Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

FREITAG, 16. MAI 2003 
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IIIMOCD A TC DIE WERBEPLATTFORM BLATT I IIMOCrlM I C FÜR LIECHTENSTEIN 
26 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen ?'?? je:, 
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,l B| '5.V' 09 NK 2003.57-0N 5' Über Antrag der vertretungsbefugten Organe wird über das Vermögen der EarthPort Transaction Services AG, Meierhofstrasse 5, 9490 Vaduz, mitlSeschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 
14.05.2003 das Konkursverfahren eröffnet. . Die Wirkungen des Konkurses treten mit Beginn des 
14.05.2003 ein (Tag, an dem das • Konkursedikt an der Gerichtstafel angeschlagen wurde). Zum Masseverwalter wird 
Dr. Hilmar Hoch, Rechtsanwalt. FL-9495 Triesen, Landstrasse 11, bestellt. - Alle Gläubiger der EarthPort Transaction Services AG'werden aufgefordert, ihre Forderun-- ' gen unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung, Klassen 1-4) 
bis längstens 01.07.2003 beim MäsSeverwalter Dr. Hilmar Hoch, Rechts- . anwajt, FL-9495 Triesen, Landstrasse 11, anzumelden und zwar unter genauer ziffern- mässiger Angabe der Forderungen sowie der geltend gemachten Zinsen und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. ' Gläubiger, die ihre Forderungen später anmelden, haben die dadurch verursachten zusätz­ lichen Kosten zu tragen und können früher geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf Montag,-21. Juli 2003,11.30 Uhr, Parterre, Saal 3, beim Fürstlichen Landgericht, Gebäude .4A, 9490 Vaduz, anberaumt. Alle .Gläubiger werden aufgefordert, zu dieser Tagsatzung die Belege zur. Glaubhaft­ machung ihrer Forderungen mitzubringen, soweit diese nicht bereits der Forderungs- , anmeldung beigeschlossen wurden. Die besondere. Zustellung unterbleibt, da durch die öffentliche Bekanntmachung der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke in den liechtensteinischen Publikations- organen veröffentlicht wird. Die Folgen der Zustellung treten schon durch die öffentliche Bekanntmachung ein. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses- Konkursverfahrens erfolgen in den amt­ lichen liechtensteinischen Publikationsorganen bzw. durch Anschlag an die Genchtstafel. Die Konkurseröffnung ist bei den Liegenschaften der Gemeinschuldnerin sowie im FL Öffentlichkeitsregister, Pfändungsregister, Eigentumsvorbehaltsregister und in allen Registern,_in denen Rechte des geistigen Eigentums verzeichnet sind, unter Ersichtlich- machuog-des Tages der Konkurseröffnung anzumerken. - . Verfügungen über Sendungen, Depots und Guthaben der Gemeinschuldnerin und der­ gleichen sind nur mit Zustimmung des Masseverwalters zu vollziehen. Das Konkurseröffnungsedikt'gilt als Bestellungsurkunde des Masseverwalters im Sinne des Art. 4 Abs. 2 KO. Vaduz, 14. Mai 2003 Fürstliches Landgericht 
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: j ' " .11 KO 2000.105 - ON 52 In der 'Konkurssache, über das Vermögen der 
GEBAG Gesellschaft für Internationale Anlägeberatung Aktiengesellschaft i.K., 9490 Vaduz, vertreten durch die gerichtlich bestellte Masseverwalterin Dr. Ursula Wächter, Rechtsanwältin, 9490 Vaduz, wird über - Antrag der Masseverwalterin: 1. Die gerichtliche Veräusserung der der Gemeinschuldnerin gegenüber ihren ehe­ maligen Verwaltungsräten Verantwortlichkeitsansprüche wird konkursgericht­ lich bewilligt und das Mindestgebot mit je CHF 5000.-, festgesetzt. 2. Der Termin für die Versteigerung der oben aufgeführten Ansprüche wird auf Donnerstag, 05. 06.2003,14.45 Uhr, VerhandlungssaaH, 
1RNZ.2003.7-QN 6 Nach fruchtlosem Ablauf der nhit Bekanntmachung vom 06,02.2.003 gesetzten Frist werden die nachstehenden' Nämenssparhefte der Liechtensteinischen Landesbank AG: 1. Namenssparheft Nr. 040.762.03 lautend auf Kranz Geschwister, 2. Namenssparheft Nr. 014.691.09 lautend auf Irma Schierscher :Kranz, 3. Namenssparheft Nr. 602.428.09 lautend auf Irmä Schierscher-Kränz für kraftlos erklärt. Vaduz, 12. Mai 2003 Fürstliches. Landgericht 1 r ßi'Ctp&l 
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,N r*-' <••• *+4 Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst.'f und Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkefirsgesetzes vom 30. Juni t978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18. i.d.g.F., sowie Art. 80 Abs. 1, Art. 94 Abs. 1 uod Art. 97 der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i:d.g.F., wird/werden folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkung/en erlassen: Triesen Oberfeld - Sig. Nr. 2.0.1 «Allgemeines Fahrverbot» in beiden Richtungen - Sig. Nr. 4.09 «Sackgasse»' ' - Sig. Nr. 4.17 «Parkieren gestattet» mit Zusatz «Anlieger» - Baustellensignalisatiön innerorts Grund: Baustelle Dauer: bis 28. November 2003 Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14.Tagen Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegen- heiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. Vaduz, 16. Mai 2003 Tiefbauamt 
gez. Dipl. Ing. Johann Ott anberaumt. 
Sä ^ Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst.'f des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisations- verordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., werden folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkungen erlassen: Eschen Einfahrt Tiefgarage Dorfplatz - Sig. Nr. 2.19 «Höchsthöhe» 2.10 m - Sig. Nr. 2.15.3 «Verbot für fahrze.ugähnliche Geräte» Rollerskate und Rollbrett Grund: Antrag Gemeinde Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Beschwerde bei der Beschwerdekommission .für Verwaltungsangelegen­ heiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. 339? 
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Vaduz, 13.05.2003 Fürstliches Landgericht 13?7 480 
Vaduz, 16. Mai 2003 Tiefbauamt 
gez. Dipl. Ing. Johann Ott für alle Inserate ist am Votta 0 um n.oo Uhr. Später bestellte Inserate können wir nicht mehr berücksichtigen. • » 
iWOLBCiBLATT DIETAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN —B——
	        

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