Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

MITTWOCH, 19. 
OKTOBER 2005 VOLKS | 
WIRTSCHAFT 10 LAFV-GASTBEITRAG Broker Itofco beantragt US-Gläubigerschutz NEW 
YORK - Der US-Rohstoff- und Ter- minbroker Refco hat nach einem Bilanzskan­ dal Gläubigerschutz beantragt. Das Kernge- schäft mit Terminkontrakten soll für 768 Millionen Dollar an eine Investorengruppe verkauft, werden. Das Terminkontrakt-Ge- schäft um die Tochter Refco LLC sowie der Broker Refco Securities LLC hätten keinen Insolvenzantrag gestellt, betonte Refco ges­ tern. Der Gläubigerschutz für die Übrigen Konzernteile wurde im Rahmen des Kapitel II des-US-Insolvenzrechtes eingeleitet, das eine Weiterführung der Geschäfte unter Auf­ sicht eines Insolvenzgerichts ermöglicht, (sda) 
Herbstliche Turbulenzen an den Börsen Gastbeitrag von Thomas Lusetti, Verwaltungs- und Privat Bank AG Befürchtungen, wonach die heftigen Wirbelstürme in den USA das Ange­ bot an fossilen Brennstoffen weiter verknappen könnten, haben sich nicht bewahrheitet. Dies hat zu einer Entspannung an der Ölpreisfront ge­ führt und scharfe Korrekturen der Notierungen von Branchenexponen- teq wie Exxon Mobil, Chevron, Royal Dutch oder auch Total ausge­ löst. Die Energiezulieferindustrie konnte sich diesem Trend ebenfalls nicht entziehen. Das lang herbeige­ sehnte Abbröckeln der Energiepreise ist jedoch an den Aktienmärkten ver­ pufft, wie zuvor der ausgeprägte An­ stieg des schwarzen Goldes ignoriert wurde. Die Nachwehen des Preis­ schubes sind nun aber verstärkt of­ fensichtlich. Der verzögerte Effekt wirkt sich kontinuierlich in anzie­ henden Teuerungsraten aus und schürt Bedenken, dass die Tiefzins­ politik ihr Ende gefunden hat. Dies wiederum hat in den USA bereits zu einem Rückgang des Konsumenten­ vertrauens und zu einer deutlichen 
Korrektur des prognostizierten Wirt­ schaftswachstums in Grossbritan­ nien geführt. Die Europäische Zen­ tralbank wies jüngst auf die Infla­ tionsrisiken hin, beliess die Leitzin­ sen jedoch unverändert. Die Sensibi­ lisierung auf die weit reichenden Folgen des starken Energiepreis­ schubes führte zu einem abrupten Marschhalt an den internationalen Wertpapiermärkten. Während in Eu­ ropa und Asien die Börsen etwas von ihren zum Teil stattlichen Jahresge­ winnen preisgaben, rutschten die bis anhin enttäuschenden US-Börsen weiter ins Minus. Auch der Schwei­ zer Markt konnte sich diesen negati­ ven Einflüssen nicht entziehen, doch hielt sich der Rückschlag bis dato in Grenzen. Mit Blick auf einzelne Untemehmensbewertungen, die ge­ steigerten Aktivitäten bei Neuemis­ sionen und der Hang zu Überinter­ pretationen ist der Grat jedoch eini­ ges schmaler geworden. Als enttäu­ schend dürfen die jüngst am Markt neu eingeführten Papiere bezeichnet 
werden. Esmertec, welche Mitte Jahr das «going public» platzen lassen musste, erzielte einen schwachen Start und notiert unter dem Ausgabe­ preis von 18 Franken pro Aktie. Das Bankeninstitut EFG hat mit einem Emissionspreis von 38 Franken pro Aktie die Latte ebenfalls hoch ange­ setzt und wurde bereits am ersten Handelstag unter diesem Wert gebo­ ten. Zumindest scheint mit der Absa­ ge von Cablecom dem Anleger ein weiterer, harziger Brocken erspart worden zu sein. Der US-Konzern Li­ berty Global Inc. übernimmt für 2,825 Mrd. Franken den Schweizer Kabelnetzbetreiber. Der Preis liegt unter der beabsichtigten Kapitalisie­ rung von rund 3 Mrd. Fr., die bei ei­ nem Börsengang angestrebt worden ist. Die Euphorie bei Swiss Life war nur von kurzer Dauer. Mit der Be­ kanntgabe eines neuen CEO für die Banca de! Gottardo und der Bekräf­ tigung; der Unabhängigkeit sowie, dem Festhalten an den Bankaktivitä­ ten wurde die Gerüchteküche unver­züglich 
