Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

swissfirst swissfirst (Lie) Opportunities Anlagegesellschaft Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital Mitteilung an die Anteilscheininhaber Die.swissfirst (Lie) Opportunities .Anlagegesellschaft, Vaduz, als Anlagegesellschaft und die swissfirst Bank (Liechtenstein) AG; Vaduz, als Depotbank haben den Prospekt und Anlagereglement per 17.10.2003 geändert. Das Amt für Finanzdienstleistungen bewilligte diese Änderungen am 17.10.2003. Die folgenden Änderungen treten innert Monatsfrist in Kraft.. Dje betroffenen Anteilscheininhaber sind während eines Monats berechtigt, die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteilscheine zum gültigen NAV entsprechend dem im Verfahren über • Rücknahme von Anteilscheinen ohne Berechnung einer Rücknahmekommission oder sonstigen administrativen Gebühr zu verlangen. . Beteiligte Parteien • Vermögensverwalter - ' • . Neu: - '' swissfirst Structured Bonds AG . ' Bahnhofstrasse 11 CH-6301 Zug , Teil I: Prospekt - 1.1 Gesellschaft • \ . . ... Das Am< für Finanzdienstleistungen hat den Prospekt mit integriertem Anlagereglement und den Zusätzen am 17. November bewilligt. 8. Ausführliche Bestimmungen Der HINWEIS ist aufgehoben.' Teil II: Zusätze zum Prospekt Erster Zusatz zum Prospekt Erstes Segment: swissFirstChoice _ . ... Der Zusatz wurde vom Amt für Finanzdienstleistungen am 19. November 2002 und dessen Änderungen am . 17. Oktober 2003 bewilligt. • 
Punkt 1: Eckdaten Vermögensver­ waltungsgebühr Erfolgsabhängige . Gebühr 
1.20% pauschal p.a. zugunsten 
der Gesellschaft zuzüglich einer.Transaktionsgebühr 
je Börsentransaktion gemäss Reglement der 
Depotbank. Die Transaktionsgebühr 
beträgt höchstens CHF 250.-- 20.00% der Überrendite gegenüber dem Referenzindex zugunsten der Gesellschaft 1: Eckdaten Vermögensver- waltungsgebühr' 
1.50% pauschal p.a. zugunsten der Gesellschaft zuzüglich einer Transaktionsgebühr je Börsentransaktion gemäss Reglement der Depötbank. Die Transaktionsgebühr beträgt höchs­ tens CHF 250.- ' . . • •} •• 
Erfolgsabhängige 
20.00% der Überrendite - \ ; ' ;. Gebühr. gegenüber dem Referenzindex zugunsten der Gesellschaft . Punkt 2.1: Anlagestrategie ... Es wird angestrebt, dass der Wertzuwachs zumindest die Rendite des Referenzindexes erreichen soll. Als 'Referenzindex dient der SPI Small&Mid Cap Index. Punkt 6.1'.Ausgabe Nach der Erstemission werden Anträge, die an einem schweizerischen Bankarbeitstag vor 14.00 Uhr bei der' ' Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages"berechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag ausgegeben... . • • Punkt 6.2: Rücknahme * ' Anträge, die an einem schweizerischen Bankarböitstag vor 14.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeilpunkt dieses Tages berechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag zurückgenommen. Punkt 7: Vergütungen . ' . ' a) ... Zuzüglich erhält die Depötbank eine Transaktionsgebühr je Börsentransaktion gemäss Reglement der Depotbank. Diese beträgt höchstens CHF 250.--. bj Hinzu tritt eine erfolgsabhängige Gebühr (Performance Fee)", die jährlich'20,00% der Überrendite gegen­ über dem.Referenzindex beträgt. Sie wird für jedes Rechnungsjahr gesondert berechnet. Änderungen 
des Referenziridexes und/crder der Berechnurlgsmodalitäteh der'erfolgsabliängigen Gebühr können grundsätz­ lich nur mit Wirkung auf das folgende Rechnungsjahr vorgenommen werden. Sie sind den Anteilscheinin- • habern jeweils spätestens drei Monate vor Ende eines Rechnungsjahres nach Meldung an das Amt für Fi­ nanzdienstleistungen durch Bekanntmachung in den Publikatidnsorganeh der Gesellschaft anzuzeigen. ' • Vorbehalten bleiben Fälle, in denen die Frist aus Gründen, die nicht durch die Gesellschaft zu vertreten sind, beispielsweise zufolge Einstellüng der Berechnung.des Referenzindexes, nicht eingehalten werden . kann.... 
