Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

FREITAG, 14. NOVEMBER 2003 VOLKS | y^| 
RTSGHÄFT BAUW"RTSCHAFT 
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D^ PLAT Z *| Q KOMPAKT Bauwirtschaft kritisiert Kürzungen des Bundes BERN - Die Schweizer Bauwirtschaft kriti­ siert die im Entlastungsprogramm geplanten Kürzungen bei den Bauinvestitionen als uri- verhältnismässig. Ihre Dachorganisation bauenschweiz wehrte sich am Donnerstag an 
LAFV-G ASTBEITRAG ihrer Plenarversammlung in Berrt auch gegen eine Verwässerung des Steuerpaktes bei der Besteuerung des Wohneigentums. «Sparen ja, aber nicht bei den Investitionen», brachte der seit Mai amtierende Präsident von bau­ enschweiz,- Robert Keller, -den Standpunkt des Dachverbades der Bauwirtschaft auf den Punkt. Der Zürcher SVP-Nationalrat begrün­ dete dies mit der besonderen.konjunktur-, be- schäftigungs-, und wachstumspolitischen Bedeutung der Bauwirtschaft für die allge­ meine Wirtschaftsentwicklung. Sollte an den rigorosen Kürzungen der Bauinvestitionen festgehalten werden, werde sich die Bauwirt­ schaft auch in Zukunft rezessiv entwickeln. 
Stimmungsbelebung in der Eurozone Von Dr. Werner Löffler, L.LB Investment Partners AG Die Perspektiven für die Kon­ junktur in Euroland haben sich in den vergangenen Monaten weiter aufgehellt.. Stützend wirkt hier die deutlich verbes­ serte US-Konjunktur, die ihre Rolle als Wachstumsmotor zu­ rückgewonnen hat. Die EU-Kom­ mission kommt denn auch in ih­ rem aktuellen* Konjunkturgut- äciiten zu dem Befund, dass die Zukunft heller erscheint und prognostiziert für 2004 ein Wachstum von 1,8 Prozent gegenüber 0,4 Prozent für das laufende Jahr. Auf seiner Abschiedstournee hat sich der scheidende EZB-Präsident V/im Duisenberg alles in allem, recht optimistisch zu den Konjunk­ turaussichten der Eurozone geäus­ sert. Aych die übrigen Exponenten der EZB äusserten sich in den zu­ rückliegenden Tagen zuversichtlich zu den Konjunkturaussichten und begründen dies mit besseren Indi­ katoren wie dem ifo-Index für das westdeutsche Geschäftsklima. Die­ser 
hatte sich im Oktober zum sechsten Mal in Folge verbessert. Die Lagebeurteilung hat sich eben­ falls deutlich verbessert. Damit dürfte die Gefahr gering sein, dass es sich nur unreine Erwartungsbla­ se handelt. Vielmehr ist die Erho­ lung allem Anschein nach bereits Dr. UVerner Löffler 
im Gange. Wir rechnen deshalb für - die Industrieproduktion sowohl für Deutschland als auch für Euroland mit einer merklichen Belebung im laufenden Quartal. Der private Konsum scheint sich ebenfalls allmählich aus der Tal­ sohle herauszuarbeiten. Mit zuneh­ mender Gewissheit,, dass das Kön- junkturtal durchschritten ist, dürfte die Konsumneigung der privaten Haushalte wieder zunehmen. Be- lastungsfaktorfen bleiben" freilich noch die in Deutschland, Frank- . reich und Italien anstehenden Re­ formen der Renten- bzw. Kranken­ versicherungen. 
