Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

FREITAG, 27. JUNI 2003 VOLKS | IIVICCD ATE 
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FÜR LIECHTENSTEIN 
17 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen iL: 06EG.2002.130 In der Zivilrechtssache der klagenden Partei Serpil Kocatas, Keltenstrasse 352, 9485 Nen- deln, wider die beklagte Partei Tuncay Kocatas, geboren am 12.03.1978, wohnhaft gewe­ sen in Saraykent PTT siyle altinsuköyü, Yozgat/Türkei, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird für die beklagte Partei in der Person von lic. iur. Daniel Tschikof, Rechtspraktikant beim Fürstlichen Landgericht, 9490 Vaduz, ein Zustellkurator bestellt. Der Kurator vertritt den Beklagten Tuncay Kocatas bis dieser selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht, auf dessen Gefahr und Kosten. Zuzustellen ist die Berufung der Klägerin vom 20.01.2003 (ON 12) unter Einräumung einer Frist von 4 Wochen zur Einreichung einer Berufungsbeantwortung (ON 13), der Antrag der Berufungswerberirr vom 13.06.2003 (ON 22) sowie der Beschluss des Fürstlichen Landge­ richtes vom 25.06.2003 (ON 25). 
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• • ? .1 Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978 (5VG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisations- verordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., wird folgende Ver­ kehrsbeschränkung erlassen: Schaan Poststrasse Sig. Nr. 3.02 «Kein Vortritt» mit dazugehörender Bodenmarkierung Grund: Antrag Gemeinde (Verkehrssicherheit) Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Be­ schwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. Vaduz, 25. Juni 2003 •;i 
1 ;s,i 3414 280 
Fürstliches Landgericht n;; Der Antrag des Verwaltungsrates, vertreten durch Heeb & Wilhelm, Rechtsanwälte, 9490 Vaduz, der 
Schädler Reisen AG, 9495 Triesen, H. 846/73, über das Vermögen dieser Gesellschaft das Konkursverfahren zu eröffnen, wird mangels eines voraussichtlich hinreichenden Vermögens der Schuldnerin zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen. Gleichzeitig wird die Löschung dieser Gesellschaft im liechtensteinischen Öffentlichkeits­ register angeordnet. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel des Rekurses binnen 14 Tagen nach Zustellung an das F.L. Obergericht, Vaduz, zulässig. Vaduz, 23. Juni 2003 Fürstliches Landgericht J , • AN $) 
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h"- CA.!; 09 KODIV.2002.41 - ON 126 Gemeinschuldnerin: Masseverwalter: 
NBA Negele Bauleitungs-Anstalt, Schliessa 6, 9495 Triesen lic. iur. Christian Ritter, Rechtsanwalt, Im Mühleholz 1, 9490 Vaduz 1. Die besondere Prüfungstagsatzung hinsichtlich der nachträglich angemeldeten Forde­ rungen wird auf ' 21. Juli 2003, 10.40 Uhr, Parterre, Saal 3, bei diesem Gerichte anberaumt. Die Gläubiger werden davon unterrichtet, dass sie die mit dieser Ladung und der Er­ klärung des Masseverwalters verbundenen Kosten unter Berücksichtigung der Höhe der angemeldeten Forderung zu tragen haben (Art. 64 KO). 2. Im Anschluss an die besondere Prüfungstagsatzung findet die Tagsatzung über die ge­ richtliche Veräusserung der der Konkursitin gegenüber ihrem ehemaligen Verwaltungs­ rat zustehenden Verantwortlichkeitsansprüche statt. Das Mindestgebot wird mit CHF 10 000-festgesetzt. Vaduz, 24. 6. 2003 Fürstliches Landgericht J£ JÄ ^ Am 27. Juni 2003 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter Nr. 149 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend die internationale Rechtshilfe in Straf­ sachen Nr. 150 Diplomatischer 
Notenaustausch betreffend die 
Auslegung und Anwen­ dung des 
Vertrages vom 8. Juli 2002 zwischen dem Fürstentum Liechten­ stein und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend die interna­ tionale Rechtshilfe in Strafsachen Nr. 151 Finanzbeschluss 
vom 11. Juni 2003 über die Bewilligung von Nachtrags­ krediten (II/2003) ausgegeben. gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef 1431 '110 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
1430 480 
Vaduz, 27. Juni 2003 Tiefbauamt 09 NK:2003.260 - ON 11 
Alle 5 Sekunden erblindet aus Armut ein Mensch, jede Minute ein Kind... Helfen Sie mit, einem Menschen in der «Dritten Welt» das Augenlicht zu retten. Christoffel Blindenmission Postfach, 8027 Zürich Telefon 01-2022171 www.cbmch.org Spenden: Postkonto 70-1441-5 Sommerhit! 38 telecomlFL your communication Company Telecom FL AG • Gratisnummer 800 22 22 •  www.telecom-fl.com
	        

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