Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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4444-ste Einwohnerin BALZERS - Gestern Montag begrüsste Vor­ steher Anton Eberle, mit einem Blumeri- strauss Ingrid Wohlwend als 4444. Einwoh­ nerin in Balzers. Aufgrund der «schnapsigen» Zahl überreichte er Ingrid Wohlwend mit ei­ nem Augenzwinkern zusätzlich eine Flasche des legendären Balzner Grappas. Ingrid Wohlwend, gebürtige Schellenbergerin, ist, zwar in Balzers aufgewachsen, war aber die letzten 10 Jahre im Ausland (Bern) und in Triesen wohnhaft. Sie zieht mit ihrem Le­ benspartner Steffen Heinisch nach Balzers und mit dem im November erwarteten Baby leisten die beiden ihren ganz persönlichen Beitrag zum Einwohnerwachstum in der süd­ lichsten Gemeinde unseres Landes. Gemeinde Balzers M M 'Wi i 
NACHRICHTEN Sitzungen des Verwaltungs­ gerichtshofs vom 19. Oktober VADUZ - Der Verwaltungsgerichtshof tagt am 19. Oktober in folgenden nicht-öffent­ lichen Sitzungen: • VBI 2004/72 Umweltverträglichkeitsprü- fung • VGH 2004/39 Waffenverbot • VGH 2004/54 Asyl • VGH 2004/64 Asyl • VGH 2004/73 Ergänzungsleistungen • VGH 2004/75 Sozialhilfe • VGH 2004/51 Zulassung zur Treuhänder­ prüfung (pafl) Wie optimiere ich die Lehrlingsauswahl? SCHAAN - In diesem Kurs gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Lehrlingsauswahl. Am Kurstag werden folgende Themen be­ handelt: • Der passende Lehrling • Möglichkeiten der Lehrlingsauswahl • Anforderungen an Betrieb und Berufs­ schule • Gruppenarbeit «Wie wähle ich meinen zu­ künftigen Lehrling aus» • Diskussion Der Kurp «Wie optimiere ich die Lehr­ lingsauswahl» findet am Freitag, 12. Novem­ ber von 13.30 bis 17.30 Uhr bei der Gewer­ be- und Wirtschaftskammer in Schaan statt. Die Kurskosten betragen 99 Franken inkl. Kursunterlagen. Dieser Kurs ist ein Teil der Unternehmer- und Mitarbeiterschulung, ei­ nem Kooperationsprojekt mit der Erwachse­ nenbildung Stein-Egerta Anstalt. Für Informationen und Anmeldungen kon­ taktieren Sie bitte die Gewerbe- und Wirt- schaftskammer, Berufliches Weiterbildungs­ institut, E-Mail  gwk@gwk.li oder Telefon 237 77 88. (PD) Das Indienhilfswerk lädt zu einem Diavortrag ein VADUZ - Morgen Mittwochabend findet im Saal des Betagtenwohnheims Haus St. Florin in Vaduz um 20.15 Uhr ein Bildervor­ trag über Indien statt, organisiert vom In­ dienhilfswerk «Hilfe zur Selbsthilfe» und der Pfarrei Vaduz. Verena Städler zeigt Bil­ der aus Indien und informiert vor allem über das Projekt Karunalaya (Projekt der Pfarrei Vaduz). Die Veranstaltung ist öffentlich, alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen zu einem Besuch nach Bombay, Belgaum und Karunalaya. Das Indienhilfswerk freut sich auf zahlreiche Besucher/-innen. Der Eintritt ist frei. (PD) 
860 Unterschriften Übergabe der Petition «Mobilfunk im Alpengebiet» Helmuth Kindle vom Amt für Umweltschutz, Johann Plngltzer vom Ressort Umwelt der Regierung und Herbert Hauser vom Amt für Kommunikation. VADUZ - Klaus Schädler, Initiant der Petition «Mobilfunk im Al­ pengebiet», konnte gestern der Regierung 860 Unterschriften übergeben. »Tamara Frommen Die Unterschriftenübergabe der Pe- titionerfolgte anlüsslich eines 