Die Umbauten dürften darauf hinauslaufen, dem Bürger mehr Eigenverantwortung zu übertragen und zunächst zu hö­ heren, direkt sichtbaren Eigen­ leistungen führen, während die jet­ zige staatlich gelenkte und wenig transparente Umverteilung einge­ schränkt wird.-Die Hauhalte dürf­ ten daher ihren Konsum vermutlich nur zögerlich ausweiten, einen wei­ teren Rückgang halten wir im Schnitt der kommenden Monate 
aber nicht mehr für wahrscheinlich. Daneben wird der private. Konsum einerseits durch die wieder erholten Aktienmärkte und andererseits durch die niedrigen Zinsen ge r stützt. In.Anbetracht der insgesamt nur langsamen Erholung gehen wir davon aus, dass die EZB ihren exr pansiven Kurs beibehält und am niedrigen .Leitzinsniveau festhält. Dabei dürfte der EZB entgegen­ kommen, dass sich die Aufwartung des Euro nicht auf die alten Hochs bei 1,20 EURUSD fortgesetzt hat und so die Exportkonjunktur nicht bremst. Ab Mitte des nächsten Jah­ res gehen wir allerdings davon aus, dass die EZB im Zuge eines sich selbst tragenden Aufschwungs die Zinsschraube wieder fester anzieht und damit auch die Renditen der Euro-Obligationen weiter steigen. Verfasser: Dr. Werner Löffler, LLB Investment Partners AG. Die alleinige inhaltliche Verant­ wortung für den Beitrag liegt beim Verfasser. . swiss first swissfirst (Lie) Opportunities Anlagegesellschaft Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital Mitteilung an die Anteilschelnlnhaber Die swissfirst (Lie) Opportunities Anlagegesellschaft, Vaduz, als Anlagegesellschaft und die swissfirst Bank (Liechtenstein) AG, Vaduz, afs Depotbank haben den Prospekt und Anlagoreglement per 7. Novembar.2003 geändert. Das Amt für Finanzdienstleistungen bewilligte diese'Änderungen.am 7. November 2003. Die folgenden Änderungen treten sofort In Kraft. Sechster Zusatz zum Prospekt Sechstes Segment: Greater Asla Opportunities- Dieser Zusatz ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt-mit Integriertem Anlagereglement der swissfirst (Lie) Opportunities Anlagegesellschaft AG mit veränderlichem Kapital und bezieht sich auf das Segment Greater Asla Opportunities. Der Zusatz wurde vom Amt für Finanzdienstleistungen am 7. November 2003 bewilligt.. 1. Eckdaten . * Valorennummer 1.707.312 ISIN-Nummer . " CH0017073120 Kotierung Nicht vorgesehen Rechnungsjahr Das 1. Rechnungsjahr läuft vom Liberlerungstag bis und mit zum-31. Dezember 2003. • " Ab dem Jahr 2004 läuft das Rechnungsjahr jeweils vom 
I.Januar bis 3t. Dezember. Laufzeit . Unbestimmt ~ ^ . Referenzwährung US-Dollar (USD) Anteile. Die Anteile werden nur buchmässlg geführt " Stückelung - USDVOOO Minimum-Anlagebetrag USD 50'000 Ausschüttung Ausgabekommission Rücknahmekommission . Konversionskommission Vermögensverwaltungs­ gebühr 
swissfirst Structured Bonds AG Bahnhofstrasse 11 CH-6301 Zug Schweiz . Derzeit 6ind keine Ausschüttungen vorgesehen. Der Nettoertrag des Segments wird jeweils wieder angelegt, d.h. thesauriert. Höchstens 5.00% zugunsten der Gesellschaft und der hierzu ermächtigten Vertriebsträger Höchstens 5.00% zugunsten des Segments Höchstens 2.50°/? zugunsten der Gesellschaft und derhierzu ermächtigten Vertriebsträger 1.00% pauschal p.a. zugunsten der Gesellschaft zuzüglich einer Transaktionsgebühr jo Börsentrans­ aktion gemäss Reglement der Depotbank zugunsten der Depotbank. Die Transakiionsgebühr beträgt . höchstens CHF 250.-pro Auftrag.' - _ ' Erfolgsabhänglge Gebühr 10.0% des jährlichen Zuwachses des Vermögens nach Abzug der Kosten zugunsten der . .' Gesellschaft - . ' Die oben genannte Ausgabe- und Rücknahmekommission gilt nur für den Vertrieb Im Fürstentum Liechtenstein. 2. Anlagostrategfe und -politlk Bei der Auswahl der einzelnen Anlagen des Segments beachtet der Vermögensverwalter die im Absatz III des Anlagereglemen- tes (Teil lll),Antagevorschrilten, festgelegten sowie die nachfolgenden Bestimmungen zgr Anlagestrategie und -politik. 2.1 
Anlagestrategie- - Das Anlageziel des Segments Greater Asia Opportunities besteht darin, durch opportunistische Anlagen langfristig einen hohen Wertzuwachs zu erwirtschaften. • Die einzelnen Anlagen des Segments können einem kurz- bls'langfristigen Anlagehorizont haben, und es können Long- wie. Shdrt-Positlonen eingenommen werden. 2.2 
