Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

FREITAG, 16. APRIL 2004 VOLKSI I AMATAS** FAMILIENNACHZUG BLATT 
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5 KLEINE ANFRAGE I Arbeitsgruppe überprüft Personalvorsorge-Gesetz VADUZ - Eine kleine Anfrage bezüglich Sicherheitsfonds im Pensionskassenbereich : stellte in der letzten Landtagssitzung FBP- Abgeordneter Wendelin Lampert. «Ich habe eine Frage zum Sicherheitsfonds im Pen­ sionskassenbereich. Im Zusammenhang mit = einem Konkurs war einer Pressemitteilung 
i zu entnehmen, dass Liechtenstein im Pen- sionskassenbereich keinen Sicherheitsfonds hat, was für die Arbeitnehmenden in Kon­ kursverfahren zu einer langen Ungewissheit : führe, inwieweit ihre Pensionskassengelder gesichert sind», sagte Lampert. Er wollte von der Regierung wissen, ob sie diesen Sachverhalt bestätige, wie dies in i der Schweiz aussehe und ob die Regierung 
 : eventuell für Liechtenstein Handlungsbe­ darf sehe. Frage eines Sicherheitsfonds soll geprüft werden Regierungsrat Hansjörg Frick erklärte: -Es stimmt, dass das liechtensteinische Recht - anders als in der Schweiz - keinen Sicherheitsfonds kennt. Bei der Schaffung des Cieset/es über die betriebliche Personal­ vorsorge (BPV(i), welches am I. Januar ll)S in Kraft getreten ist. bestand die Mei­ nung. dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis 
 ; des damaligen schweizerischen Sicherheits- ' fonds gering sei, weshalb auf einen solchen in Liechtenstein verzichtet wurde. Durch die besiehende Konlrollpyramide (Stiftungsrat - Rcvisionsstelle und Pensionskassenexper­ te - Aufsichtsbehörde) sollte die Einhaltung ' der gesetzlichen Bestimmungen und somit die Sicherung der Pensionskassengelder ge­ währleistet werden. Die Regierung hat im Januar eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem Auftrag, das Gesetz über die betriebli- , che Personalvorsorge zu überprüfen und Problemlösungen für die Zukunft aufzuzei­ gen. Dieser Auftrag beinhaltet unter ande­ rem: © die Beurteilung der von der Versiche­ rungsaufsicht angewandten Methodik zur Überwachung betrieblicher Pensionskassen t bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, O den Vergleich der gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Vorsorge zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, © die Überprüfung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge und der ent­ sprechenden Verordnung auf Anpassungs­ und/oder Aktualisierungsbedarf. Im Zuge dieser Überarbeitung des Geset­ zes wird auch die Frage des Sicherheits- 
 ; fonds geprüft werden.» Schweizer Pensionskassen an Sicherheitsfonds angeschlossen Zur diesbezüglichen Situation in der ; Schweiz sagte Frick: «Die Schweiz kennt einen Sicherheitsfonds. Dieser stellt insbe- • sondere die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeein- I richtungen sicher und richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Al­ tersstruktur aus. Praktisch alle Vorsorgeein-  s richtungen sind dem Sicherheitsfonds ange- < schlössen und müssen diesen finanzieren. •; Die Beitragssätze für das Bemessungsjahr j 2004 betragen © 0,06 % der Summe der koordinierten " Löhne aller versicherten Personen, die für ' < Altersleistungen Beiträge zu entrichten ha- ' ben, für die Zuschüsse bei ungünstiger Al­ tersstruktur, und © 0,04 % der Summe der per 31. Dezem- ; ber berechneten reglementarischen Aus- > trittsleistungen aller Versicherten und des mit zehn multiplizierten Betrages sämtlicher • Renten, wie er aus der Betriebsrechnung " hervorgeht, für die Insolvenzen und anderen 
j Leistungen.» (mr) ANZEIGE 5 Büroräume im Vaduzer Städtle zu vermieten JOSEPH WOHLWEND TREUHAND AG • VADUZ; TEL. +423 237 56 00 /  www.lwt.il EJ 
Gleichstellung kommt Schweizer sollen bezüglich Familiennachzug EWR-Bürgern gleichgestellt werden Regierungschef Otmar Hasler: «Liechtenstein möchte Schweizer Staatsangehörige In Bezug auf den Familien­ nachzug von Lebenspartnern In Zukunft gleichstellen wie EVUR-Staatsangehörige.» 