- Zweiter Zusatz zum Prospekt Zweites Segment: Cameleon " Der Zusatz wurde vom Amt für Finanzdienstleistungen am 
19. November 
2002 und dessen Änderungen am 17. Oktober 
2003 bewilligt. Punkt 1: Eckdaten ' ' Referenzwährung .US-Dollar (USD) - - Stückelung' USD 
1'000 * Minimum-Anlage- USD 100'000 Betrag . Vermögensver- 
1.10% pauschal p.a. zugunsten der Gesellschaft zuzüglich einer Tränsaktionsgebühr je wältungsgebühr Börsentransaktion gemäss Reglement der Depotbank. Die Transaktionsgebühr beträgt höchs- tens CHF 
250.— Punkt 4: Vermögensvenwalter Neu: Swissfirst Structured Bonds AG Bahnhofstrasse 11 CH 6301 Zug Schweiz . . _ . Die swissfirst Structured Bonds AG wurde 
01. April 
2003 gegründet. Sie versteht sich als Spezialist im Bereich von Wandelanleihen "und hochverzinslichen Obligationen weltweit. Für institutionelle Kunden verwaltet die swiss- , first Structured Bonds AG, Zug, massgeschnelderte Mandate sowie spezialisierte Fonds in dieser Anlagekate­ gorie. Sie ist eine Tochtergesellschaft der swissfirst AG, Zug, welche aus der 
1994 gegründeten ZFP Zürich Fi­ nancial Products hervorgegangen ist. Seit November 
1999 ist die swissfirst AG an der Schweizer Börse kotiert. Punkt 6.1 Ausgabe i Nach der Erstemission werden Anträge, die am letzten schweizerischen Bankarbeitstag vör 
14.00 Uhr vor dem 1. oder 
15. des Monats bei der Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages be­ rechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag ausgegeben. Der Emissionsbetrag muss im Minimum USD lOO'OOO betragen. Anträge, welche unter dem Minimum liegen, können nicht entgegengenommen werden. . Nach 
14.00 Uhr eingehende Zeichnungsanträge werden am nächsten Ausgabezeitpunkt abgerechnet ... Die Mindestanlage-beträgt 
100 Anteile. . • Punkt 6.2: Rücknahme - Anteilscheine am Segment werden grundsätzlich zum Rücknahmepreis des 1. oder 15. des Monats zurückge­ nommen, sofern die Anträge, an einem schweizerischen Bankarbeitstag vör 
14.00 Uhr vor demselben Bankar­ beitstag bei der Gesellschaft eingehen. Nach 
14.00 Uhr eingehende Rücknahmen werden am nächsten Ausga- bffzeitpunkt abgerechnet..! . Punkt 7: Vergütungen a) Die Gesellschaft erhält eine pauschale Vermögensyerwältungsgebühr von zür Zeit jährlich 1.10% des Ver­ mögens des Segments ... Zuzüglich erhält dis Depötbank eine Transaktionsgebühr je Börsentransaktion gemäss Reglement der Depotbank. Diese beträgt höchstens,CHF 250.-. Dritter Zusatz zum Prospekt . - Drittes Segment: Swiss Coro Values ... ... Der Zusatz wurde vom Amt für Finanzdienstleistungen am 
19. November 
2002 und dessen Änderungen am 17. Oktober 
20Q3 bewilligt. 