Tref- Hilfe für Senegal Letzte Woche habe ich mich in ei­ nem Leserbrief bei allen bedankt, die am Eschner Jahrmarkt mein Schulprojekt in Senegal mit Spen­ den unterstützt haben. Spontan ha­ be ich noch mehrere Spenden von Mediengesetz benachtei­ ligt Radio Liechtenstein Nach Auffassung des Verwaltungs­ rates ist es wesentlich, dass ein Me­ diengesetz entsteht, das den öffent­ lich-rechtlichen Rundfunk Liech­ tensteins im bestehenden schwieri­ gen Marktumfeld nicht benachtei­ ligt. Das zu beratende Medienge­ setz würde in der vorgelegten Form den LRF in der Erreichung der vom Landtag im Jahre 2003 vorgegebe­ nen und in den durch den Verwal­ tungsrat seit seiner Bestellung ge­ steckten Ziele empfindlich behin­ dern. Für den LRF nachteilig ist insbe­ sondere die vorgesehene Werbere­ gelung bezüglich Alkohol. Hier wird den privaten Medien, auch den elektronischen, das Recht zu­ gesprochen, auch für harten Alko­ hol zu werben. Nach Auffassung des Verwaltungsrates des LRF soll­ te die Werbung für Alkohol für alle elektronischen Medien auf die so genannte «Bierwerbung» be­ schränkt werden. Damit wäre das liechtensteinische Mediengesetz in Übereinstimmung mit ähnlichen Bestimmungen, wie sie in der Schweiz oder den EU-Staaten Österreich, Schweden, Spanien oder Frankreich gelten. In der Schweiz wird mit dem neuen Radio-TV-Gesetz (RTVG) die so genannte Bierwerbung für / 
fens des Triescnberger Gemeinde­ rates mit der Regierung. Sie schlug dem Gemeinderat das Treffen vor, um eine Lösung für die Regelung des Mobilfunkes in den Alpenge- bieten zu finden. Am Treffen betei­ ligten sich die Verantwortlichen der verschiedenen Amtsstcllcn. Der Gemeinderat, fordert eine optimale Versorgung des besiedelten Gebie­tes 
im Freien bei möglichst gerin­ ger Strahlenbelastung. Unbesiedel- te Gebiete sollen von der Versor­ gung mit Mobilfunk ausgeschlos­ sen werden. Petition prüfen Nach einer über dreistündigen Diskussion übergab Klaus Schäd­ ler die 860 Unterschriften der Peti­tion 
an Johann Pingitzer, ein Mit­ arbeiter der Regierung. «Die Re­ gierung wird nun die Petition prü­ fen», so Pingitzer gestern. Eine er­ neute Sitzung mit den Gemeinde- räten sieht er als nicht erforder­ lich. Ein Beschluss ist nicht er­ folgt. «Jetzt liegt es an der Regie­ rung, eine Empfehlung herauszu­ geben», so Schädler. ' LESERMEIIMUNG Menschen erhalten, die die Not der Kinder wegen der Heuschrecken­ plage in Senegal berührt hat - ich sage allen ein herzliches Vergelts Gott. Doch diese Aktion wäre nicht möglich gewesen ohne die Unter­ stützung der Bücherei Omni in Eschen. Für mein Projekt wurde 
der Platz vor der Bücherei liebevoll dekoriert, Patrick Risch hat Kosten für die Lebensmittel übernommen, die gespendete Summe aufgerun­ det und ich konnte den ganzen Tag die Infrastruktur der Bücherei mit­ benutzen - vielen Dank! Ein Dan­ keschön auch an die ev.-lutherische FORUM private Sender erlaubt. Für den öf­ fentlich-rechtlichen Rundfunk, also Fernsehen und Radios der SRG ist dies nicht vorgesehen. Die SRG er­ hält jedoch bereits heute 1,503 Milliarden Franken Kozcssionsgel- der und ist auf die Einnahmen aus der Werbung für leichte Alkoholika nicht angewiesen. Die privaten Ra­ dio- und TV-Sender der Schweiz, darunter auch Radio Ri, Radio Gri- scha oder TVO machen sich durch­ aus Hoffnung auf ein Werbevolu­ men in der Grösse von 3 bis 5 Millionen Franken.In Österreich ist es dem ORF und den privaten Ra­ diostationen erlaubt, Bierwerbung zu senden, nicht jedoch Werbung für Spirituosen. Die Regelung in Deutschland ist identisch für ARD, ZDF und private Sender. Diese Re­ gelungen entsprechen dem Vor­ schlag des LRF-Verwaltungsrates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Liechtensteins. Damit hätte der LRF «gleich lange Spies­ se», wie zum Beispiel Radio Vor­ arlberg, Ri oder Grischa. Das LRF-Gesetz wäre entsprechend abzuändern: Der Artikel 15/1 c. lautet bisher: a. Werbung für alkoholische Ge­ tränke Neu soll der Artikel 15/1 c. lauten: a. Werbung für Spirituosen Des Weiteren ist es sinnvoll, den bisherigen «Wildwuchs» an 