VADUZ - «Bis wann werden Schweizer Bürger EWR-Angehö- rigen bei der Aufenthaltsbewil­ ligung für Lebenspartner gleichgestellt werden», fragte VU-Abgeordnete Dorothee La- ternser im Landtag die Regie­ rung. Gemäss Regierungschef Otmar Hasler wird dies in naher Zukunft der Fall sein. Diesbe­ zügliche Verhandlungen mit der Schweiz sind im Gang. Auf die kleine Anfrage der Abge­ ordneten Dorothee Latcrnser (VU) zur Thematik Aufenthalts­ bewilligung für Schweizer Le­ benspartner erklärte Regierungs­ chef Otmar Hasler: «Liechtenstein möchte Schweizer Staatsangehö­ rige in Bezug auf den Familien­ nachzug von Lebenspartnern in Zukunft gleichstellen wie EWR- Staatsangehörigc.» Dies bedeute, dass auch Schweizer Staatsange­ hörige mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ihre Lebenspartner unter denselben Bedingungen nachziehen können wie EWR- und liechtensteinische Staatsangehörige. Freier Personenverkehr Umgekehrt sichere die Schweiz Liechtenstein den freien Personen­ verkehr zu. was dazu führen werde. 
dass liechtensteinische Lebenspart­ ner ohnehin eine Aufenthaltsbewil­ ligung erhalten werden, sagte Has­ ler weiter. Das Thema Lebenspartner ist laut Hasler zurzeit Verhandlungs­ gegenstand der Phase 2 in den Per­ sonenverkehrsverhandlungen zwi­ schen der Schweiz und Liechten­ stein, welche bis spätestens I. Juni 2005 abgeschlossen werden müs­sen 
und welche generell eine Gleichstellung von Schweizer Staatsangehörigen mit EWR- Staatsangehörigen vorsehen. «Die­ se Gleichstellung beruht auf einer Absichtsklausel im Notenaustausch zwischen 
der Schweiz ui\d Liech­ tenstein über die Umsetzung des Protokolls betreffend den freien Personenverkehr zum Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung 
der Vaduzer Konvention (LGB1. 2003 Nr. 190); darin ist sinngemäss vorgesehen, dass die Schweiz liechtensteinische Staatsangehörige im 
Lichte des mit der EU abge­ schlossenen Freizügigkeitsabkom- mens behandelt sowie dass Liech­ tenstein schweizerische Staatsan­ gehörige gemäss der EWR-Son- derlösung behandelt», erklärte der Regierungschef. (mr) Ruggeller Grenzübergang bleibt offen Kleine Anfrage betreffend Grenzübergang Ruggell VADUZ - Österreich restruktu­ riert seine Zollwache. Dorothee Laternser (VU) wollte von der Regierung wissen, ob in diesem Zusammenhang der Grenzüber­ gang in Ruggell für Landwirt­ schafts- und Wirtschaftsver­ kehr geschlossen werde, wie sie vernommen habe. Regierungschef-Steil Vertreterin 
Ri­ ta Kieber-Beck sagte im Landtag dazu, dass das Zollamt Ruggell per I. Mai 2004 für den Landwirt- schafts- und Wirtschaftsverkehr nicht geschlossen werde. «Die Re­ gelfälle werden durch die Gendar­ merie wie bisher abgewickelt, Sonderfälle - wie der Alpenweide- viehverkehr - müssen wie bisher voravisiert werden, da auch der Amtstierarzt anwesend sein muss und neu auch ein Zollbeamter vom Zollamt Tisis», sagte Rita Kieber- Beck weiter. 
