Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 24. APRIL 2004 VOLKSI IIV11 
A IVI n WOHNBAUFÖRDERUNG BLATT I 
I HILM NIL/ HAUSHALTSDEFIZITE 
3 IN EIGENER SACHE Gemeindepolitik online auf: www.volksblatt.li m SCHAAN - Auf der Homepage des Liech­ tensteiner Volksblattes -  www.volksblatt.li - kann man sich ab sofort über die Gemeinde- ratsbeschiüsse in den liechtensteinischen Gemeinden informieren. Hinter dem Button «Gemeindeinfos» finden Sie immer die ak­ tuellen Protokolle. In einem Archiv haben Sie auch Zugriff auf ältere Protokolle. Mit diesem Service verstärkt das Volks­ blatt das Interesse für die kommunale Poli­ tik und bietet den schnellsten und bequems­ ten Informationsservice an. In Zusammen­ arbeit mit den liechtensteinischen Gemein­ den ist es nun allen Usern möglich, von je­ dem Computer aus, möglichst schnell zu er­ fahren. was der Gemeinderat beschlossen hat. Baugesuche, Einbürgerungen, Kommis­ sionsbestellungen u.v.m., ab sofort können Sie alles 1:1 auf  www.volksblatt.li nach­ schauen oder ausdrucken und in Ruhe nach­ lesen. Die Redaktion 
«Wohnbauförderung wird vereinfacht» Regierungschef Otmar Hasler über die Neuregelung der Wohnbauförderung Kurznachrichten' Sammlung uon Sonderabfällen VADUZ - Die nächste Separatsammlung von Sonderabfällen aus Haushalten wird am 27. und 28. April durchgeführt. Die Prob­ lemstoffe können wie folgt abgegeben wer­ den: . 4»:" Dienstag, 27. April 2004 Balzers: 9 bis 1 Uhr Deponie/Altneugut Schaan: 14 bis 16.30 Uhr Werkhof/Altstoff- sammelstelle Eschen: 9 bis 1 Uhr Mehrzweckgebäude, Essanestrasse Gamprin/Bendern: 14 bis 14.30 Uhr Alt- stoffsammelstelleAVerkhof Schellenberg: 15 bis 15.30 Uhr Gemeinde­ werkhof Platte Ruggell: 16 bis 17 Uhr Deponie Limseneck Mittwoch, 28. April 2004 Triesen: 9 bis 11.30 Uhr Werkhof Altstoff­ sammelstelle Vaduz: 13.30 bis 15.30 Uhr Entsorgungs- zentrum Haberfeld Planken: 8.30 bis schwestern Mauren: 
9.45 bis stoffsammelstelle Triesenberg: 14 bis 15.30 Uhr Gemeinde­ werkhof Obergufer Es können folgende Problemstoffe abge­ geben werden: Abbeizmittel, Autopflege- mittel, Chemikalien aller Art, Desinfek­ tionsmittel, Düngemittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Im­ prägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen, Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzen­ schutzmittel, Reinigungsmittel, Rostschutz­ mittel, Säuren, Schmiermittel, Thermome­ ter, Unterbodenschutz usw. (pafl) 
9 Uhr Parkplatz Drei- 1.30 Uhr Deponie 
Alt- Zeugenaufruf VADUZ - Am 22. April, in der Zeit um ca. 21.40 Uhr, verübten zwei Jugendliche eine Sachbeschädigung an einem Getränkeauto­ maten in Vaduz. Wie durch Zeugen wahrge­ nommen wurde, stiessen zwei ca. 15-Jährige mit südeuropäischem Aussehen den Geträn­ keautomaten östlich der automatischen Waschanlage der Falknis-Garage um und ver­ ursachten einen Sachschaden in unbekannter Höhe. Die Täter entfernten sich laut Zeugen­ aussage mit ihren Fahrrüdem vom Tatort. Per­ sonen, welche sachdienliche Hinweise liefern können, werden gebeten, sich bei der Landes­ polizei unter Tel. 236 71 11 zu melden, (lpfl) 