ver- r 
schiedenen Fördcrurfgsformen für die Journalistcnausbildung einzu­ dämmen und klare, transparente Regeln aufzustellen. In der konkre­ ten Ausgestaltung jedoch sieht sich der LRF benachteiligt, denn die Weiterbildung ist lediglich für. pri­ vatrechtlich organisierte Medien vorgesehen, nicht aber für den öf­ fentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit Sicherheit verbessert eine geforder­ te Aus- und Weiterbildung die Qua­ lität der journalistischen Arbeit so­ wohl bei privaten wie auch bei öf­ fentlich rechtlichen Medien. Gera­ de im Lichte von besonders hohen Qualitätsanforderungen an den öf­ fentlich-rechtlichen Rundfunk wä­ ren diese jedoch nötig, zumal in der Planrechnung für den LRF für die nächsten zwei Jahre Weiterbildung nicht einberechnet wurde. Ein weiterer Einwand des LRF bezieht sich auf die im Bericht und Antrag vorgesehene Medienförde­ rung. Zugunsten einer vielfältigen Presselandschaft sollen Struktur­ beiträge für Redaktion und für. die Distribution von Medienprodukten ausgerichtet werden. Der Bericht und Antrag zum Mediengesetz spart allerdings bei längerfristiger Betrachtung die finanziellen Rah­ menbedingungen aus, welche die Existenz und die zukünftige Ent­ wicklung des Liechtensteinischen Rundfunks sichern. Die Vorlage zur Schaffung eines neuen Medienge-Kirche, 
die an zwei Sonntagen die Kollekte meinem Projekt zukom­ men lässt. Der Präsident der Verei­ nigung «Je veux aller ä l'öcole», Dib Diouf, bedankt sich auch ganz herzlich für die humanitäre Unter­ stützung aus Liechtenstein. Ute Wild, Backofengasse 14, Mauren setzes lässt damit den vielfältigen Nutzen des Liechtensteinischen Rundfunks für das Land Liechten­ stein, die Region und die hier le­ bende Bevölkerung ausser Be­ tracht. Der Verwaltungsrat des LRF ist der Auffassung, dass der Gesetz­ geber den Liechtensteinischen Rundfunk als wichtige Institution der liechtensteinischen Medien­ landschaft und dessen Finanzie­ rung im Mediengesetz anerkennen sollte. Im Weiteren setzt sich der LRF bei der Schaffung eines neuen Mediengesetzes für die Berück­ sichtigung der zur Corporate Ga- vernance entwickelten Grundsätze ein und fordert hinsichtlich der Be­ herrschungsverhältnisse und Ein­ flussmöglichkeiten bei Medien­ unternehmen die gebotene Trans­ parenz. Direkte Beteiligungen von 5 % und mehr und mittelbare' Be­ teiligungen von 10 % und mehr sind nach Auffassung des Verwal­ tungsrates des LRF offen zu legen. Der Bericht und Antrag zum Me­ diengesetz geht diesbezüglich von weit höheren Prozentsätzen, näm­ lich von 25 % bei direkten Beteili­ gungen und von 50 % bei indirek­ ten Beteiligungen aus. Der Verwaltungsrat von Radio Liechtenstein: Präsident Norbert Seeger, Vizepräsident Egon Gstöhl, Alexander Batliner, Wolfgang Purt­ scher, Maria Pinardi, Axel Bern­ hardt, Rainer Gassner. rr£
	        

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