in die Schranken gewiesen. Aus fundamentaler Sicht weist der Versicherungssektor jedoch interes­ sante Perspektiven auf, zumal in der Vergangenheit enorme Anstrengun­ gen zur Bereinigung der Altlasten unternommen worden sind. Nach den ausgeprägten Kursfortschritten der letzten Wochen und Monaten an der Schweizer Börse, ist kurzfristig mit Gewinnmitnahmen zu rechnen. Die grosskapitalisierten Werte wer­ den jedoch hievon im Vergleich zum Segment der kleinen und mittleren kapitalisierten Unternehmen weni­ ger betroffen sein. Neben dem Schreiben von Call-Optionen auf Standardwerten können Rückschlä­ ge zur Aufstockung von Positionen wie Baloise, Panalpina oder CS Group genutzt werden. Verfasser: Thomas Lusetti, Fondsma­ nagement Aktien Schweiz, Verwal­ tungs* und Privat Bank AG. Die alleinige inhaltliche Verantwor­ tung für diesen Beitrag trägt der Ver­ fasser. ANZKICiK £ FORTUNA mm Investment Vaduz Mitteilung an die Antellslnhaber Die Fortuna Investment AG, Rätikonstrasse 13. 9490 Vaduz, als Fondsleitung des Fortuna Europa Balanced Fund CHF/EUR sowie des Fortuna Short Term Bond Fund CHF hat folgende Änderungen beschlossen: FORTUNA EUROPE BALANCED FUND Teil I PROSPEKT Ziff. 1.1 Allgemeine Angaben (Ab«. 1 Satz 1 u. Abt. 2 Satz 1) Der FORTUNA EUROPE BALANCED FUND (der Anlagefonds) ist ein segmentiertes Investmentunternehmen liechten­ steinischen Rechts gemäss dem Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Am 09. Juni 2005 hat die Fondsleitung zusammen mit der Depotbank den Prospekt mit Anlagereglement in der vorliegenden Fassung aufgestellt. Die Finanzmarktaufsicht hat diesen Prospekt mit Anlagereglement - mit Ausnahme der Hinweise A, B und C zum Prospekt - am 23. September 2005 bewilligt. Oer Anlagefonds basiert auf einer Kollektivtreuhänderschaft gemäss Art. 4 Abs. t fit a IUG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Investmentunternehmen (LGBI. 2005, Nr. 179) und Art. 897 bis 932 des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (LGBI. 1926 Nr. 4). Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zur Fondsleltung (Abs. 4 zweiter Satz, Abs. 5 u. Abs. 6) Die Fondsleitung verwaltet in Liechtenstein einen weiteren Anlagefonds. Dabei belief sich die Summe des verwalteten Ver­ mögens am 30. September 2005 auf CHF 149 Mio. Der Verwaltungsrat besteht aus: A. Leu, Präsident, Delegierter des Verwaltungsrates der Generali (Schweiz) Holding, Adliswii, Präsident der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding, Gesellschaften in Adliswii, Genf und Vaduz: Dr. K. Schönenberger, Delegierter, Mitglied der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding in Adliswii, Genf und Vaduz: Dr. H. Oberhuber, Mitglied, Konsulent bei den Rechtsanwälten Manier & Partner, Vaduz; C. Gaehler, Mitglied, Delegierter des Verwaltungsrates der Fortuna Lebens-Versicherungs AG, Vaduz: Die Geschäftsleitung besteht aus den Herren Erich Bürzle (Geschäftsführer) und Andreas Baschong (Stv. Geschäftsführer). Ziff. 3 Informationen Ober die Depotbank (Abs. 2 letzter Satz) Die Eigenmittel betrugen per Ende 2004 CHF 141.9 Mio., der Jahresgewinn CHF 18.9 Mio. Ziff. 4.3 Revisionssteile (Satz 2) Diese ist im Besitz der notwendigen Konzession nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Mai 2005 über Investment­ unternehmen (IUG), LGBI. 2005, Nr. 156. Ziff. 5.2 Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsantellen (Abs. 1 und Abs. 5) Aufträge zur Zeichnung werden nach Einreichung des Zeichnungsscheines seitens des Anlegers und Eingang der Zahlung bei der Fondsleitung, sowie der Zeichnungsmeldung bei der Depotbank durch die Fondsleitung bis spätestens 15:00 Uhr am folgenden Bankwerktag zum Nettoinventarwert pro Anteil, zuzüglich einer Ausgabekommission von maximal 5% abgerechnet (Forward-Pricing). (vgl. Ziff. 17.2 des Anlagereglementes). Die Rücknahme von Anteilen kann jederzeit nach schriftlicher Aufforderung des Anlegers und Rückgabe eines allfällig emit­ tierten Anteilschein-Zertifikates an die Fondsleitung erfolgen. Die Aufforderung zur Rücknahme von Anteilen muss bis spätes­ tens 15:00 Uhr durch die Fondsleitung der Depotbank gemeldet werden. Meldungen welche bis spätestens 15:00 Uhr bei der Depotbank eingetroffen sind, werden mit dem