ fizierung abgelaufen ist, zeigt Ubersicht 2. 198
	        

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