Das Zollamt Ruggell bleibt auch ab 1. Mai für jeglichen Verkehr offen. Am 6. April habe ein Landwirt das Amt für Zollwesen darüber in Kennt­ nis gesetzt, dass er vom Zollamt No- fels darüber informiert worden sei, dass ab dem 1. Mai in Nofels keine landwirtschaftlichen Abfertigungen 
mehr durchgeführt werden könnten, führte Rita Kieber-Beck aus.<t«Da sich diese Aussage nicht mit den bis­ herigen Informationen aus Österreich deckten, hat der Leiter des Amtes für Zollwesen umgehend Kontakt mit 
der Finanzlandesdirektion in Feld­ kirch aufgenommen. Die Finanz- landesdircktion bestätigte nochmals, dass sowohl für Nofels/Ruggell als auch für Mauren/Tosters eine Lösung gefunden worden ist und der Land- wirtschafts- und Wirtschaftsverkehr weiterhin an diesen Zollstellen abge­ fertigt werden kann. Am 8. April wurde der Landwirt vom Amt für Zollwesen Uber das Ergebnis der Rückfrage bei der Finanzlandes­ direktion informiert.» Aufgrund der bisherigen und nunmehr am 6. April bestätigten Aussagen der Finanzlandesdirek­ tion sei deshalb keine weitere Inter­ vention notwendig gewesen. Sollte sich aber die tatsächliche Situation an den Grenzübergängen zu Unguns­ ten des Landwirtschafts- und Wirt­ schaftsverkehrs merklich ver­ schlechtern, werde Liechtenstein jedenfalls erneut intervenieren, er­ klärte Rita Kieber-Beck. (mr) Wer zahlt ab wann Krankentaggeld? Anfrage des FBP-Abgeordneten Marco Ospelt betreffend Taggeldversicherung VADUZ - FBP-Abgeordneter Marco Ospelt wollte von der Re­ gierung Auskunft betreffend Taggeldversicherung. Es komme immer wieder vor, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähig­ keit wegen Krankheit ihren Lohn beziehungsweise das Krankentag- geld nicht ausbezahlt bekommen, sagte Ospelt. Diesbezüglich stellte er der Regierung Fragen zum or­ dentlichen Ablauf einer Taggeld­ auszahlung. Regierungsrat Hansjörg Frick führte dazu Folgendes aus: «Der Grundsatz der Lohnfortzahlungs­ pflicht des Arbeitgebers bei Verhin­ derung des Arbeitnehmers ist in § 1173a Art. 18 a) Abs. I ABGB 
festgelegt. Gemäss §1173a Art. 19 (b) ABGB hat der Arbeitgeber den Lohn nicht zu entrichten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetz­ licher Vorschriften gegen die wirt­ schaftlichen Folgen unverschulde­ ter Arbeitsverhinderung aus Grün­ den, die in seiner Person liegen, obligatorisch versichert ist und mindestens 
 4A des Lohnes durch die Versicherungsleistungen ge­ deckt sind. Ab 2. Tag nach' Erkrankung ist Krankengeld zu gewähren Einem obligatorisch Versicherten ist bei ärztlich bescheinigter, min­ destens hälftiger Arbeitsunfähig­ keit ab dem 2. Tag nach Erkran­ kung ein Krankengeld zu gewähren f 
(Art. 14 KVG, LGB1. 1971 Nr. 50). Der Leistungsbeginn für das Kran­ kengeld kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart oder durch Gesetz festgelegte Dauer der Lohnfortzahlung aufgeschoben werden, sofern der Arbeitgeber Ge­ währ für die 
Lohnfortzahlung bie­ tet, jedoch für längstens 360 Tage. Arbeitgeber gibt Taggeld an Arbeitnehmer weiter Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Arbeitnehmer eine Kran- kentaggeldversicherüng abzu- schlicssen und wird dadurch zum Vertragspartner der Versicherung. Daraus resultiert, dass im Fall von Arbeitsunfähigkeit, die Taggeldcr an den Arbeitgeber überwiesen 
werden, welcher seinerseits die Zahlungen an den Arbeitnehmer tätigt.» (mr) ANZEIGE Bewusst Sein & G'sund Sein MESSE +Naturtieller •Pendlor •Thorapouton +Aurafotos I •Kartonlogor 4Hellsoher I Mit Dr. Nicola Cutolo & Gayo Mulr Kunstausstellung & Kristallausstellung Esoterik- & Naturamesse VADUZ 16.-18.4. VbduzerSaal Fr 13h-M. Sa 10h-19.30, So 10h-18h Infotelefon: 0043-5574-44339 www.osoterlkmes8e.ch; arte.team@vot.at
	        

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