am darauffolgenden Bankwerktag errechneten Nettoinventarwert pro Anteil ab­ gerechnet (vgl. Ziff. 15 des Anlagereglementes). Hinwelse (2. Satz) Diese Genehmigung kann sich nur auf Angaben beziehen, welche die Umsetzung dieser nationalen Bestimmungen des Ge­ setzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG) betreffen. Hinwels A Für den Anleger in der Schweiz / c) Zahlstelle Zahlstelle ist die BSI SA, Via Magatti 2, 6900 Lugano, und ihre Geschäftsstellen in der Schweiz. Teil II ANLAGEREGLEMENT Ziff. 1.1 (Abs. 1) Unter der Bezeichnung FORTUNA EUROPE BALANCED FUND (der Anlagefonds) besteht ein segmentiertes Investment­ unternehmen für Wertpapiere im Sinne von Art. 3 lit a des Gesetzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Ziff. 2.1 Kollektivtreuhinderschafl Die Rechtsbeziehungen zwischen Anleger einerseits und Fondsleitung sowie Depotbank andererseits werden durch das vor­ liegende Anlagereglement und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene über den Anlagefonds im Sinne von Art. 4 IUG (LGBI. 2005 Nr. 156) und Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Invest­ mentunternehmen (LGBI. 2005 Nr. 179) sowie Art. 897 bis 932 des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (LGBI. 1926 Nr.4) geregelt. Ziff. 9.1 (Abs. 1) Die Fondsleitung darf sämtliche Arten von Wfertpapieren in Übereinstimmung mit Art. 66 - 74 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Investmentunternehmen (LGBI. 2005 Nr. 179) ausleihen, die an einer Börse kotiert sind oder an ei­ nem anderen, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Die Fondsleitung wickelt die Wertpapierleihe zwingend über die Depotbank ab. Ziff. 
13.4 Die Fondsleltung darf höchstens 10% des Vermögens des jeweiligen Segments bei Investmentunternehmen für Wertpapiere anlegen unter der Voraussetzung, dass sie in Wertpapieren im Sinne von Ziff. 7.1 bis 7.3 dieses Anlagereglements investieren. ZW. 24.1 Der Anlagefonds untersteht liechtensteinischem Recht, insbesondere dem Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunter­ nehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 158. 4 
Ziff. 24.5 Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist - mit Ausnahme der Hinweise A, B und C zum Prospekt - am 23. September 2005 von der Finanzmarktaufsicht, Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 15. Juli 2003. FORTUNA SHORT TERM BOND FUND Teil I PROSPEKT Ziff. 1.1 Allgemeine Angaben (Abs. 1 u. Abs. 2 Satz 1) Der FORTUNA SHORT TERM BOND FUND CHF (der Anlagefonds) ist ein Anlagefonds des Typs Investmentunternehmen für Wertpapiere liechtensteinischen Rechts gemäss dem Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Am 09. Juni 2005 hat die Fondsleitung zusammen mit der Depotbank den Prospekt mit Anlagereglement in der vorliegenden Fassung aufgestellt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat diesen Prospekt mit Anlagereglement - mit Aus­ nahme des Anhangs A zum Prospekt - am 23. September 2005 bewilligt. Der Anlagefonds basiert auf einer Kollektivtreuhänderschaft gemäss Art. 4 Abs. 1 lit a IUG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Investmentunternehmen (LGBI. 2005 Nr. 179) und Art. 897 bis 932 des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (LGBI. 1926 Nr, 4). Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zur Fondsleitung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 letzter Satz, Abs. 4 und Abs. 5) Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt CHF 1 Mio. Dabei belief sich die Summe des verwalteten Vermögens am 30. September 2005 auf CHF 149 Mio. Der Verwaltungsrat besteht aus: A. Leu, Präsident, Delegierter des Verwaltungsrates der Generali (Schweiz) Holding, Adliswii, Präsident der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften der Generali (Schweiz) Holding, Gesellschaften in Adliswii, Genf und Vaduz; Dr. K. Schönenberger, Delegierter, Mitglied der Verwaltungsräte der Tochtergesellschalten der Generali (Schweiz) Holding in Adliswii, Genf und Vaduz; Dr. H. Oberhuber, Mitglied, Konsulent bei den Rechtsanwälten Marxer & Partner. Vaduz; C. Gaehler, Mitglied, ^ Delegierter des Verwaltungsrates der Fortuna Lebens-Versicherungs AG, Vaduz; Die Geschäftsleitung besteht aus den Herren Erich Bürzle (Geschäftsführer) und Andreas Baschong (stv. Geschäftsführer). Ziff. 3 Informationen über die Depotbank (Abs. 1 letzter Satz) Die Eigenmittel betrugen per Ende 2004 CHF 141.9 Mio., der Jahresgewinn CHF 18.9 Mio. Ziff. 4.2 Revisionsstelle Als Revisionsstelle amtet die Pricewaterhous'eCoopers AG,'St. Gallen. Sie ist im Besitz der notwendigen Konzession nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Ziff. 5.2 Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen (Abs. 2 u. Abs. 3) Aufträge zur Zeichnung werden nach Einreichung des Zeichnungsscheines seitens des Anlegers und Eingang der Zahlung bei der Fondsleitung, sowie der Zeichnungsmeldung bei der Depotbank durch die Fondsleitung bis spätestens 15:00 Uhr am folgenden Bankwerktag zum Nettoinventarwert pro Anteil, zuzüglich einer Ausgabekommission von maximal 2% abgerechnet (Forward-Pricing). Die Rücknahme von Anteilen kann jederzeit nach schriftlicher Aufforderung des Anlegers und Rückgabe eines allfällig emit­ tierten Anteilscheines an die Fondsleitung erfolgen. Die Aufforderung zur Rücknahme von Anteilen muss bis spätestens 15:00 Uhr durch die Fondsleitung der Depotbank gemeldet werden. Meldungen, welche bis spätestens 15:00 Uhr bei der Depotbank eingetroffen sind, werden mit dem am darauf folgenden Bankwerktag errechneten Nettoinventarwert pro Anteil abgerechnet. .Der Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert pro Anteil, abzüglich einer Rücknahmekommission zu Gunsten des Fonds von maximal 0.5%. Ziff. 6 Hinwels (zweiter Satz) Diese Genehmigung kann sich nur auf Angaben beziehen, welche die Umsetzung dieser nationalen Bestimmungen des Ge­ setzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG) betreffen. A Hinweise für den Anleger in der Schweiz / Zahlstelle Zahlstelle ist die BSI SA, Via Magati 2, 6900 Lugano, und ihre Geschäftsstellen in der Schweiz. Teil II ANLAGEREGLEMENT Ziff. 1.1 Unter der Bezeichnung FORTUNA SHORT TERM BOND FUND CHF (der Anlagefonds) besteht ein Investmentunternehmen für Wertpapiere im Sinne von Art. 3 lit a. des Gesetzes vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Ziff. 2.1 Kollektivtreuhänderschaft Die Rechtsbeziehungen zwischen Anleger einerseits und Fondsleitung sowie Depotbank andererseits werden durch das vor­ liegende Anlagereglement und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene über den Anlagefonds im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit a IUG (LGBI. 2005 Nr. 156) und Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Investmentunternehmen (LGBI. 2005 Nr. 179) sowie Art. 897 bis 932 des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (LGBI. 1926 Nr. 4) geregelt. Ziff. 9.1 (erster Satz) Die Fondsleitung darf sämtliche Arten von Effekten in Uebereinstimmung mit Art. 66 - 74 der Verordnung vom 23. August 2005 zum Gesetz über Investmentunternehmen (LGBI. 2005 Nr. 179) ausleihen, die an einer Börse kotiert sind oder an einem an­ deren geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Die Fondsleitung wickelt die Wertschriftenleihe zwingend über die Depotbank ab. Ziff. 23.1 Der Fonds untersteht liechtensteinischem Recht, insbesondere dem Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 2005 Nr. 156. Ziff. 23.5 (erster Satz) Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist - mit Ausnahme des Anhangs A zum Prospekt - am 23. September 2005 von der Finanzmarktaufsicht, Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 15. Juli 2003. Die Anleger haben die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile nach Art. 5 Abs. 4 IUV zu verlangen. Vaduz, 18.10.2005 FORTUNA Investment AG Vsduz
	        

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