Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

»IENSTAG, 22. JUNI 2004 VOLKS 
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Mitteilung an die Anleger des LGT Strategy 1 Year Die LGT Fondsleitung Aktiengesellschaft, Vaduz, als Fondsleitung, und die LGT Bank in Liechtenstein AG, Vaduz, als Depotbank des oben angeführten Anlage­ fonds haben dessen Prospekt mit Anlagereglement vom 18. September 2003 ge­ ändert. Das Amt für Finanzdienstleistungen hat diese Änderungen am 25. Marz 2004 bewilligt. Änderung Prospekt mit eingeschlossenem Anlagereglement Die Änderungen des Prospektes beziehen sich vor allem auf die Gebührenrege­ lung. Im Prospekt werden neu lediglich die maximalen Gebührensätze sowie die allgemeine.Gebührenstruktur festgelegt. Die effektiv angefallenen Gebühren werden jeweils im Halbjahres-und Jahresbericht veröffentlicht. Die Änderungen des Anlagereglements stellen sich im Einzelnen (Wortlaut) wie folgt dar: Abschnitt II. / B. / Die Fondsleitung § 3 Ziff. 7: Die Fondsleitung hat Anspruch auf die in 5 17 vorgesehenen maxi­ malen Vergütungen, auf Befreiung von den Verbindlichkeiten, die sie in Ausführung des Anlagereglementes eingegangen ist, sowie auf Ersatz der Aufwendungen, die sie zur Erfüllung solcher Verbind­ lichkeiten gemacht hat. Abschnitt IV. / Bewertung des Fondsvermögens und der Fondsanteile sowie Berechnung der Preise für Ausgabe und Riickname von Fondsan­ teilen §16 Ziff. 3: Die Nebenkosten für den An-und Verkauf der Anlagen (pauschale Transaktionsgebühr von maximal 0.25% p.a., in- und ausländische Gebühren, Abgaben und Steuern etc.) werden dem Fonds vermö­ gen belastet. § 17 Ziff. 4: Für die Leitung und Verwaltung des Anlagefonds stellt die Fondslei­ tung zu Lasten des Anlagefonds eine jährliche Pauschalentschädi- gung von maximal 1.05% p. a. in der jeweiligen Referenzwährung in Rechnung. Sie besteht aus einer fixen sowie einer zinsabhängi­ gen Gebührenkomponente, wobei der durchschnittliche 6-Monats- Liborsatz in der Referenzwährung als relevanter Zinssatz verwen­ det wird. Als gültiger Liborsatz eines laufenden Monats gilt das London Fixing des letzten Arbeitstages des Vormonats. Diese Ge­ bührenwerden pro rata temporis berechnet und jeweils am Monats­ ende erhoben^ Die Pauschalentschädigungen Sind aus dem Pro- ' spekt ersichtlich, die effektiv angefallenen Gebühren aus dem Ge­ schäfts* und Halbjahresbericht. S 17 Ziff.5: Die bei der Anlage des Fondsvermögens (An- und Verkauf der Anla­ gen) anfallenden Vergütungen (pauschaleTransaktionsgebühr von maximal 0.25% p.a., in-und ausländischen Gebühren, Abgaben und Steuern) sowie die aufgrund des liechtensteinischen Steuerge­ setzes zu entrichtende Kapitalsteuer werden von der Fondsleitung bzw. von der Depotbank dem Anlagefonds in Rechnung gestellt. Der vorliegende Prospekt mit Anlagereglement ist am 25. März 2004 in Kraft ge­ treten. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie die Auszahlung der Anteile in bar verlangen können. (Art. 5 Abs. 2 lUG). Der geänderte Prospekt mit integriertem Anlagereglemerit.kann kostenlos bei der LGT Fondsleitung Aktiengesellschaft angefordert werden. Vaduz, im Juni 2004 LGT Fondsleitung Aktiengesellschaft
	        

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