Volltext: Der Bodenmarkt in Liechtenstein

Agrargesellschaft, in der Landlosigkeit meist das Schicksal der "Knecht­ schaft" besiegelte oder zur Auswanderung zwang. Seinerzeit war es da­ her für die Existenzsicherung vorrangig, in den Besitz eigenen Bodens zu gelangen. Es ist durchaus vorstellbar, dass diese historische Erfahrung dort oder da nachwirkt. Zumal die Liechtensteiner mit ihrer das Grund­ eigentum favorisierenden Wertehierarchie ja nicht isoliert dastehen, und sich die eigentlich der Vorarlberger Nachbarschaft in den Mund gelegte Lebensdevise "Schaffe, spare, huse - Katz verkofe, selber muse"22 sicherlich auch auf die Einwohner des Fürstentums übertragen lässt. 3. Ökonomische Gegebenheiten in Liechtenstein Sowohl die demographisch-sozialen Verhältnisse als auch die Vorgänge beim Grundverkehr sind nicht völlig losgelöst von der ökonomischen Gesamtbefindlichkeit zu sehen. Deswegen scheint wenigstens eine grobe Skizze der ökonomischen Rahmenbedingungen angebracht, zu­ mal sich solcherart hernach die Eckdaten des Bodenmarktes besser in ein umfassendes Gefüge einordnen lassen. Das Fürstentum Liechtenstein hat während der letzten Jahrzehnte auf ökonomischem Gebiet infolge eines Bündels von Faktoren einen enor­ men Aufschwung und eine Hochblüte erlebt. Liechtenstein hat seinen Souveränitätsstatus - ähnlich wie andere Kleinstaaten - bewusst für eine Nischenpolitik genutzt, indem es mit seiner autonom gestalteten Rechtsordnung ein besonders wirtschafts- und anlegerfreundliches Klima zu schaffen verstand, um Kapital ins Land zu locken. Als spezi­ elle Anreize fungieren dabei die liberale Steuergesetzgebung im Verein mit anderen spezifischen Besonderheiten des Wirtschaftsrechtes. So sind etwa Holding- und Sitzgesellschaften von der Ertragssteuer befreit und müssen lediglich eine bescheidene Kapitalsteuer bzw. bei Zinsen- und Dividendenausschüttungen eine Couponsteuer bezahlen.23 Das Unter­ schreiten der Steuerbelastung gegenüber benachbarten Ländern macht zweifellos einen Teil der Attraktivität Liechtensteins aus und bringt den Zufluss von Kapital ins Land, der durch das strenge, gesetzlich veran­ 22 "Arbeiten, sparen, Haus bauen - Katze verkaufen und selber Mäuse jagen!" vgl. Bene­ dikt: Das Ländle bleibt beim Häuslebauen, 1995, S. 9. 25 vgl. dazu Beck: Das liechtensteinische Gesellschaftswesen, 1982; sowie Matt: Steuern, 1982; sowie Batliner: Das Geld- und Kreditwesen des Fürstentums, 1959. 113
	        

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