Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 20, NOVEMBER 2003 VOLKS I 
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REGIERUNG Hasler: «Fortschritte bei EU-Zinsertragsverljandlungen» VADUZ - Regierungschef Otmar Hasler ist gestern in Strassburg mit dem für Binnen­ markt- und Steuerangelegenheiten zuständi­ gen EU-Kommissar Frits Bolkestein zu­ sammengetroffen. Das Treffen diente in" erster Linie zur Evaluierung des gegenwärti-' gen Standes der Verhandlungen für ein Abkommen über die EU-Zinsertragsbesteuc- rung'. Laut Regierungschef Hasler konnten Fortschritte bei den Verhandlungen festge­ stellt werden. Diese sollen in nächster Zeit auf Ebene der Verhandlungsdele'gationen fortgeführt werden. Internationale Musische Tagung IMTA 2004 in Vaduz VADUZ - Am 12.-Mai 2004 wird in Vaduz die 49. Internationale Musische Tagung (IM­ TA) durchgeführt. Die Regierung hat dazu einen Bericht und Antrag zur Bewilligung ei­ nes Verpflichtungskredits von 200 000 Fran­ ken zuhanden des Landtags verabschiedet. Wie Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck gestern sagte, werden zwischen 2000 und 4000 Lehrpersonen aus. dem gan :. zen Bodenseeraum erwartet. Die IMTA wird alljährlich in der Boden- seeregion zum Zwecke des Austauschs und der Impulsgebung in der musischen Erzie­ hung organisiert. Sie ist eine.Weiterbildungs- veränstaltung für Lehrpersonen im musi­ schen Bereich und ein Forum für eine grenz­ überschreitende kulturelle Begegnung. Die Tagung wird Von Lehrpersonen für Lehrpersonen gestaltet. Jede IMTA ist aber auch deshalb so bemerkenswert, weil in län­ derübergreifender Gemeinsamkeit der grosse Schatz der verschiedenen Länder und Regio­ nen erschlossen wird. Die jährlich wechselnden IMTA-Veran- staltungen haben schon mehrfach den Bo-. densee umrundet, die Tagungsorte reichen von Lindau über Feldkirch, Konstanz oder Frauenfeld bis nach Liechtenstein. Die Ar­ beitsgemeinschaft IMTA umfasst zehn ver­ schiedene Schul-Länder. Jedes Land wird daher in Intervallen von etwa zehn bis zwölf Jahren mit der Durchführung der IMTA be­ auftragt. • Die IMTA 2004 möchte mit ihrer Organisa­ tion das Land Liechtenstein präsentieren und wird unter dem Motto «Der Weg ist das Ziel» stehen. Zentrum der Tagung wird der Vaduzer Saal mit den angrenzenden Schulen sein. - Die Tagung dauert jeweils einen Tag, ver­ schiedene von den Schulen vorbereitete Auf­ tritte oder Ausstellungen werden jedoch nicht nur an diesem Tag, sondern zusätzlich auch an anderen Tagen für die Eltern ange-' boten. Die Schülerinnen und Schüler haben also nicht nur Gelegenheit, ihre Projekte ei­ nem internationalen Publikum zu zeigen, sondern können diese auch im normalen Ab­ lauf des Schuljahres aufführen oder ausstel­ len. Bereits jetzt seien mehr als 100 kreative Projekte beantragt worden, so dass für alle ein abwechslungsreiches Erlebnis zu erwar­ ten sei, sagte Rita Kieber-Beck. . Die erste IMTA fand im Jahre 1957 statt und hatte zum Ziel, die gesellschaftsbildenden Aspekte der musischen Erziehung hervorzu­ heben. Liechtenstein war im Jahre 1993 letzt-' mals Gastgeberin für die IMTA. (pafl/MF) Malbunbericht im Dezemberlandtag VADUZ - Der Bericht und Antrag zum Mal- bunkonzept liegt vor und soll im Dezember­ landtag behandelt werden. Abgesehen von Eschen und Mauren haben alle Gemeinden dem Malbunkonzept zugestimmt, allerdings mit einigen Vorbehalten. Regierungsrat Hansjörg Frick äusserte sich zuversichtlich, dass auch Mauren und Eschen den anderen Gemeinden folgen und das Malbunkonzept grundsätzlich befürworten werden. Kern­ punkt des Bericht und Antrages sind die 26 Millionen, die für die Finanzierung der Be- scheinungsanlage, neuen Liftanlagen^ Kin­ derparadies und so weiter benötigt werden. Der Landtag hat darüber zu befinden, ob das Land bereit ist, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Den Rest sollen die Gemeinden und private Sponsoren finanzieren, (dorn) 
