Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

Klassifikation im Unklaren bleiben musste, erfolgte die Einreihung in einer eigenen Kategorie "unbekannt". Im übrigen war dieser Grundsatz - wonach ungewisse Angaben jeweils in einer eigenen, entsprechend kenntlich gemachten Rubrik zu registrieren waren - auch bei der Erfas­ sung aller anderen Merkmale handlungsleitend. Dies sollte einer unnöti­ gen "Verwässerung" der Datenqualität vorbeugen. Um einer ungerechtfertigten Vermengung von sachlich Ungleicharti­ gem vorzubeugen, mussten überdies noch zusätzliche Merkmale, die in erster Linie bestimmte Grundstückseigenschaften charakterisieren soll­ ten, im Erhebungsprogramm Platz finden. Insbesondere die Überle­ gung, dass es für Immobiliengeschäfte einen gravierenden Unterschied machen dürfte, ob ein veräussertes Grundstück schon bebaut oder noch unbebaut ist respektive ob die Parzelle als bebaubar oder unbebaubar einzustufen ist, macht diesbezügliche Erhebungen unerlässlich. Das Vorhaben, Angaben zur derzeitigen Grundstücksnutzung bzw. zur raumplanerischen Nutzungslimitierung aus den Gemeindegrundver- kehrsprotokollen zu übernehmen, erwies sich jedoch als unrealisierbar. Wiewohl zumindest die Bekanntgabe der raumordnerischen Zonenlage der Fläche in den Formularen als Item vorgesehen wäre, fehlten dahin­ gehende Einträge in den allermeisten Dokumenten. Um trotzdem an die als äusserst bedeutsam erachteten, einschlägigen Informationen heranzukommen, stellte sich ein eigener, überaus arbeits­ aufwendiger Erhebungsvorgang, welcher unmittelbar bei den Gemein­ deverwaltungen vor Ort anzusetzen hatte, als notwendig heraus. Ausge­ hend von der Grundstücksnummer wurden die Parzellen mit Unterstüt­ zung des ortskundigen Gemeindepersonals auf den Zonenplänen geortet und die entsprechende raumplanerische Einstufung in den Erhe­ bungslisten ebenso nachgetragen, wie die Angaben über die Form der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich geübten Flächennut- zuhg. Die Informationen zur Art der im Kaufzeitpunkt aktuellen Flächenbeanspruchung basierten auf Aussagen der Gemeindevorsteher bzw. ihrer Sekretäre oder Angestellten, die aus ihrer unmittelbaren Ortskenntnis heraus eine grobe Zuordnung nach relativ allgemeinen, dafür aber einfachen Kategorien (welche da lauteten: "überbaut", "nicht überbaut bzw. landwirtschaftlich genutzt" sowie "Wald und sonstige") vornahmen. Um das grosszügige Entgegenkommen der Kommunen nicht über Gebühr zu strapazieren, konnte wegen des beträchtlichen Zeitaufwan­ 192
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.