VADUZ - Anfangs Woche hat die Regierung eine Abänderung des Gesetzes zur Wohnbauförde­ rung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesre­ vision sieht unter anderem eine Reduktion der Kontrollvorschrif­ ten, eine Aufhebung der Anla­ gekostenbegrenzung und eine stärkere Betonung zinsloser Darlehen vor. Regierungschef Otmar Hasler zu den Vorteilen der Neuregelung. »Martin Frommel t Volksblatt: Herr Regierungschef, im Februar 2000 hat das liech­ tensteinische Stimmvolk mit 66 Prozent Nein-Stimmen eine Ge- setzesvorlage zur Förderung des preiswerten Wohnungsbaus klar abgelehnt: Weshalb wird jetzt ein neues Gesetz zur Wohnbauforde­ rung vorgestellt? Otmar Hasler: Eingehend möchte ich darauf hinweisen, dass das geltende Gesetz immer wieder zu Unklarheiten und Problemen in Bereichen wie Baukosten. Finan- zierungsnachweis und dergleichen geführt hat. Mit der vorliegenden Neuregelung können diese Mängel behoben werden. Zugleich können wir mit der Ge- sctzesvorlage den Volkswillen der Abstimmung von Februar 2000 umsetzen. Das Stimmvolk hat sich damals klar gegen die Vorlage zum preiswerten Wohnungsbau 
ausge- Der Volkswille kann umgesetzt werden sprachen. An diesem Punkt haben wir angesetzt und ein Gesetz ge­ schaffen, das in eine grundsätzlich andere Richtung zielt als die dama­ lige Vorlage und auf die Bedürf­ nisse der Bevölkerung, nämlich die Eigentumsbildung, eingeht. Zu be­ rücksichtigen ist auch, dass mit dem Gesetz über Mietbeiträge für Familien einkommensschwache Familien unterstützt werden. Weiche Änderungen sieht das neue Gesetz gegenüber der heuti­ gen Regelung vor? Das neue Gesetz umfasst zahlrei­ che wesentliche Änderungen. So wird die Kommission für Wohn­ bauförderung abgeschafft. 
Stattdes- Für den Bürger einfacher sen entscheidet künftig direkt das Amt für Wohnungswesen, sodass die 
«Für den Bürger wird das Verfahren dadurch einfacher und überschaubaren': Regierungschef Otmar Hasler zur Revision des Wohnbauförderungsgesetzes. bisherige Vorprüfung entfällt. Für den Bürger wird das Verfahren da­ durch einfacher und überschaubarer. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Anlagekostenbe­ grenzung aufgehoben wird und die Frage der Finanzierung an die Ei­ genverantwortung der Förderungs- nehmer sowie der kreditgebenden Bank übertragen wird. Zudem wird künftig nicht mehr nach dem Ku­ bikmeter-, sondern dem Quadrat- • metersystem gerechnet. D.arüber hinaus ist für Beschwerden gegen Entscheide nicht mehr die 
Regie- Zinslos 1000 Franken pro Quadratmeter rung zustündig, sondern die Be­ schwerdekommission für Vcrwal- tungsangelegenheiten. Welche Objekte werden mit dem neuen Gesetz gefördert und wer kommt in den Genuss dieser För­ derung? Die Gesetzesvorlage sieht eine minimale und eine maximale Net­ towohnfläche vor: Es werden daher Objekte zwischen 60 m2 und 150 m2 Nettowohnfläche gefördert. Bei der minimalen Wohnfläche erhält der Förderungsnehmer 60 000 Franken und bei der maximalen Wohnfläche 150 000 Franken als zinsloses Darlehen. Das heisst, pro vollen .Quadratmeter Nettowohn­fläche 
erhöht sich das Darlehen um 1000 Franken. Berechtigt zu dieser staatlichen Unterstützung sind - jeweils mit ge­ wissen Einschränkungen - Antrags- steller mit einem Einkommen von unter 90 000 Franken. Dieser Grenz­ betrag wird pro Kind um 5000 Fran­ ken erhöht. Bei verheirateten An- tragsstellern wird nur das Einkom­ men jenes Ehepartners berücksich­ tigt, der den höheren Erwerb erzielt. Die Subvention für verdichtetes Bauen wird gemäss Vorlage durch ein erhöhtes Darlehen er­ setzt: Warum dieser Wechsel? Zunächst möchte ich betonen, dass auch durch das neue Gesetz Objekte in verdichteter Überbau­ ung massgeblich gefördert werden. Dies geschieht aber nicht mehr mittels einer Subvention, sondern durch ein zusätzliches Darlehen von 50 000 Franken. Wer beispiels­ weise ein Objekt mit 90 m 
2 Netto­ wohnfläche in verdichteter Bau­ weise erstellt, erhält neben dem 
ers- 50 000 Fr. Darlehen für verdichtetes Bauen ten Darlehen von 90 000 Franken zusätzlich 50 000 Franken für ver­ dichtetes Bauen. Mit diesem Ausbau zinsloser Darlehen kann dem eigentlichen Zweck einer Wohnbauförderung 
