Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

VOLKSWETTER 

ANZEIGE 
DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN 
mit amtlichen publikationen 
Entwicklung 
Wie sich der Landes 
beitrag für die interna 
tionale Entwicklungs- 
zusammenarbeit ent 
wickeln wird. g 
i 
IMifo 4423 2321975 
. MM Vtdui 
Wettbewerb 
Was Jugendliche im 
Rahmen des Wettbe 
werbes «Briefmarken 
zum Thema Integra 
tion» gestaltet haben. J 
Chordirigent 
Wieso unser Kopf der 
Woche während des 
Orgelspielens in der 
Ruggeller Kirche im 
mer mitsingt. 0 
samstag, 21. mai 2005 
Topspiel 
Wie der FC Vaduz in 
der Challenge League 
beim Tabellenführer 
Yverdon bestehen 
will. 21 
Iii 
.* " 
M 
t. » 
££s^ ; : 
* ^ 4 
uS < 
m 
St" 
% 
volks 
blatt 
MIX 
WWIMW'-' . 
Neuer Redar in Graubünden 
CHUR - Modernste Technologie für die Ge 
schwindigkeitsüberwachung hat auch in Grau 
bünden Einzug gehalten. Im Misox wurde ei 
ne vom Polizeikommando Chur aus steuerba 
re vollautomatische elektronische Messanlage 
installiert. Mit der neuen Anlage wird seit Mit 
te Mai der Verkehr auf der Nordspur der A13 
bei San Vittore überwacht, wie die Bündner 
Kantonspolizei am Freitag mitteilte. (sda) 
«Sober.p» wird wieder aktiv 
BONN - Warnung vor dem WM-Ticket- 
Wurm «Sober»: Wie das Bundesamt für Si 
cherheit in der Informationstechnik gestern in 
Bonn mitteilte, wird der Computer-Schädling 
am kommenden Montag versuchen. Pro 
grammteile nachzuladen. Aus einer Analyse 
des Virus gehe hervor, dass «Sober.p» ab 23. 
Mai in der Lage sei, im Internet selbstständig 
neue Erweiterungen zu finden. (AP) 
VOLKI SAGT: 
«Ma dörf sich 
afaeh ned ganz 
uffressa lo, wenn 
am eppis wurmt, 
denn überlebt ma 
fascht alles.» 
BLA^IINHALT 
Wetter 2 
Sport 
21-24 
Kino 2 
Kultur 
31-37 
Inland 3-10 
TV 
38+39 
Wirtschaft 11-20 
International 
40 
www.volksblatt.li 
r i 
9 "771 
Fr. 1.80 
12I.JAHRBAM, NR. 113 
fi 
ANZEIGE 
GÜNSTIGER GEHT'S NICHT 
Färb- und Typberatun : 
; statt l 
Creative VV- 
8»r£itjnc}und W- 
Bahrthöfsua- 
,.M -t *4( 
. ticj im . 
Profitieren Sie nls 
-Abonnent 
von Vorzucjspr eisen 
+423/237 51 51 
UdostsdnmU 
Pflichtberatung statt Strafe 
Schwangerschaftsabbruch-Neuregelung: Modellvorschlag der «Frauen in der FBP» 
VADUZ - «Das ungeborene IQnd 
ist Mansch von Anfang an und 
hat ein Rächt auf Laben»: Die 
ses Bekenntnis liegt dem Mo 
dellvorschlag «Lebensschutz 
Plus» zugrunde, den die «Frauen 
in der FBP» gestern als Oiskus- 
sionsbeitrag zur Neuregelung 
des Schwangerschaftaabbruchs 
den Medien vorgestellt haben. 
»MitHa Frem—tt 
Trotz der restriktiven gesetzlichen 
Regelung wird in Liechtenstein von 
50 Schwangerschaftsabbrüchen pro 
Jahr ausgegangen. Recht und 
Rechtspraxis klaffen weit auseinan 
der. Die Strafandrohung allein kann 
also keine Abbruche verhindern. 
Aufgrund dieser unbefriedigenden 
Situation ist im Herbst 2002 die 
Diskussion um eine gesetzliche 
Neuregelung in Gang gekommen. 
Heute stehen bislang drei Varian 
ten im Zentrum der Diskussion. 
Zum einen das vor einem Jahr vor 
gestellte Fristenregelungsmodel der 
überparteilichen «Arbeitsgruppe 
Schwangerschaftskonflikte»,, das 
jedoch von der FBP-Frauenorgani- 
sation nicht mitgetragen wird. 
Die «Frauen in der FBP» mit ih 
rer Vorsitzenden Christa Eberle sind 
der Meinung, dass dieser Vorschlag 
das Lebensrecht des ungeborenen 
Kindes zu wenig berücksichtigt. 
Aus diesem Grund haben die FBP- 
Frauen den eigenen Modellvor 
schlag «Lebensschutz Plus» erar 
beitet. Dieser Vorschlag wurde letz 
tes Jahr innerhalb der FBP bereits 
verschiedentlich diskutiert und wird 
nun bewusst erst nach den Wahlen 
öffentlich gemacht. 
Die dritte Variante schliesslich 
wäre eine Beibehaltung der beste 
henden Lösung.. . 
Aus ethisch-moralischer Sicht 
halten die «Frauen in der FBP» eine 
Neureglung nur vertretbar, wenn 
der Lebensschutz und das Lebens 
recht des Kindes im Gesetz klar 
verankert wird. Der Staat hat eine 
Schutzpflicht für alles Leben. 