Anlegepolitik . Das Segment lässt sich In seiner Anlagepolitik bewusst den grösstmöglichen Freiraum. Es kann In alle Kapital- und Geldmarkt- Instrumente wie Aktien, aktienähnliche Beteillgungspapiere, Geldmarktanlagen, Anleihen, Wandelanleihen und Optionsanleihen Investieren. - . . " Es steht dem Segment ebenso frei, In Futures oder Optionen zu Investieren, wobei die Im Absatz III des Anlagereglementes (Teil III, Anlagevorschriften) aufgeführten Angaben zu den Beschränkungen und den zulässigen Anlagetechniken und Instru­ menten eingehalten werden müssen. . " -- . . ' Die Anlagen können In der ganzen Welt mit Ausnahme von Afrika getätigt wefden. 2.3 Hinwels auf besondere Risiken 
 1 Das Segment hat die Möglichkeit, durch den Einsatz von Fremdkapital die Rendite zu steigern. Transaktionen können auch in wenig liquiden Wertpapieren und -rechten getätigt werden, deren Handel auch vorübergehend suspendlert'werden kahn. Das Segment kann alle Arten von Edelmetall- und Termingeschäften tätigen. Es kann Wertpapiere und -rechte auch leer verkaufen. So genannte Short-Positlonen entstehen durch den Leerverkauf von geliehenen Wertschriften oder 
durch Verkäufe auf Termin; Das Segment darf in derivative Finanzinstrumente zum Zwecke "der Anlage und nicht nurder Absicherung anlegen. Durch den '. Einsätz von derivativen Finanzinstrumenten (z.B. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und -swaps sowie Zinsswaps). wird eine Hebelwirkung (Leverage) erzielt. Die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten der möglichen Anlagen sind überdurchschnitt­ lich. In ausserordentlichen Fallen kann sogar ein Totalverlust der Investierten Beträge eintreten. 3. Verwendung des Erfolge* Der Nettoertrag des Segments wird wieder angelegt, d.h. thesauriert. , Realisierte Kapitalgewinne aus der Voräusserung von Sachen und Rechten'werden von der Gesellschaft zur Wiederanlage zu­ rückbehalten. 
- 4. Vormögensverwalter " Als Vermögensvenvalter,für das Segment wurde ernannt: ' ' 
Die Ausführung des Auftrages regelt ein zwischerrder Gesellschaft und der swissfirst Structured Bonds AG (der „Vermögens- verwaltet") abgeschlossener Vermögensverwaltungsvort(ag vom 10. November 2003: - . . Der Vormögensverwalter trifft die Anlageentscheide und tätigt die Transaktionen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Vermö­ genswerten Im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages.. Die swissfirst Structured Bonds AG wurde am 1. April 2003 gegründet. Sie versteht sich als Spezialist Im Bereich von Wandel­ anleihen und hochverzinslichen Obligationen weltweit. Für institutionelle Kunden verwaltet die swissfirst Structured Bonds AG, " Zug, massgeschneiderte Mandate sowie spezialisierte Fonds in dieser Anlagekategorie. Sie Ist eine Tochtergesellschaft der. swissfirst AG, Zug, welche aus der 1994 gegründeten ZFP Zürich Financial Products hervorgegangen Ist. Seit November 1999 , ist die swissfirst AG an der Schweizer Börse kotiert. . 5. Administrationsstolle • „ • • Die Gesellschaft hat die Administration des Segments delegiert an die: Wegelln Fondsleitung AG , ' ' " : Bahnhofstrasse 8 ' Postfach ' . . • CH-9001 St. Gallon ' • Schweiz . Die Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Gesellschaft und der Wegelin Fondsleitung AG,'St. Gallen (die "Admini­ strationsstelle") abgeschlossener Administrationsvertrag vom 10. November 2003." Die Wegelln Fondsleitung AG wurdelm Jahre 1998 als 100%lge Tochtergesellschaft der Wegelln & Co. Privatbankiers, Gesell­ schafter Bruderer, Hummler, Tolle & Co.,' St. Gallen, gegründet. Sie ist ausschliesslich Im Vertrieb und In der Administration von Anlagefonds tätig. . . 