Regierung veranlasst Entwicklung von Bildungsstandards In Liechtenstein VADUZ - Als weitere Massnah­ me in der Folge der Ergebnisse der PISA-Studie hat die Regie 
1 rang die Entwicklung von Bil­ dungsstandards in Liechtenstein veranlasst, Wie Bildungsminrs- terin Rita Kieber-Beck gestern vor den Medjen bekannt gab, hat die Regierung den Bericht für ein entsprechende» Konzept zur Kenntnis genommen̂ «Martin Frömmelt/pa ß Ausgehend von der Analyse der PISA-Ergebnisse" hat die Regie­ rung schon früher füiif Handlungs­ felder definiert, in welchen bereits im laufenden Schuljahr, verschie­ dene Massnahmen umgesetzt wer­ den. Eines der Handlungsfelder sieht die Schaffung eines Konzep­ tes vor, welches die* Entwicklung von Bildungsstandards zum Ziel hat. Was sind Bildungsstandards? Bildungsstandards formulieren Anforderungen an das Lehren und- Lernen iti der Schule. Sie benennen die Kompetenzen, welche die Schule ihren Schülerinnen und .Schülern vermitteln muss, damit bestimmte • zentrale Bildungsziele . erreicht werden. Die Bildungsstan­ dards legen fest,"welche Kompeten­ zen die Kinder öder Jugendlichen bis zu einer bestimmten Jahrgangs­ stufe erworben haben sollen. Die Kompetenzen werden so konkret beschrieben, dass sie in Aufgaben­ stellungen umgesetzt und mit Hilfe von. Testverfahren erfasst. werden können. " • 
 ; . Bereits im Jaufenden Schuljahr In einem ersten Schritt werden im laufenden Schuljahr probeweise in den fünften Primarschulklassen und den zweiten Klassen der" 
Se-Die 
Bildungsstandards sollen künftig Aufschluss darüber geben, ob die Lernzieie'mit unserem Bildungssystem erreicht werden können, so Bildungsministerin Rita Kieber-Beck gestern vor den Medien; kundarstufe anonymisierte Aus­ wertungen der Leistungsergebnisse aus Orienticrungsaufgaben. vorge­ nommen, welche Aufschluss über die erreichten Kompetenzen in Ma­ thematik und Deutsch geben. Die- Orientierungsaufgaben werden nicht neu erstellt, sondern es wer-' den bestehende Daten aus den an den Schulen bereits eingeführten Kiassencockpitaufgaben zusätzlich ausgewertet. Mathematik-Standards Ebenfalls im laufenden Schuljahr werden vorerst für das Fach Mathe­ matik detaillierte Standards ab der zweiten Stufe der Realschule erar­ beitet. Diese dienen dann als Grundlage für die Anerkennung von Abschlüssen von Oberschülerinnen 
und Oberschülern," welche das Ni­ veau der Realschule erreichen; Leistungsfähigkeit analysieren In Zukunft wird sich Liechten­ stein voraussichtlich ausserdem an' zwei Projekten des Kantons St. Gal­ len beteiligen. Beide verfolgen die Zielsetzung, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Analyse der Leis­ tungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen. Das Projekt "«Lernlot» wird für die zweite Schulstufe der Primar­ schule entwickelt. • Es . dient der Standortbestimmung, vor allem aber der Förderorientierung. Das zweite Projekt «Stellwerk»; welches ab Schuljahr 2005/06 umgesetzt wer­ den kann, erlaubt den Schülerinnen und Schülern am Ende der 8. Schul­stufe 
