DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN
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MITTWOCH, 14. JANUAR 2004 PFARRERIN Wie Karin Ritter ihre Arbeit als Pfarrerin sieht und wo' die He rausforderungen für die Zukunft liegen. 3
BRIEFMARKEN Wie sich die neuen Liechtensteiner Brief marken, die am l. März herausgegeben werden, präsentieren.
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BRIEFMARKEN Wie sich die neuen Liechtensteiner Brief marken, die am 1. Mär/, herausgegeben werden, präsentieren. 17
TIEFPUNKT Wie Forscher mit ei nem neuen U-Boot- Roboter den tiefsten Punkt des Meeres er kunden wollen. 22 VOLKS BLATT
MIX Höchste Lawinengefahr seit fast fünf Jahren DAVOS- Nach den massiven Schneefällen herrscht in den Westalpen die grösste Lawi nengefahr seit fast fünf Jahren. Nach Aus kunft des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) vom Dienstag wurde die höchste Alarmstufe letzt mals im Februar 1999 ausgerufen. Carolins Mutter soll bis Ende Woche ausgeliefert werden KRUMBACH - Die Mutter der erschlage nen Carolin und ihr Freund sollen bis Ende der Woche aus Italien nach Deutschland aus geliefert werden. Beide Tatverdiichtige er klärten sich am Dienstag mit einer raschen Auslieferung einverstanden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichteten. Die Polin und der Türke würden erst in Deutschland von Ermittlern der Sonderkommission «Kli nik» verhört. Die Beerdigung der dreijähri gen Carolin ist für die nächsten Tage vorge sehen. VOLKI SAGT: «Das Wasser, wo jet/. zu l'nmenga aha kunnt, wörd lis denn im Summer hoffentlich iiud we der fiihla...» VOLKS BLATT
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Tourismusumlage mit Mängeln Laut Staatsgerichtshof ist die Abgabe VADUZ - Die Tourismusumläge ist in der bisherigen Form wegen Verfassungswidrigkeit nicht mehr anwendbar: Zu die sem Schluss ist der Staatsge richtshof (StGH) gekommen. Laut StGH braucht es eine diffe renzierte Lösung mit klaren Re gelungen auf Gesetzesstufe. «Martin Frömmel t Laut dem im Jahre 2000 in Kraft getretenen Tourismusgesetz (Art. 15) zahlen «die am Tourismus interessierten Geschäftsbetriebe» zur Aufbringung der Mittel für die Tourismusförderung eine jährlich testzusetzende und einzuhebende Umlage in Höhe von maximal 4000 Franken. Wie es im Gesetz heisst, sind die Tourismusumlagen so festzusetzen,
dass damit, «unter Be rücksichtigung der übrigen Einnah men von Liechtenstein Tourismus, die Kosten von Liechtenstein Tbu- rismus gedeckt werden können». Im früheren Fremdenverkehrsge setz war die Höhe der Umlage noch auf maximal 2500 Franken be schränkt. Im vergangenen Jahr ha ben die verschiedensten Betriebe Tourismus-Umlagen in Höhe von 450 000 Franken beigesteuert. «Verfassungswidrig» Laut StGH-Urteil ist die Tou rismus-Umlage verfassungswidrig. Grund: Wenn es sich bei der Umla ge wie im vorliegenden Fall um ei ne Steuer - der StGH spricht von einer «Zwecksteuer» respektive ei ner «Kostenanlastungssteuer» - handelt, müssen die wesentlichen
in der heutigen Form Elemente der Tourismus-Umlage «hinreichend bestimmt auf Stufe des formellen Gesetzes» geregelt werden. Dies ist jedoch laut derzei tigem Gesetzestext nicht der Fall. Die Umschreibung «die am Tou rismus interessierten Geschäftsbe triebe» bestimmt laut StGH-Urteil «den Kreis der Abgabepflichtigen völlig ungenügend und lässt dem Verordnungsgeber in dieser Hin sichteinen weiten Gestaltungsfrei raum». Der StGH weiter: «Es sei ergänzt, dass die vom Verordnungs geber gewählte konkretisierende Bestimmung der Abgabepflichti gen kaum den verfassungsrecht lichen Besteuerungsgrundsätzen und dem Gleichheitsgebot genügt, und daher wohl auch dann als ver fassungswidrig aufzuheben gewe sen wäre, wenn sie vom formellen Di e Tourismusumlage in der heutigen Form, mit welcher FL-Tourismus finanziert wird, ist verfassungswidrig.
