Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 18. MÄRZ 2004 VOLKSI IIV11 A MH STIPENDIENGESETZ BLATT I IIVLMIAILJ TIERSCHUTZGESETZ 
7 ZUHAUSE GESUCHT Wir suchen ein neues Zuhause SCHAAN - Bei uns im Tierschutzhaus spürt man bereits den Frühling. Wie jedes Jahr sind Welpen zur Welt gekommen, die nicht geplant und daher unerwünscht sind. Solide Lebensplätzc für Welpen und Jung- hundc zu finden, sind in unserer gestressten und auf Profit orientierten Gesellschaft im­ mer schwieriger. Jeder, der cinein Tier ein Zuhause gibt, sollte bedenken, dass ein Hund bis zu sechzehn Jahre und eine Katze noch älter werden kann. Jedes Tier leidet stark unter der Trennung von seinem Besit­ zer. Daher sollte vor der Anschaffung eines Tieres gut überlegt werden. Für folgende Tiere wird ein Zuhause gesucht. Tabor Geboren im Januar 2004, Rüde, Misch­ ling. Mit seinem Charme erobert er die Herzen. Er lässt keine Möglichkeit aus, auf sich auf­ merksam zu machen. Briccola Jagdhundemischling, weiblich, geb. 5. 2. 2004. Sie ist noch klein, aber ein richtiges Schlitzohr mit starkem Durchset- zungsvermögen. Ringo Der schöne Bruder von Briccola. Er ist nicht ganz so draufgängerisch wie seine Schwester, aber auch er besitzt genügend Selbstbewusstsein. Simba Geboren am 25. 7 2002, männlich / kastriert. Ein wunderschöner American Staffordshire Terrier. Simba hat in seinem kur­ zen Leben schon viel er­ lebt. Er will gefordert werden, ist sehr lern­ freudig und bereit für Neues. Grundgehor­ sam ist schon vorhanden, trotzdem braucht er weiterhin eine konsequente, aber liebe­ volle Erziehung. Besuch von Hundeschule und Hundeerfahrung sind Bedingung für ei­ ne Abgabe. Shy Border-Collie, geb. I5. 10. 2001, weiblich / kas­ triert. Auch unsere Shy wurde bisher vom Pech verfolgt und wünscht sich eine aufgestellte Familie, die mit ihr Hundesport betreibt und ihrem Temperament gprecht wird. XenaundXari Geschwisterpaar, geb. 20. 10. 2003. Xena ist eine edle Dame, mit speziell gefärbten Augen zwingt sie jeden Zweibeiner in die Knie. Ihr Bruder Xari ist etwas vorsichtiger im Umgang mit Unbekannten. Bei den nöti­ gen Streicheleinheiten blüht er richtig auf. Vecchio Dann wäre da noch unser Sorgenkind Vecchio. Kater Vecchio ist ein Findelkater, ca. 10 Jahre alt und an die Freiheit gewöhnt. Er lebt nun schon lange bei uns und wünscht sich sehnlichst einen Menschen, der dem selbständigen Kater ein Zuhause in Freiheit gewährt. Vecchio ist kastriert und gehört zur Rasse der europäischen Hauskatze. Nähere Angaben über unsere Tiere erhal­ ten Sie im Tierschutzhaus unter der Telefon­ nummer 00423 239 65 65 oder unter www.tierschutzverein.li .  (Eing.) 