6. Bedingungen für.die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen , 6.1 Ausgabe " - Nach der Erstemission werden Anträge, die am letzten schweizerischen Bankarbeitstag vor 14.00 Uhr vor dem 1. oder 15. des Mofiats bei der Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages berechneten Preis arti folgenden Bankarbeitstag ausgegeben. Der Emissionsbetrag muss Im Minimum USD 100'000 betragen. Anträge, welche unter dem Mini­ mum liegen, können nicht.entgegen genommen werden. Nach 14.00 Uhr eingehende Zeichnungsanträge werden am nächsten Ausgabezeltpunkt abgerechnet. Sämtliche Positionen Im Segment werden auf der-Basls der am Vorlag "am Hauptanlagemarkt des Segments notierten Schlusskurse bewertet und durch die Anzahl der umlaufenden Anteilscheine dividiert (= Nettovermögenswert (der,„NAV") je Anteil).. Vorbehalten bleibt stets das Recht der Gesellschalt, Zeichnungen zurückzuweisen und die Ausgabe bei Vorliegen von ausseror­ dentlichen Verhältnissen und ausnahmsweise aufzuschieben. - Die Zahlung des Ausgäbeprelses muss Innerhalb von vier Bankarbeitstagen (drei Valutatage und ein Handelstag) erfolgen. Die "Gesellschaft ist berechtigt, diese Frist auf maximal fünf Valutatage zu erstrecken, sofern sich die Dreitagesfrist als zu kurz er­ weist. . Die Mindestanlage beträgt 50 Anteile. • " Der Ausgabepreis entspricht dem NAV des jeweiligen Segments, zuzüglich einer Ausgabekommission von 1.50%. Zusätzlich werden jegliche In den jeweiligen Vertriebsländern eventuell anfallenden Steuern, Gebühren oder andere Abgaben verrechnet. 6.2 Rücknahme Anteilscheine arri Segment werden grundsätzlich zum Rücknahmepreis des 1. oder 15.-des Monats zurückgenommen, sofern die Anträge an einem Schweizerischen Bankarbeitstäg vor 14.00 Uhr vor demselben Bankarbeitstag bei der Gesellschaft einge­ hen..Nach 14.00 Uhr eingehende Rücknahmen werden am nächsten Ausgabezeitpunkt abgerechnet. Die Überweisung des Rücknahmepreises erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach dem massgebenden Rücknahmetag. Vorbehalten bleibt stets das Recht der Gesellschaft, Rücknahmen aufgrund massiver Rücknahmeanträge verzögert abzurecii- . nen und beim Vorliegen von ausserordentlichen Verhältnissen vorübergehend und ausnahmsweise aufzuschieben. Die Zahlung des Rücknahmepreises muss Innerhalb von drei Barikarbeitstagen und dem massgeblichen Arbeltstag erfolgen. Die Gesellschaft ist Jedoch berechtigt, diese Frist auf maximal fünf Tage zü erstrecken, sofern sich die Dreitageslrist als zu kurz erweist Der Rücknahmepreis entspricht dem NAV je Anteilschein. Zusätzlich werden jegliche in den jeweiligenVertriebsländern even­ tuell anfallenden Steuern, Gebühren oder andere Abgaben verrechnet. • 6.3 Konversion Bei Konversionsanträgen gelten grundsätzlich die gleichen Modalitäten wie für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilschei­ nen.-. • . • " - Der Konversionspreis entspricht dem NAV des jeweiligen'Segments zuzüglich einer Konversionskommission von 0.75%. Zu­ sätzlich werden die in den Jeweiligen Vertriebsländern eventuell anfallenden Steuern, Gebühren oder Abgaben verrechnet. 7. 
Vergütungen Die Gesellschaft und die Depotbank haben Anspruch auf die Im Anlagereglement erwähnten Vergütungen. Für die verschiede­ nen Gebühren und Korpmissionen sind im Anlagereglement Maximalsätze vorgesehen. Die effektiv angewandten Gebührensät-' ze sind Im jeweils gültigen Prospekt ausgewiesen und stellen s/ch zur Zell wie folgt dar: a) " Die Gesellschaft erhält eine pauschale Vermögens-verwaltungsgebühr von zur Zeit jährlich 1.0% des Vermögens des Seg­ ments. Berechnungsgrundlage bildet der Vermögenswert am Stichtag der Berechnung, wobei die Gebühr jeweils per Ende eines Quartals berechnet wird, Zuzüglich erhält die Depotbank eine Transaktionsgebühr Je Börsentransaktion .gemäss ' Reglement der Depotbank. Diese beträgt höchstens CHF 250.- pro Auftrag. b) Hinzu tritt eine Jährliche Erfolgsgebühr von 10.0% des Jährlichen Zuwachses des Vermögens nach Abzug der Kosten. Diese wird Jeweils Jährlich erhoben, erstmals für die Periode ab Erstemission bis 31. Dezember2003. . Änderungen der Berechnungsmodalitäten der erfolgsabhängigen Gebühr können grundsätzlich nur mit Wirkung aul das folgende Rechnungsjahr vorgenommen werden. Sie sind den Anteilscheininhabern Jeweils spätestens drei Monate vor Ende eines Rechnungsjahres nach Meldung an das Amt für Finanzdienstleistungen durch Bekanntmachung In den Pübli- katlonsorganen der Gesellschaft anzuzeigen. • • • . c) Es besteht überdies Anspruch auf Ersatz gemäss §17 Ziff. 6 genannten Auslagen.
	        

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