im Hinblick auf die Berufs­ wahl ihre. Leistungen besser einzu­ schätzen, und dient somit der Opti­ mierung des Profils für die Berufs­ wahl und der Verbesserung der Zu­ sammenarbeit mit den Ausbildungs-; betrieben. Im Weiteren gibt es Hin­ weise, wo die Schweipunkte für das letzte Schuljahr zu legen "sind. Wie gut ist das Bildungssystem? Wie Bildungsministerin Rita KieberrBeck- gestern sagte, über­ nehmen diese Massnahmen in de,t Gesamtheit der Anstrengungen zur Qualitätssicherung und -entwick- lung eine zentrale Funktion ein. . «Das gibt uns auch Rückmeldung, . ob die Lernziele mit unserem Bil­ dungssystem auch erreicht werden können», so Rita Kieber-Beck. Regierung nimmt zur geplanten Abänderung des Arbeitsgesetzes Stellung VADUZ - Die Regierung ist in ei­ ner Stellungnahme auf die Fra­ gen, die an der ersten Lesung im Landtag zur Abänderung des Arbeitsgesetzes aufgeworfen wurden, eingegangen. Bei die­ ser Lesung sind Fragen zur Not­ wendigkeit, die Ladengeschäfte offen zu halten, sowie zum neu­ en Artikel 27a der Gesetzesvor­ lage aufgeworfen worden. . «Die betroffenen Geschäfte haben schon seit Jahren geöffnet», beton­ te Regierungsrat Hansjörg Frick in der gestrigen Regierungsmedien-_ konferenz, «der vorgeschlagene Artikel 27a des Arbeitsgesetzes re­ gelt, ausschliesslich die Frage der Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie den Arbeitnehmerschutz in Betrieben, welche schon eine Be­ willigung zum Offenhalten besit­ zen.» Die Bewilligung zum Offen­ halten der Ladengeschäfte werde unabhängig davon weiterhin von der Regierungskanzlei erteilt. Gleichstellung Sonn- und Feiertage? Ausserdem sei im Landtag die Frage aufgeworfen worden, ob auf­ grund der Gleichstellung von ge­ setzlichen Feiertagen mit den Sonntagen der Artikel 27a auch auf die Feiertage anzuwenden sei. Re­ gierungsrat Hansjörg Frick bestä­ tigte dies, schränkte aber ein: «Der Arbeitgeber 
darf dem Arbeitneh­mer 
nicht einen Feiertag anstatt ei­ nem Sonntag freigeben, sondern es muss sich bei den" freizugebenden Sonntagen tatsächlich um Sonntage handeln. Am Ostersonntag.Pfingst- sonntag, 
Fronleichnam und am er­ sten Weihnachtsfeiertag darf ein Ladengeschäft, welches über eine Bewilligung verfügt, nur in einem eingeschränkten Ausmass offen halten. Der in der Vorlage erwähnte Lohnzuschlag von 50 Prozent ist dem Bruttolohn hinzuzurechnen», erklärte der Regierungsrat. Zur Beschäftigung von Arbeit­ nehmern in Ladengeschäften ist laut Hansjörg Frick kein berechtig­ tes Interesse nachzuweisen, son­ dern nur für die Erteilung einer Be­ willigung 
zum Offenhalten". Ein" solches berechtigtes Interesse für eine Bewilligung werde nachge­ wiesen, indem in jedem einzelnen Fall in einer Gemeinde der beste­ hende Bedarf abgeklärt.werde. «In der Vergangenheit galt der Bedarf einer Gemeinde als gedeckt, wenn ein einzelnes Lebensmittelgeschäft eine Bewilligung zum Offenhalten hatte», erläuterte Frick. Sonderfall: Röstaurantbetriebe mit Lebensmittelgeschäft -Die Frage, welche Regelung für Restaurantbetriebe gilt, welche an­ gegliederte kleine Lebensmittelge­ schäfte mit dem Personal des Res­ taurants betreiben, wurde von Hansjörg Frick wie folgt beant­wortet: 
«Für diese Frage kann kei­ ne einheitliche Antwort gegeben' werden. Vielmehr ist von Fall zu Fall zu unterscheiden, wo der Hauptteil des Umsatzes erwirtschaftet wird. Liegt dieser im Bereich des ange­ gliederten Lebensmittelgeschäfts, so liegt in Wahrheit kein Restau-... rantbetrieb mehr vor, sondern ein Lebensmittelgeschäft. In der Folge ist die Regelung auf den dort be-. 
schäftigten Arbeitnehmer anwend-, bar. Zudem wird dann für den Be­ trieb eine .gewerbliche Bewilli- ^ gung für ein Lebensmittelgeschäft erforderlich. Sollte der Häuptteil des Umsatzes durch den Restau-, rantbetrieb selbst erwirtschaftet werden, so liegt ein Restaurantbe­ trieb vor und der Arbeitnehmer ist den für Restaurantbetriebe gelten­ den Regelungen unterstellt.» 
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