Klares Bekenntnis zu Berufsbildung Gleichstellung von Berufsbildungsweg und Studium VADUZ - Der gestern vorgestell­ te Entwurf des neuen Stipen­ diengesetzes (siehe Seite 1) ist ein deutliches Bekenntnis der Regierung zur Bildung und ins­ besondere zur Berufsbildung, die nach dem bisherigen Sys­ tem in der staatlichen Förde­ rung benachteiligt wird. • Martin Frommelt Der von Bildungsministerin Rita Kieber-Beck vorgelegte Entwurf des revidierten Stipendiengesetzes soll allen möglichen Arten von Ausbildungsvvegen entgegenkom­ men. Das geplante System stellt ab auf die drei Begriffe «Erstausbil- dung», «Zweitausbildung» und «Weiterbildung». Erstausbildung Eine Erstausbildung kann sein: Eine Berufslehre, eine Berufslehre plus Berufsmittelschule und Fach- hochsehule oder gar Universität, oder den Ausbildungsweg Gymna­ sium-Universität. Zweitausbildung Dies können zum Beispiel sein: Besuch einer Krankenschwcstern- schule (ist Zweitausbildung) nach einer gewerblichen Bertifslehre (ist Erstausbildung), oder nach einer Berufslehre als Zweitausbildung 
Setzt auf umfassende staatliche Ausbildungsförderung: Blldungsministe- rin Rita Kieber-Beck (hier Im Bild mit Lesefest-Moderator Roni). Zweitwegmatura und anschlies­ send Unistudium. Weiterbildungskurse Unter die Förderkategorie «Weiterbildung» fallen die ver­ schiedensten Weiterbildungskurse, die im Verlauf der Benifslaufbahn besucht werden (Stichwort «lebens­ langes Lernen»). Dies können sein: Sprachkurse für Verkäufer, Buch-hältungskurs 
für Gärtner, Ernäh­ rungskurs für Köchinnen oder auch EDV-Kurse für Nichterwerbstätige. Wer hat Anspruch? Anspruch auf diese staatlichen Ausbildungsbeihilfen haben Perso­ nen, die seit mindestens drei Jahren in Liechtenstein wohnen oder auch Liechtensteiner im Ausland, (siehe auch Infobox unten sowie rechts) 
FACTBOX Fakten zum neuen Stipendiengesetz • Gleichbehandlung von Be­ rufsleuten und Studierenden: Ziel vollständig erfüllt - glei­ ches System für beide Kate­ gorien • Sprach- und Weiterbildungs­ aufenthalte im Ausland: Ziel vollständig erfüllt: Sprachkurse mit Aufenthalt im Sprachgebiet werden während bis zu 12 Mo­ naten unterstützt (Mindestdauer ein Monat) • Darlehen und Stipendienan­ teile wurden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten aus­ balanciert (in der Regel zwi­ schen 40 und 60 Prozent; Grundregel: Je besser die Ein­ kommenssituation, desto weni­ ger Stipendium und dafür mehr Darlehen, je bedürftiger, umso mehr Stipendium) • Höhe der anrechenbaren Kos­ ten angepasst: Klare Verbesse­ rungen \ • Einkommensgrenzen: Ein­ heitliche Grenzen für Berufsleu­ te und Studierende allgemein­ bildender Institutionen • Harmonisierung mit anderen Gesetzen (zusätzlicher Kinder­ abzug im Stipendiengesetz für Kinder in Ausbildung dann, wenn Kinderzulage mit Vollen­ dung des 18. Lebensjahres ent­ fallt) • Fazit: FBP-Postulat vom Sep­ tember 2000 sowie Wahlver­ sprechen von 2001 umgesetzt und zusätzlich Schwächen im gültigen Gesetz ausgemerzt ZWEI BEISPIELE: ZWEIMAL DEUTLICH MEHR AUSBILDSBEIHILFE Studentin und Alleinerzie­ hende heute und morgen VADUZ - Nachstehend zeigen wir anhand von zwei Fallbeispie­ len auf, wie eine alleinerziehende Mutter und eine Studentin mit Ausbildurigsbeihilfen gefördert wird respektive künftig gefördert werden soll. Beispiel 1: Alleinerziehende Die Antragsstellerin ist alleiner-ziehende 
Mutter eines mehr als 18 Jahre alten Kindes in Ausbildung, welches Ausbildungsbeihilfe be 
: zieht. Die Mutter (Einkommen 80 000 Franken), ersucht um eine Ausbildungsbeihilfe für eine be­ rufsbegleitende Weiterbildung: Mehr als Verdoppelung Laut geltendem Gesetz erhält diese Mutter'einen Unkostenbei­ trag von *4240 Franken, aber kein Stipendium und kein Darlehen. 