Punkt 6.1: Ausgabe •- . •Nach der Erstemission werden Anträge, die an einem schweizerischen Bankarbeitstag vor 14.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages berechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag ausgegeben... Punkt 6.2: Rücknahme Anträge, die an einem schweizerischen Bankarbeitstag vor 14.00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen, zu dem . auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages berechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag zurückgenommen. Punkt 7: Vergütungen a) ... Zuzüglich erhält die Depotbank eine Transaktionsgebühr je Börsentransaktion gemäss Reglement der Depotbank. Diese beträgt höchstens'CHF 250.-. ' . ' ' Vierter Zusatz zum Prospekt Viertes Segment: Challengör Dieser Zusatz ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt mit integriertem Anlagereglement der swissfirst (Lie) Opportunities Anlagegesellschaft AG mit veränderlichem Kapital und bezieht sich auf das Segment Challertger. Der Zusatz wurde vom Amt für Finanzdienstleistungen am 17.10 2003 bewilligt. . 1. Eckdaten Valorennummer 1701794 ' • • . ISIN-Nummer ' CH0017017945 Kotierungr • . ' Vorgesehen * Rechnungsjahr Das 1. Rechnungsjahr ist verlängert und läuft vom Liberierungstag bis und mit zum 31. •Dezember 2003. Ab dem Jahr 2004 läuft das Rechnungsjahr jeweils vom 1. Januar bis 31,. Dezember. • • . Unbestimmt . US-Dollar (USD) Die Anteile werden nur buchmässig geführt • USD rooo • • USD 100'000 . 
Laufzeit Referenzwährung Anteile Stückelung Minimum- Anlagebetrag Ausschüttung Derzeit sind keine Ausschüttungen vorgesehen. Der Nettoertrag des Segments wird je­ weils wieder angelegt, d.h. thesauriert. - Ausgabekommission Höchstens 5.00% zugunsten der Gesellschaft Und der hierzu ermächtigten Vertriebsträger Rücknähme- Höchstens 5.00% Kommission zugunsten des. Segments „ • Konversions- Höchstens 2.50% . • Kommission zugunsten der Gesellschaft und der. hierzu ermächtigten Vertriebsträger. Vermögensver- ' 1.50%. pauschal p.a. zugunsten der Gesellschaft zuzüglich einer Transaktionsgebühr je wältungsgebühr Börsentransaktion gemäss Reglement der Depotbank zugunsten der Depotbank. Die Transaktionsgebühr beträgt höchstens CHF 250.--. • Die oben genannte Ausgabe- und Rücknahmekommission gilt nur für deri Vertrieb im Fürstentum Liechtenstein. 2. Anlagestrategie und-politlk Bei der Auswahl der einzelnen Anlägen des Segments beachtet der Vermögensverwalter die im Absatz III des Anlagereglementes (Teil Iii), Anlagevorschriften, festgelegten sowie die.nachfolgenden Bestimmungen zur Anlagestrategie und -politik. . ' 2.1 Anlagestrategie Das Anlageziel des Segments Challenger besteht darin, durch opportunistische Anlagen langfristig einen ho­ hen Wertzuwachs zu erwirtschaften. . ' Die einzelnen Anlagen des Segments können einem kurz- bis langfristigen Anlagehorizont haben, und es kön- , nen Long-wie Short-Positlonen eingenommen werden. 2.2 Antagepolitik ' Das Segment lässt sich in seiner Anlagepolitik bewusst den grösstmöglichen Freiraum. Es kann in alle Kapital- . und Geldmarktinstrumente wie Aktien, aktienähnliche Beteiligungspapiere, Geldmarktanlagen, Anleihen, Wan- .delanleihen und Optionsanleihen investieren.' Es steht dem Segment ebenso frei, In Futures oder Optionen zu investieren, wobei die im Absatz III des Anla­ gereglementes (Teil III, Anlagevorschriften) aufgeführten Antjaben zu den Beschränkungen und den zulässigen Anlagetechniken und Instrumente eingehalten werden müssen. . Die.Anlagen können mit Ausnahme von Osteuropa in der gartzen Welt getätigt werden. ' 2.3 Hinwels auf besondere Risiken • ' . Das Segment hat die Möglichkeit, durch den Einsatz von Fremdkapital die Rendite zu steigern. Transaktionen können auch in wenig liquiden Werlpapieren und -rechten getätigt werden, deren Handel auch vorübergehend ' suspendiert werden kann. Das Segment kann alle Arten von Edelmetall- und Termingeschäften tätigen. Es karin Werlpapiere und -rechte auch leer verkaufen. So genannte Short-Positionen entstehen durch den Leerverkauf von geliehenen Wertschriften oder durch Verkäufe auf Termin. Das Segment darf in derivative Finanzinstrumen­ te zum Zwecke der Anlage und nicht nur dgr Absicherung anlegen. Di/rch den Einsatz von derivativen Finanz­ instrumenten (z.B. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und -swaps sowie Zinsswaps) wird eine Hebel­ wirkung (Leverage) erzielt. Die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten der möglichen Anlagen sind überdurchschnitt­ lich; In ausserordentlichen Fällen kann sogar ein Totalverlust der investierten Beträge eintreten. , 3. Verwendung des Erfolges • Der Nettoertrag des Segments wird wieder angelegt, d.h..thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Gesellschaft zur. Wiederanlage zurückbehalten. • 4. 
