Entstehung des EWR-Projekts
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wenig Eindruck. Die offizielle Aufmerksamkeit richtete sich vielmehr auf ein Interview
de Clercqgs in der Schweizerischen Handelszeitung, das dem traditionellen helveti-
schen Bilateralismus eine Zukunftschance zu geben schien *, Die Interlakenbedin-
gungen bildeten in der Folge eine konstante Grösse in der Politik der Gemeinschaft.
Der Ministerrat stimmte ihnen am 20. Juli 1987 zu “. Die Kommission ihrerseits
wiederholte die drei Punkte beim EFTA-Treffen vom 27. Januar 1988.
Angesichts der bescheidenen Ergebnisse des Luxemburger Programms ([{1]
Einheitliches Verzollungsdokument, [2] Vereinfachung des Transits, [3] erweiterte
Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung) waren EG und EFTA ab Frühjahr
1988 bestrebt, dem Projekt der Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums
neuen Schwung zu geben. Anlässlich des EG-EFTA Ministertreffens vom 2. Februar
1988 in Brüssel veröffentlichten die Minister eine acht Punkte umfassende Gemeinsa-
me Erklärung, welche die Prinzipien und Ziele der EG-EFTA-Kooperation bekräftigte.
Angestrebt wurde nach wie vor ein pragmatisches Vorgehen auf multilateraler und
bilateraler Ebene.
Der erste Integrationsbericht des schweizerischen Bundesrates von 1988 lehnte einen
EG-Beitritt erneut ab. Mögliche neue Formen der Zusammenarbeit (Abschluss eines
Assoziationsabkommens oder eines globalen Rahmenabkommens oder Schaffung
ainer Zollunion EG-EFTA) wurden zwar diskutiert, aber allesamt verworfen. Immerhin
äusserte die Regierung, soweit ersichtlich erstmals, offiziell die Furcht, der Integra-
tionsschub der Zwölfergemeinschaft könnte Aussenseiter beeinträchtigen. Der
Bundesrat führte weiter aus, dass er seine Haltung zur EG von nun an ständig kritisch
hinterfragen werde *
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SHZ v. 29. 5. 1987.
Vor allem Punkt zwei sollte in der späteren EWR-Verhandlungen eine zentrale
Rolle spielen.
BBI 1988 Ill 249, 251, 381.