Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Grundzüge des EWR-Abkommens 
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Beteiligung an EU-Forschungsprogrammen finanzielle Beiträge voraus (Einzelheiten 
in Art. 82 EWRA). Es wird an den liechtensteinischen Verantwortlichen sein, 
sicherzustellen, dass diese Gelder in das Fürstentum zurückfliessen. 
Die Beteiligung an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU erfolgt nach 
ähnlichen Grundsätzen *. Die EFTA-Staaten, welche dem EWR beitreten, partizipie- 
ren an allen entsprechenden EU-Aktivitäten unter den gleichen Bedingungen, wie sie 
für EU-Staaten und deren Institutionen, Organisationen und Staatsangehörige gelten. 
Die beiden wichtigsten Programme in diesem Bereich sind COMMETT II und 
ERASMUS. COMMETT II (Community Action Programme in Education and Training 
for Technology) ist das Nachfolgeprogramm von COMMETT |, das 1989 endete. 
Gegenstand ist der Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen. 
Gefördert werden Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen mit dem 
Ziel, einen Austausch in beide Richtungen zu unterstützen (Industriepraktika für 
Hochschulangehörige, Hochschulbesuche für Wirtschaftsfachleute). In den Jahren 
1992 und 1993 wurden mit COMMETT-Mitteln 28’000 Auslandspraktika gefördert. Ziel 
von ERASMUS, des bekanntesten und wohl auch erfolgreichsten europäischen 
Bildungsprogramms, ist die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von 
Hochschulstudenten und Dozenten. Dazu werden Hochschulnetze geschaffen, 
innerhalb derer Studienaufenthalte vermittelt werden. Weitere wichtige Bildungs- 
programme der EU sind PETRA und Jugend für Europa. PETRA richtet sich an 
Jugendliche in der Berufsausbildung (Lehre oder sonstige berufliche Ausbildung, 
Altersgruppe 15-20 Jahre). Damit sollen Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung 
sowie junge Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, auf breiter Basis an Ausbildungs- 
aufenthalten und Berufspraktika im Ausland teilzunehmen. Jugend für Europa ist ein 
Programm zur Vermittlung von Aufenthalten für Jugendliche, die von keinem anderen 
Programm erfasst werden, und für Sprachaufenthalte, unabhängig von einer 
bestimmten Ausbildung. 
Eine umfasssende Darstellung dieser Programme findet sich bei Baudenbacher, 
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender 
Wirtschaftstätigkeit, 193 ff.
	        

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