Neu stünde ihr ein Stipendium von 5529 Franken und ein Darlehen von 4171 Franken zu, der Unkos­ tenbeitrag würde entfallen. Somit würde sich die. Ausbildungsbeihil­ fe für diese Mutter auf 9700 Fran­ ken erhöhen, das ist gegenüber heute mehr als das Doppelte. Beispiel 2: Studentin Die Antragsstellerin (20 Jahre) ist alleinstehend, nicht erwerbstätig und will eine Ausbildungsbeihilfe 
fiir ein Studium an der Uni. Die Eltern sind verheiratet, der Vater ist Alleinverdiener (Einkommen 100 000 Franken), die Antragsstel­ lerin hat einen l4-jähigen Bruder: 50 Prozent mehr Beihilfe . Bekommt diese Studentin bisher 12 300 Franken Ausbildungsbei­ hilfe, so würde sich der Betrag ge­ mäss dem neuen Entwurf um 50 Prozent auf 18 550 Franken erhö­ hen. Tiere sollen gesetzlichen Beistand erhalten Regierung legt Entwurf zur Abänderung des Tierschutzgesetzes vor VADUZ - Die Regierung beab­ sichtigt eine Totalrevision des Tierschutzgesetzes. Das Thema Tierschutz steht im Focus, seit der Fall eines Hundehalters in Schaan durch den Tierschutz­ verein Liechtenstein publik ge­ macht worden ist. Der Hunde­ halter soll seinen Hund zu Tode geprügelt haben. Polizeiliche Ermittlungen sind diesbezüglich im Gange. Dass Handlungsbedarf besteht, dar­ auf hat nicht nur der Tierschutzver­ ein Liechtenstein in einer Presse­ mitteilung hingewiesen. Entrüstete Leserbriefe in den Landeszeitun­ gen zur Tat eines Hundehalters, welcher seinen Hund zu Tode ge­ prügelt haben soll, verdeutlichen, dass gehandelt werden muss. Ob­ wohl seit der Einführung einer Ge­ setzesnovelle im vergangenen Jahr Tiere nicht mehr nur als Sache zu betrachten sind, fehlt ein umfassen­ der rechtlicher Schutz. «Ais logi­ sche Folge soll zukünftig Tieren, die unter Missachtung der Tier­ schutzgesetzgebung zu leiden ha­ ben, in gerichtlichen Strafverfahren 
Tiere sollen In Zukunft gesetzlich besser geschützt werden. e|n Beistand zur Seite gestellt wer­ den», wie es in der Pressemittei­ lung der Regierung bezüglich einer Totalrevision des Tierschutzgeset­ zes heisst. Der Entwurf zur Abän­ derung des Tierschutzgesetzes wird interessierten Kreisen bis zum 28. Mai 2004 zur Stellungnahme unter-j,, breitet. Der beschlossene Entwurf der Regierung sieht in einem ersten Punkt vor, den Vollzugsbehörden im Rahmen des Tierschutzgesetzes mehr Kompetenzen zu erteilen. 
Bisher ist es den Behörden nämlich versagt, im Verdachtsfall yon Tier­ quälerei Einrichtungen zu betreten. «Um den Vollzug der Tierschutzge­ setzgebung auch in kritischen Situ­ ationen adäquat gewährleisten zu können, muss diese Lücke drin­ gend geschlossen werden», heisst es in der Pressemitteilung dazu. Der aktuelle Fall in Schaan Der vor kurzem in den Landes­ zeitungen mit Leserbriefen kom­mentierte 
Fall von Tierquälerei wird von der Landespolizei mo­ mentan untersucht. Laut Polizei­ sprecher Markus Kaufmann ist ein Tatverdächtiger vernommen wor­ den. Die Landespolizei ermittle wegen des Tatverdachts der Tier­ quälerei. Weitere Auskunft konnte der Polizeisprecher nicht geben, da «die Angelegenheit Gegenstand laufender Untersuchungen ist». Pe­ ter Malin, Amt für Veterinärwesen, erklärte gegenüber dem Volksblatt kurz nach dem Bekanntwerden des Falles in Schaan, dass mit dem nun in der Vernehmlassung befind­ lichen Tierschutzgesetz gewisse Taten schon im Vorfeld verhinder­ ten werden könnten. Eine freiwilli­ ge Sozialverträglichkeits- und Hun- dehalteprüfung würde demnach ei­ ne limitierte Befreiung von der Steuerpflicht erlauben. Schon heute kann gemäss Gesetz gegenüber ei­ nem Hundebesitzer ein Hundehal- teverbot ausgesprochen werden. Dazu muss jedoch von den Behör­ den nachgewiesen werden, dass der Halter nicht in der Lage ist, seinen Hund tiergerecht zu halten. (M. R.) ;\ um'.t*.^
	        

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