Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 9. SEPTEMBER 2005 VOLKS | 
INLAND NACHRICHTEN Verordnung zum Tierschutzgesetz abgeändert VADUZ - Die Regierung hat die Verordnung zum Tierschutzgesetz abgeändert und damit die in der Schweiz seit 1997 erfolgten Revisio­ nen übernommen. Im Zentrum der liechten­ steinischen Revision stehen Bestimmungen zur Wildtierhaltung mit Änderungen zu den Mindestanforderungen an die Qualität und Quantität der Gehege, eine Abänderung der Ausnahmebestimmungen von der Pflicht zur Schmerzausschaltung bei Eingriffen an Tieren, eine Differenzierung der Mindcstladeflächen für die Beförderung von Nutztieren und ver­ schiedene Änderungen bei der Betäubung. Das Liechtensteinische Tierschutzgesetz orientiert sich stark am schweizerischen Vor­ bild. Nachdem die gesetzliche Grundlage aufgrund der offenen Grenzen zur Schweiz weitgehend gleich ist, orientiert sich die liechtensteinische Tierschutzverordnung ebenfalls weitgehend an ihrem schweizeri­ schen Vorbild. (pafl) Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa VADUZ - Der Ständige Vertreter Liechten­ steins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, hinterlegte am 7. September im Auf­ trag der Regierung die liechtensteinische Ra­ tifikationsurkunde zum 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Protokoll wird erst in Kraft tre­ ten, wenn es alle Vertragsparteien der EMRK angenommen haben. Botschafter Daniel Ospalt mit dar Stalhnrtra- tendan Genaralsakratgrin Maud Da Boar-Bu- quicctilo. Das Protokoll zielt darauf ab, die mittel- und langfristige Wirksamkeit des Europäi­ schen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg sicherzustellen. Hintergrund ist der dramatische Anstieg an Individualbeschwer­ den über mutmassliche Verletzungen der EMRK durch die Vertragsstaaten. Ende 2004 waren an die 80 (XX) Beschwerden hängig. Als die beiden Hauptursachen der Flut von Beschwerden, die in Strassburg eintreffen, gelten einerseits die Zehntausende von un­ zulässigen Beschwerden (über 90 Prozent aller Beschwerden) und andererseits die Be- , schwerden, die offensichtlich begründet sind. Bei Letzteren handelt es sich insbeson­ dere um repetitive Beschwerden, die hun­ dert* oder tausendfach vorkommen und den­ selben Gegenstand betreffen (zum Beispiel die Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfah­ ren). Das Protokoll Nr. 14 führt für diese beiden Beschwerdegruppen vereinfachte Verfahren ein. Weitere vorgesehene Massnahmen betref­ fen die Kompetenzen des Ministerkomitees, das Drittinterventionsrecht des Menschen- rechtskommissars des Europarats und die Amtsdauer der Richter. Das Protokoll Nr. 14 schafft schliesslich die Voraussetzungen für einen möglichen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK. (pafl) AN/I iur 51/2- Zl mn wf WB lHiUg m* ia Tritsaa a  wm il rta n JOSEPH WOHLWEND TREUHAND AG VADUZ TEL. +423 237 56 00 
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