Vermögensverwalter Als Vermögensverwalter für das Segment wurde ernannt: swissfirst Structured Bonds AG Bahnhofstrasse 11 CH-6301 Zug Schweiz Die Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Gesellschaftund der swissfirst Structured Bonds AG (der „Vermögensverwalter") abgeschlossener Vermögensvörwaltungsvertrag. Der Vermögensvenwalter trifft die Anlageentscheide und tätigt die Transaktionen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages.' Die swissfirst Structured Bonds AG wurde am 01. April 2003 gegründet. Sie versteht sich als Spezialist im Be­ reich von Wandelanleihen und hochverzinslichen-Obligationen weltweit. Für institutionelle Kunden verwaltet die swissfirst Structured Bonds AG, Zug, massgeschneiderte Mandate sowie spezialisierte Fonds in dieser Anlage- ' kategorie. Sie ist eine Tochtergesellschaft der swissfirst AG, Zug, welche aus der 1994 gegründeten ZFP Zürich Financial Products-hervorgegangen ist. Seit November 1999 Ist die swissfirst AG an der Schweizer Börse ko­ tiert. ' : ' ' 5. Administrationsstelle Die Gesellschaft hat die Administration des Segments delegiert an die: . . Wegelin Fondsleitung AG , Bahnhofstrasse 8 Postfach CH-9001 St. Gallen Schweiz Die Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Gesellschaft und der Wegelin Fondsleitung AG, St. Gal­ len (die "Administrationsstelle") abgeschlossener Administrationsvertrag. Die Wegelin Föndsleitung AG wurde im Jahre 1998 als 100%ige Tochtergesellschaft der Wegelin & Co. Privat-. bankiers, Gesellschafter Bruderer, Hummler, Tolle & Co., St. Gallen, gegründet. Sie ist ausschliesslich im Ver­ trieb und in der Administration von Anlagefonds tätig. 6. Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen 6.1 Ausgabe Nach der Erstemission werden Anträge; die am letzten 'schweizerischen Bankarbeitstag vor 14.00 Uhr vor dem 1. oder 15. des Monats bei der Gesellschaft eingehen, zu dem auf den Bewertungszeitpunkt dieses Tages be­ rechneten Preis am folgenden Bankarbeitstag ausgegeben. Der Emissionsbetrag muss im Minimum USD lOO'OOO betragen. Anträge, welche unter dem Minimum liegen, können nicht entgegengenommen werden. .Nach 14.00 Uhr eingehende Zeichnungsanträge werden am nächsten Ausgabezeitpunkt abgerechnet. Sämtli­ che Positionen im Segment werden auf der Basis der am Vortag am Hauptanlagemarkt des Segments notierten Schlusskurse bewertet und durch die Anzahl der umlaufenden Anteilscheine dividiert (= Nettovermögenswert (der „NAV") je Anteil). Vorbehalten bleibt stets das Recht der Gesellschaft, Zeichnungen zurückzuweisen und die Ausgabe bei Vorlie­ gen von ausserordentlichen Verhältnissen und ausnahmsweise aufzuschieben. Die Zahlung des Ausgabepreises muss innerhalb von vier Bankarbeitstagen (drei Valutatage und ein Handels­ tag) erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Frist auf maxirpal fünf Valutatage zu erstrecken, sofern sich die Dreitagesfrist als zu kurz erweist. ' . Die Mindestanlage beträgt 100 Anteil. • • Der Ausgabepreis entspricht dem NAV des Jeweiligen Segments, zuzüglich einer Ausgabekommission von"' 1.50%. Zusätzlich werden jegliche in den Jeweiligen Vertriebsländern eventuell anfallenden Steuern, Gebühren oder andere Abgaben verrechnet. . • •t 
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