besser entsprochen werden: Gerade wenn der Antragssteiler Kapital braucht, um Finanzierungslücken zu überbrücken, sollte ihn der Staat finanziell stärker unterstützen. Spä­ ter kann dieses zinslose Darlehen dann wieder zurückbezahlt werden. Welche Zielsetzung wurde mit der Gesetzesrevision verfolgt? Das zentrale Anliegen in der Ge- setzesrevision war, den gesamten Prozess der Wohnbauförderung zu vereinfachen und ihn, so für jeden nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Daher werden die 
Kon- Kontrollvorschriften stark reduziert trollvorschriften auf das unbedingt Notwendige beschränkt und deren Einhaltung künftig über das Bau­ recht gewährleistet. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand beim Amt für Wohnungswesen reduziert und eine Stelle eingespart werden. Mit dem neuen Wohnbauförde- rungsgesetz haben wir ein System geschaffen, das auf die Bedürfnisse der Bürger ausgerichtet ist und eine zeitgemässe Eigentumsförderung ermöglicht. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn die Neuausrichtung wur­ de in praktisch allen Stellungnah­ men begrüsst. Wachsende Defizite in der Nachbarschaft Die Haushalte der Schweizer Kantone verzeichnen tiefrote Zahlen VADUZ/ZÜRICH - In der letzten Zeit mussten verschiedene Schweizer Kantone in ihrer Staatsrechnung 2003 unerwar­ tet hohe Ertragseinbussen und teils Rekorddefizite ausweisen. Ob sich die liechtensteinische Landesrechnung in einem ähn­ lichen Bild präsentieren wird, stellt sich anfangs Mai heraus. «Martin frömmel t Der Finanzdirektor des Kantons Zürich musste diese Woche für das Jahr 2003 einen Aufwandüber- schuss von 619 Mio. Franken prä­ sentieren. Damit verzeichnet Zü­rich 
das schlechteste Ergebnis in der Geschichte des Kantons. Das­ selbe Bild im Kanton Graubünden: Mit einem Aufwandüberschuss von 41,5 Mio. Franken musste eben­ falls ein Rekord-Defizit verbucht werden. Schwyz mit einem Auf­ wandüberschuss von 78 Mio. und weitere Kantone müssen ähnlich rote Zahlen ausweisen. Beim Bund schliesslich liegt der Fehlbetrag mit 2,8 Mia. Franken deutlich über dem budgetierten Ausgabenüber- schuss von 246 Mio. Franken. Ähnliche Lage in Liechtenstein? Die liechtensteinische Landes­ rechnung für das Jahr 2003 wird 
demnächst vorgestellt. Ob Liech­ tenstein eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen hat wie die Schwciz, ist noch ungewiss. Der Landesvoranschlag sieht in der Ge­ samtrechnung ein Defizit von rund 9,5 Mio. Franken vor. Ob die diver­ sen Massnahmen auf der Aufwand­ seite Erfolge zeitigen und das vor­ gesehene Defizit eingehalten wer­ den kann oder ob das Defizit ana­ log zu den erwähnten Schweizer Kantonen überschritten wird, zeigt sich anfangs Mai, wenn die Regie­ rung die Zahlen für 2003 vorlegt. Strukturelle Defizite Auf Anfrage des Volksblatts er­klärt 
Regierungschef Hasler vor­ erst lediglich: «Ungeachtet dessen, wie die Landesrechnung 2003 aus­ fällt, ist es wichtig, dass wir die strukturellen Defizite in unserem Haushalt beseitigen. Liechtenstein befindet sich nach wie vor in einer vergleichsweise komfortablen Si­ tuation. Aber wir müssen Sorge tra­ gen zu den öffentlichen Finanzen und daher offensichtlichen Fehl­ entwicklungen' frühzeitig ent­ gegenwirken.» Darunter fällt ins­ besondere die Kostenentwicklung im Sozial- und Gesundheitsbe­ reich, wo die Ausgaben seit 2000 trotz rückläufiger Staatseinnahmen um 
rund 
46 Prozent gestiegen sind.
	        

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