Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

VOLKSBLATT DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN - I. dikyü'W. 
id&i K I .* Ltj ^ * *r"i i'kjfi:-'-?.-, •' DIE SÜDOSTSCHMIZ Die Lehrstellensituation in der Schweiz hat sich in den letzten Monaten verschärft. Im Mai 
stimmen wir über eine Initiative ah, die ein aus­ reichendes Berufsbildungs­ angebot verlangt. Über 40 Bewerbungen hat Claudia B. geschrieben (Name fiktiv) und mehr als 50-mal telefoniert. Ihre Bemühungen'eine Lehrstelle als Coif- feuse oder Kleinkindererzieherin zu finden, waren vergebens. Jetzt ist sie ratlos. Claudia ist in ihrer Situation nicht allein: Viele Jugendliche finden heute nach Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz. Weniger Lehrstellen Die Wirtschaftsflaute holt die Ju­ gendlichen ein: Laut Schätzungen des Schweizeri­ schen Gewerkschaftsbundes wurde dieses Jahr in der Schweiz jede zehnte Lehrstelle gestrichen. Heute bilden nur noch rund 20 Prozent aller Betriebe Lehrlinge aus. Die Lehrstel­ len-Initiative (Lipaj, über die wir die­ sen Mai abstimmen, will das Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung in der Verfassung fest­ schreiben. Um dieses Ziel zu errei­ chen, soll der Bund einen Fonds mit 
Jugend ohne Job? Bonus-Malus-System einrichten. Be­ triebe, die keine Lehrlinge ausbilden, sollen in den Fonds einzahlen und jene, die ausbilden, bekommen finan­ zielle Hilfe. Flexibel in die Arbeitswelt Das neue Berufsbildungsgesetz, welches ein indirekter Gegenvor­schlag 
zur Lehrstellen-Initative ist, wurde im letzten Dezember in der parlamentarischen Schlussabstim­ mung angenommen. Es ermöglicht ebenfalls die Schaffung von Berufs­ bildungsfonds: Der Bund kann Bran­ chenorganisationen verpflichten, von nicht ausbildenden Betrieben Bei­ träge zu erheben — es gibt jedoch 
Viele Jugend­ liche haben Mühe, einen Ausbildungs­ platz zu finden. Bild Tamara Delilla keine zwingende Verpflichtung, denn ein Konsens innerhalb der Branche ist Voraussetzung. Das neue Gesetz, das voraussicht­ lich nächstes Jahr in Kraft tritt, schafft grundsätzlich bessere Vor­ aussetzungen, um den rasch wan­ delnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden: 
I. Die Berufsbildung wird durch­ lässiger: Künftig sind Ausbildungen in modularen und kombinierbaren Lern­ einheiten möglich. 2: In allen Berufen müssen die Fremdsprachen obligatorisch erlernt werden, 3. Frauen sollen in den technischen Berufen besonders gefördert werden. .4. Das Prinzip, wonach Lehrlinge maximal zwei Tage in der Schule verbringen dürfen, wird aufgehoben. Künftig kann der schulische Anteil auch höher sein. Besonders Firmen, die in zukunfts­ weisenden Dienstleistungsbranchen tätig sind, bieten heute wenig Lehr­ stellen an. Doch gerade dort entste­ hen neue Tätigkeiten und Berufe. Die Bereitschaft, Lehrstellen anzu­ bieten, sollte bei Arbeitgebern auch ohne äussere Verpflichtung vorhan­ den sein. Arbeitslos zu sein, bevor das Arbeitsleben begonnen hat, ist für die Jugendlichen in jedem Fall eine per­ sönliche Katastrophe. Sonja Schwendeier, Geschäftsführerin Swisspersonal AG Quaderstrasse 18, 7000 Chur Telefon 0812584838, Fax 0812584839 E-Mail: info@swisspersonal. ch Internet   www.swisspersonal.ch HUNOLD F¥G Heizungen - Sanitär Schänis Oberurnen 055 615 24 77 055 6101168 
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ZurVerstärkung unseresTeams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung Sanitärmonteur Wir erwarten: - abgeschlossene Berufslehre und Berufserfahrung - Flexibilität - Belastbarkeit Gerne erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Ver­ fügung. Hunold AG, Waldeggstrasse 2,8718 Schänis Die PRIMARSCHULE ZILLIS-REISCHEN sucht auf das Schuljahr 2003/04 (Schulbeginn 18. August 2003) eine/n Primarlehrer/in für die 1.-3. Klasse. Romanischkenntnisse sind erwünscht. ' Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 
10. April 2003 an die: Schulratspräsidentin Barbara Bemi, 7432 Zillis Tel. 08166120 24 Mit der Aufgebe einer Stellenanzeige erteilt der Inserent der Werbegesellscheft respektive dem Verleger das Recht, die Anzeige auf einem Online-Dienst einzuspeisen. Er tritt ihnen das Recht ab, gegen Dritte, die unbefugterweise eine irgendwie geartete und nicht erlaubte Verwertung der abgedruckten Stelleninserete oder Teilen davon vornehmen, insbesondere durch Einspeisen in einen Online-Dienst, rechtlich vorzugehen.
	        

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