Hir Beratungspflicht 
Das Modell «Lebensschutz Plus» 
(im Internet abrufbar unter 
www.fbp.li) bietet dem ungebore 
nen Kind bestmöglichen Schutz 
plus wirksame Hilfe und Unterstüt 
zung für die Frau, die sich in einer 
grossen Notlage befindet. Nach die 
sem Vorschlag führt der Gesetzge 
ber anstelle einer Strafandrohung, 
eine verpflichtende, auf den Le 
bensschutz orientierte Beratung ein. 
Wenn damit unter bestimmten Vor 
aussetzungen zugunsten von Bera 
tung uifid Hilfe auf eine Strafandro 
hung verzichtet wird, können auch 
jene Frauen erreicht werden, die 
ernsthaft einen Schwangerschafts 
abbruch in Erwägung ziehen. 
Heutige Uisung beibehalten? 
Nach Überzeugung der «Frauen 
in der FBP» werden die Forderun 
gen, das Strafgesetz in Liechten 
stein zu belassen und rigoros 
durchzusetzen, der Problematik 
nicht gerecht: «Durch die Beibe 
haltung der bestehenden Regelung 
Uber das Strafrecht, kann kein ein 
ziges ungeborenes Leben gerettet 
werden. Obwohl in Liechtenstein 
ein sehr restriktives Gesetz b6«teht, 
klaffen das Recht und aie 
Rechtspraxis weit auseinande\ 
Ein Schwangerschaftsabbruch ist 
schnell und leicht möglich. Die 
Frau und das Kind werden im Stich 
gelassen. Der Staat kann seine Auf 
gabe zum Schutz des Leben« nicht 
wahrnehmen.» . : ^ Seite 3 
EU-Verfassung 
Juncker gegen Nachverhandlung 
BR0SSEL - Der luxemburgische 
EU-Ratspräsident Jean-Claude 
Juncker hat eine Nachvartiand- 
lung dar EU-Verfassung im Fal 
le einer Ablehnung des Ver 
tragswerts in Frankreich aus- 
«Wenn Frankreich in einem Refe 
rendum über den europäischen 
Verfassungsvertrag mit <Nein> 
stimmt, wird die Europäische 
Union 20 Jahre verlieren», sagte 
Juncker in einem am Freitag er 
schienenen Interview der belgi 
schen Tageszeitung «De Stan- 
daard». 
EU-Verträge seien jedoch noch 
nie nachverhandelt worden und 
dies werde sich auch nicht ändern. 
«Niemand ist bereit, das zu tun. 
Ohne Frankreich voranzugehen, ist 
das zwar möglich, aber ich schlies- 
se das aus», erklärte Juncker. Am 
Vortag hatten der deutsche Bundes 
kanzler Gerhard Schröder und der 
polnische Präsident Aleksander 
Kwasniewski in Frankreich für ei 
ne Zustimmung zur Europäischen 
Verfassung geworben und an die 
Verantwortung der Franzosen 
gegenüber der europäischen Eini 
gung appelliert. 
Laut Umfragen lehnt derzeit ei 
ne knappe Mehrheit der Franzosen 
die EU-Verfassung ab. Sollte 
Frankreich das in mehreren ande 
ren EU-Staaten bereits ratifizierte 
Vertragswerk ablehnen, stünde die 
umfassende Reform der EU-Insti- 
tutionen in Frage. Nur wenn alle 
25 Mitgliedsstaaten der EU der 
Verfassung zustimmen, kann diese 
in Kraft treten. (sda) 
Briten klonen Mensch 
Lob in Südkorea - Kritik von Bush 
LONDON - Ein Jahr nach Ihren 
Kollegen in Südkorea ist es nun 
auch britischen Wissenschaft 
lern gelungen, einen mensch 
lichen Embryo zu klonen. 
Forscher der Universität Newcastle 
teilten mit, sie hätten aus einer Ei 
zelle einen Embryo in einem frü 
hen Stadium geschaffen. Die Grup 
pe erhielt im August als erste in 
Grossbritannien eine Genehmi 
gung für das Klonen zu therapeuti 
schen Zwecken. 
Die Forscher aus Newcastle lob 
ten am Donnerstag auch die jüngs 
ten Erfolge ihrer südkoreanischen 
Kollegen: Wissenschaftler der Na 
tionalen Universität in Seoul hatten 
bekannt gegeben, erstmals Stamm 
zellen kranker Menschen geklont 
zu haben. Zwei Mitglieder des bri 
tischen Teams, Alison Murdoch 
und Miodrag Stojkovic, erklärten, 
damit sei die Behandlung von Pa 
tienten mit Hilfe ihrer körpereige 
nen Zellen näher gerückt. 
US-Präsident George W. Bush 
äusserte sich indessen besorgt über 
das Klonen in Südkorea. Er mache 
sich Soigen, dass das Klonen welt 
weit akzeptiert werden könnte, sagte 
er in Washington. Sollte ihm der 
Kongress ein Gesetz vorlegen, das 
die Verwendung von Steuerfeldern 
für die Stammzellenforschung vor 
sehe, werde er sein Veto einlegen. 
Sein stellvertretender Pressespre 
cher Trent Dufly erklärte, die Arbeit 
der Forscher in Südkorea laufe auf 
das Klonen von Menschen zu rein 
wissenschaftlichen Zwecken hinaus. 
«Der Präsident ist ein Gegner da 
von», sagte Duffy. Letzte Seite
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.