verfassungswidrig Gesetzgeber beschlossen worden wäre». «Abgabenhöhe völlig offen» Der StGH moniert weiters, «dass die Bemessungsgrundlage der Um lage ebenfalls nicht auf der Geset- ' zesstufe geregelt ist». Zwar sei die Abgabe auf 4000 Franken be schränkt, «wie der Rahmen von 1 bis 4000 Franken auszufüllen ist, sagt der Gesetzgeber nicht und lässt damit in diesem Rahmen die Bemessung der Abgabenhöhe völ lig offen». Der StGH kommt des halb zum Schluss: «Damit steht fest, dass die fraglichen Umlagen als Steuern über keine hinreichen de gesetzliche Grundlage verfügen und deshalb gesetz- und verfas sungswidrigsind». Unzulässig ist laut StGH auch, dass das Abgabentotal nicht be grenzt ist, sondern pauschal als zur Deckung der Kosten von Liechten stein Tourismus definiert wird. Dies begrenze die Höhe dieser Steuer nicht im Sinne der Anforde rungen, die das Legalitätsprinzip im Abgaberecht stellt, weil es die Gesamtkosten der Tourismusleis tungen nach oben nicht klar be grenze, sondern vom Ausgabever halten von Liechtenstein Tourismus abhänge, heisst es im Urteil. Frist von 6 Monaten Das StGH-Urteil ist endgültig. Wie es im Urteil heisst, ist die Tou rismusumlage unter Ansetzung ei ner Frist von 6 Monaten nach Ver öffentlichung im. Landesgesetz blatt aufzuheben. Somit ist der Ge setzgeber gefordert, die Gesetzes lücke innert dieser Frist zu schlies- sen, andernfalls keine Tourismus- Abgabe mehr eingehoben werden könnte. «Gerda» wirft im Unterland Bäume um Grössere Schäden in der Schweiz und in Suddeutschland VADUZ/ZÜRICH - Der Winter sturm «Gerda» hat in der Nacht auf gestern in Liechtenstein di verse Schäden angerichtet. In den Gemeinden Eschen, Gam- prin und Ruggell stürzte er Bäu me um und blockierte Strassen. In Gamprin-Bendern wurde zu dem eine Baustellensignalisa- tion vom Winde verweht, mel dete die Landespolizei. Die Sturmtiefs haben gestern auch die Schweiz weiter in Atem gehal ten. Vor allem im Berner Oberland kam es zu Schnee- und Erdrut schen, andernorts lösten intensive Regenfälle Überschwemmungen aus. Mit «Hanna? fegte am Dienstag bereits das dritte Sturm tief in Folge mit Windspitzen von teilweise weit Uber 100 km/h über
die Schweiz. Grösstes Problem bil deten gestern die Wassermassen. Regen bis auf über 2000 Metern
löste vielerorts Schnee- und Erdrut sche aus. In Oberried am Brienzer- see wurden von einer Art Flutwelle Die Stürme «Gerda»und «Hanna» haben überall Spuren hinterlassen.
drei Brücken weggefegt. Vielerorts traten in der westlichen Landes hälfte Bäche über die Ufer, verein zelt wurden Keller überschwemmt. Besonders betroffen war das Ber ner Oberland, wo innert zwei Tagen 70 bis
80 Liter Regen pro Quadrat meter gefallen sind. Eine erste Bi lanz der Gebäudeversicherung des Kantons Bern zeigt, dass mit Milli onenschäden zu rechnen ist. Mit Orkanböen bis zu 206 km/h ist das Sturmtief «Gerda» auch Uber SUddeutschland hinwegge fegt. Vom Saarland bis Bayern wur den Strassen von umgestürzten Bäumen blockiert. Auf der Auto bahn 9 München-Nürnberg wurden zwei
Männer getötet, als sie einen umgestürzten Anhänger wieder aufrichten wollten.